Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 17.09.1997 | OLG Dresden, 24.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.1996 - 2 UFH 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6258
OLG Düsseldorf, 30.09.1996 - 2 UFH 11/96 (https://dejure.org/1996,6258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1996 - 2 UFH 11/96 (https://dejure.org/1996,6258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1996 - 2 UFH 11/96 (https://dejure.org/1996,6258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuständig für Entscheidungen zum ehelichen Unterhalt für einen Hund ist das Familiengericht - Aufwendungen für einen ehelichen Hund vom Unterhalt umfasst

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 616
  • FamRZ 1997, 500
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5012
OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97 (https://dejure.org/1997,5012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.1997 - 3 Wx 106/97 (https://dejure.org/1997,5012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 1997 - 3 Wx 106/97 (https://dejure.org/1997,5012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG §§ 18, 122; HGB § 18
    Firmierung bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG §§ 18 122; HGB § 18
    Fortführung einer einen Familiennamen enthaltenden Firma nach Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Leitsatz)

    Unterhalt und Hundehalt(ung)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - HRB 27168
  • LG Düsseldorf - 36 T 37/96
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 616
  • BB 1997, 2182
  • DB 1997, 2526
  • Rpfleger 1998, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Hat sich der Gläubiger trotz der erklärten Absicht, nur hinsichtlich eines Restbetrages vollstrecken zu wollen, aber eine uneingeschränkte Vollstreckungsklausel erteilen lassen und wendet sich der Schuldner mit seiner Vollstreckungsgegenklage dann ausdrücklich gegen die Zwangsvollstreckung insgesamt - so wie hier ebenso -, so ist bei der Streitwertfestsetzung zwar dann zu berücksichtigen, dass dem Schuldner hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages ggf. eine konkrete Vollstreckungsgefahr nicht mehr droht, so dass sich der Wert der Klage dann auch nur noch nach dem noch offenen Betrag (hier somit 1.673,36 Euro ), jedoch zuzüglich des Titulierungsinteresse des Schuldners bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen des unstreitig erfüllten Betrages nach § 3 ZPO zu bewerten ist, welcher hier durch das Gericht mit 500, 00 Euro angesetzt wird ( BGH , NJW 1962, Seiten 806 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2016, Seiten 143 f.; OLG Hamm , OLG-Report 1997, Seiten 335 f.; OLG Hamm , JurBüro 1991, Seiten 1237 f.; OLG Koblenz , JurBüro 1989, Seiten 133 f. ).
  • OLG Köln, 05.07.2002 - 13 W 28/02

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage nach unstreitiger Teilerfüllung

    Dann kann entweder von einer konkludenten Beschränkung des Antrags auf den streitigen Teil auszugehen sein (vgl. OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Hamm, JurBüro 1988, 1078; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts, 8. Aufl., § 74 m.w.Nachw. in Fußn. 905) oder, wenn die Auslegung des Antrags trotz der unstreitigen Teilerfüllung zu einer uneingeschränkten Unzulässigkeitserklärung führen sollte, der erfüllte Teilbetrag nur mit einem geringen Titulierungsinteresse zu bewerten sein (OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133; OLG Hamm, OLGR 1997, 335; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 4909).

    Gleichwohl ist die Festsetzung des Streitwerts auf 69.600,04 EUR (das entspricht 136.125,85 DM) im Ergebnis nicht zu beanstanden, weil die wirtschaftliche Bedeutung der vollstreckungshindernden Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich des unstreitig erfüllten Teils so gering ist, dass die Gebührenstufe (bis 80.000 EUR) durch eine zusätzliche Bewertung dieses Titulierungsinteresses der Kläger nicht überschritten wird (so hat beispielsweise das OLG Koblenz, JurBüro 1989, 133, dieses Interesse bei einem bis auf 17.500 DM erfüllten Zahlungstitel über 170.000 DM mit 500 DM, das OLG Hamm, OLGR 1997, 335, bei einem bis auf 18.375 DM erfüllten Zahlungstitel über 525.000 DM mit 1.000 DM bewertet).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.04.1997 - 7 U 289/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5293
OLG Dresden, 24.04.1997 - 7 U 289/97 (https://dejure.org/1997,5293)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.04.1997 - 7 U 289/97 (https://dejure.org/1997,5293)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. April 1997 - 7 U 289/97 (https://dejure.org/1997,5293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigungen in Beurteilungen; Strafrechtliche Bedeutung "deutlicher" und "drastischer" Äußerungen; Äußerungen im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung als Mitglied eines Gremiums

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1, 2 § 1004; StGB §§ 185 193
    Unterlassunganspruch bei Vorhaltungen und Rügen im Rahmen dienstlicher Beurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 616 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Über die genannten Grundsätze hinausgehend hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die stillschweigende Hinnahme des alleinigen Gebrauchs von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums beispielsweise eines Stellplatzes durch einen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern entfalte (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 234 = WuM 1997, 637, während die weitere von den Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung ZMR 1998, 459 = NZM 1998, 872 eine gegen die Teilungserklärung verstoßende Nutzung von Räumen betrifft, die im Sondereigentum stehen, und daher nicht einschlägig ist).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

    Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im

    Dies gilt auch dann, wenn sich - wie hier - im Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs für die Beschwerdeinstanz für den Gegner noch kein Anwalt bestellt hatte, aber dieser in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war und zu erwarten ist, dass erneut eine anwaltliche Bestellung erfolgt (OLG Frankfurt OLGReport 1997, 234).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99

    Zum Bestimmtheitserfordernis bei der Veräußerung eines noch nicht vermessenen

    Der Wahrung der Form steht nicht schon entgegen, dass die Parteien eines i. S. des § 313 Abs. 1 BGB formbedürftigen Vertrages bei übereinstimmenden inneren Willen (unbewusst) objektiv etwas anderes haben beurkunden lassen (vgl. dazu BGHZ 87, 150, 152 ff.; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234, 235).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten?

    Denn für einen objektiven Dritten dürfte aufgrund des Ergänzungsvertrages nicht zweifelsfrei erkennbar sein, welches der in Rede stehenden Häuser auf dem noch nicht vermessenen Grundstück der Klägerin gemeint sein sollte (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis beim Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung OLG Frankfurt OLGR 1993, 1; ferner OLG Hamm OLGR 1992, 307 und OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 15 W 186/99

    Bestimmung des Kaufgegenstandes

    Der Wahrung der Form steht nicht schon entgegen, dass die Parteien eines i. S. des § 313 Abs. 1 BGB formbedürftigen Vertrages bei übereinstimmenden inneren Willen (unbewusst) objektiv etwas anderes haben beurkunden 1assen (vgl. dazu BGHZ 87, 150, 152 ff.; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234, 235).
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