Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97 - 49/97 II   

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OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97 - 49/97 II (https://dejure.org/1997,3050)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1997 - 2 Ss 147/97 - 49/97 II (https://dejure.org/1997,3050)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 2 Ss 147/97 - 49/97 II (https://dejure.org/1997,3050)
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Auto-Surfen

§ 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB nF), Selbstgefährdung - Fremdgefährdung

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auto-Surfen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 770 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 325
  • NZV 1998, 76
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Störungen des fließenden Verkehrs auf öffentlichen Wegen durch beteiligte Verkehrsteilnehmer werden grundsätzlich durch die abschließende Regelung des § 315 c StGB erfaßt (BGHSt 22, 6, 7; 23, 4, 6 = MDR 1968, 335; 1969, 773; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 315 b Rn 3, 5; Schönke/Schröder/ Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 b Rn 7).

    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus ausnahmsweise auch Eingriffe in den fließenden Verkehr durch Verkehrsteilnehmer als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in Form ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB angenommen, wenn sie unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs (BGH, NStE Nr. 5) absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung begangen werden (BGHSt 21, 301, 302 f.; 22, 67, 71; 23, 4, 6 ff. = MDR 1967, 1022; 1968, 509; 1969, 773).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Es genügt dazu jedoch kein bloß verkehrswidriges Verhalten, sondern es muß sich um ein verkehrsfremdes, verkehrsfeindliches Verhalten handeln; es muß dem Täter darauf ankommen, durch sein Verhalten in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHSt 41, 231, 234 = MDR 1996, 85).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus ausnahmsweise auch Eingriffe in den fließenden Verkehr durch Verkehrsteilnehmer als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in Form ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB angenommen, wenn sie unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs (BGH, NStE Nr. 5) absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung begangen werden (BGHSt 21, 301, 302 f.; 22, 67, 71; 23, 4, 6 ff. = MDR 1967, 1022; 1968, 509; 1969, 773).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die gefährdeten Fahrzeuginsassen Teilnehmer des gefährlichen Eingriffs sind (BGHSt 6, 100, 232; BGH NJW 1991, 1120; Schönke/Schröder/Cramer a.a.O., § 315 c Rn 36 a, Rn 12 vor § 12).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus ausnahmsweise auch Eingriffe in den fließenden Verkehr durch Verkehrsteilnehmer als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in Form ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB angenommen, wenn sie unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs (BGH, NStE Nr. 5) absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung begangen werden (BGHSt 21, 301, 302 f.; 22, 67, 71; 23, 4, 6 ff. = MDR 1967, 1022; 1968, 509; 1969, 773).
  • OLG Köln, 05.04.1966 - Ss 602/65
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Trotz der Einwilligung V.s wäre das Handeln des Angeklagten dann rechtswidrig, wenn er sich durch seine Fahrweise und insbesondere durch die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit nicht mehr an die stillschweigend oder ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen gehalten hätte, es also zu einem Exzeß gekommen wäre (OLG Köln NJW 1966, 1468; Schönke/Schröder/Lenckner a.a.O., vor § 32 Rn 34).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Solche Fälle hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht bei gezieltem Zufahren auf Menschen, wie z. B. auf einen die Fahrbahn sperrenden Polizeibeamten (BGHSt 28, 87, 91 = MDR 1978, 944) oder auf einen Fußgänger (BGHSt 34, 53, 54 = MDR 1986, 684), bei Mitnahme eines Angefahrenen auf der Kühlerhaube unter Fahren mit hoher Geschwindigkeit (BGHSt 26, 51 = MDR 1975, 329), oder bei absichtlichem Auffahren auf ein Fahrzeug (BGH NStZ 95, 30).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Solche Fälle hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht bei gezieltem Zufahren auf Menschen, wie z. B. auf einen die Fahrbahn sperrenden Polizeibeamten (BGHSt 28, 87, 91 = MDR 1978, 944) oder auf einen Fußgänger (BGHSt 34, 53, 54 = MDR 1986, 684), bei Mitnahme eines Angefahrenen auf der Kühlerhaube unter Fahren mit hoher Geschwindigkeit (BGHSt 26, 51 = MDR 1975, 329), oder bei absichtlichem Auffahren auf ein Fahrzeug (BGH NStZ 95, 30).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Störungen des fließenden Verkehrs auf öffentlichen Wegen durch beteiligte Verkehrsteilnehmer werden grundsätzlich durch die abschließende Regelung des § 315 c StGB erfaßt (BGHSt 22, 6, 7; 23, 4, 6 = MDR 1968, 335; 1969, 773; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 315 b Rn 3, 5; Schönke/Schröder/ Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 b Rn 7).
  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die gefährdeten Fahrzeuginsassen Teilnehmer des gefährlichen Eingriffs sind (BGHSt 6, 100, 232; BGH NJW 1991, 1120; Schönke/Schröder/Cramer a.a.O., § 315 c Rn 36 a, Rn 12 vor § 12).
  • BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Jedenfalls wenn - wie hier - der Verletzte durch die Tat voraussichtlich in die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung gebracht wird - was nach einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur schon für sich genommen die Sittenwidrigkeit begründen soll (vgl. MüKo-StGB/Hardtung aaO, § 228 Rn. 30 mwN; Hirsch, Festschrift Amelung, 2009, 181, 198, 202: Gefahr einer schweren Leibesschädigung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 2 Ss 147/97-49/97 II, MDR 1997, 933, 934 für Fälle des sogenannten Auto-Surfens; BayObLG, Beschluss vom 7. September 1998 - 5 St RR 153/98, NJW 1999, 372, 373: Gefahr schwerster Schädigung durch Kopfverletzungen infolge von Schlägen und Tritten gegen den Kopf) - führt der genannte Verstoß gegen die gesetzliche Wertung des § 231 StGB zur Annahme der Sittenwidrigkeit der Tat im Sinne von § 228 StGB.
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Nach einer auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung und nach einem Teil der Literatur sind der Zweck sowie die der Tat zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe der Beteiligten maßgeblich in die Beurteilung einzubeziehen, auch bzw. gerade dann, wenn es sich um "unlautere", d.h. sittlich-moralisch verwerfliche Zwecke handelt (BGHSt 4, 24, 31; RGSt 74, 91, 94; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; LG Mönchengladbach NStZ-RR 1997, 169, 170, BayObLG NJW 1999, 372, 373 und …

    Dies wäre aber nur ein Verbotsirrtum, wenn die Sittenwidrigkeit der in Aussicht genommenen Tat unrichtig beurteilt (vgl. Hirsch in LK aaO § 228 Rdn. 51; Stree aaO § 228 Rdn. 12; Paeffgen in NK-StGB (1998) § 228 Rdn. 109; Jescheck/Weigend Strafrecht AT 5. Aufl. S. 466; Schaffstein, Göttinger Festschrift für das OLG Celle (1961) S. 175, 194 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; OLG Hamm JMBlNW 1964, 128, 129; a. A. Engisch ZStW 70 (1958) 566, 585 f.; Tröndle/Fischer aaO § 228 Rdn. 25) oder wenn eine unwirksame Einwilligungserklärung für wirksam gehalten worden ist (vgl. BGHSt 4, 113, 119; 16, 309, 313; BGH NJW 1978, 1206).

  • AG Lübeck, 09.12.2011 - 61 Gs 125/11

    Vorliegen eines verkehrsfremden Eingriffs in den Straßenverkehr im Sinne des §

    Störungen des fließenden Verkehrs auf öffentlichen Straßen durch Verkehrsteilnehmer, die mithin Teil von Verkehrsvorgängen sind, werden hingegen grundsätzlich durch die abschließende Regelung des § 315 c StGB erfasst (vgl. etwa BGHSt 48, 233, 236 f.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 326; Fischer, a.a.O., § 315 Rdn. 2, 7, 9 ff.; Sternberg-Lieben/Hecker, in Schönke/Schröder, StGB , 28. A. 2010, § 315 b Rdn. 7).

    Damit rückt der Sachverhalt aber wertungsmäßig in die Nähe etwa des sog. Auto-Surfens, bei welchem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Verwendung eines Pkw zur Mitnahme von auf dem Dach liegenden Personen als zwar zweckentfremdetes Mittel der Unterhaltung angesehen, den Vorgang aber nicht als Eingriff in den Straßenverkehr bewertet hat (NStZ-RR 1997, 325 ff.; zustimmend etwa Sternberg-Lieben/Hecker, a.a.O., Rdn. 12; a. A. Saal, NZV 1998, 49, 50 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Es ist schon höchst zweifelhaft - und wohl zu verneinen -, ob das vom Kläger mit dem Zeugen B. praktizierte "Kräftemessen" als ein den ausdrücklich genannten Varianten des § 315 b Abs. 1 StGB ähnlich gefährlicher, "verkehrsfremder" Eingriff zur Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB betrachtet werden kann (zu den Fällen der Zweckentfremdung von Fahrzeugen als Mittel der Unterhaltung König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 315 b Rdn. 55; zum sog. "Autosurfen" OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 325).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

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  • LG Koblenz, 14.10.2020 - 4 Qs 60/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Geschicklichkeit Einzelfahrer

    Zwar hat der Beschuldigte sein Fahrzeug nicht mehr nur als Verkehrsmittel, sondern auch als Mittel der Unterhaltung und Selbstdarstellung missbraucht (siehe zum Missbrauch als Mittel der Unterhaltung auch OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 325; AG Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011 - 61 Gs 125/11, BeckRS 2011, 29818) und zwar lässt sich den Aussagen der Zeugen A., C. und M. entnehmen, dass es bei den riskanten Fahrmanövern des Beschuldigten tatsächlich zu einer Gefährdung der umstehenden Personen und Fahrzeuge gekommen ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97   

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https://dejure.org/1997,1870
BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97 (https://dejure.org/1997,1870)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1997 - 4 BN 20.97 (https://dejure.org/1997,1870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Nacherbe - Besitz und Nutzung der Erbschaft

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 770
  • BauR 1998, 289
  • ZfBR 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 268/79

    Zur Wirksamkeit der Zustimmung eines Gesellschafter-Vorerben zu Änderungen des

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Auch die Nutzungen der Erbschaft gebühren ihm (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1980 - II ZR 268/79 - BGHZ 78, 177 [BGH 06.10.1980 - II ZR 268/79]).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Hierzu zählt der Inhaber eines Erbbaurechts ebenso wie der Nießbraucher (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61; Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tode des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Juni 1995 - 2 BvR 552/91 - BVerfGE 93, 165).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Auch der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist, steht dem Eigentümer gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - DVBl 1983, 344).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Über die Tatsache, daß dem Nacherben vor Eintritt der Nacherbfolge Besitz und Nutzung der Erbschaft vorenthalten bleiben, läßt sich im Rahmen der Prüfung der Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht mit dem Argument hinweggehen, daß der Nacherbe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - BGHZ 87, 367) bereits mit dem Tod des Erblassers ein Anwartschaftsrecht erlangt.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Darüber hinaus ist der Senat bislang davon ausgegangen, daß bloße Schuldrechtsverhältnisse, wie die Miete oder die Pacht, die die Befugnis verleihen, ein Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, ebenfalls geeignet sein können, eine Antragsbefugnis zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Eine Antragsbefugnis erkennt der Senat durchweg dem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu, der sich gegen seinen Grund und Boden betreffende Festsetzungen wendet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - und vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nrn. 73 und 80).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 CB 49.87

    Notwendige Beiladung des Grundstückseigentümers nach Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Hierzu zählt der Inhaber eines Erbbaurechts ebenso wie der Nießbraucher (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61; Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 CB 49.87 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 75).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
    Eine Antragsbefugnis erkennt der Senat durchweg dem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu, der sich gegen seinen Grund und Boden betreffende Festsetzungen wendet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - und vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nrn. 73 und 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

    Daran bestehen erhebliche Zweifel, weil sie zwar Inhaberin einer Auflassungsvormerkung ist, sie in der mündlichen Verhandlung jedoch bestätigt hat, dass Besitz, Nutzen und Lasten noch nicht auf sie übergegangen sind (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Beschlüsse vom 25.1.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199, juris Rn. 3; und vom 25.9.2013 - 4 BN 15.13 -, BauR 2014, 90, juris Rn. 3; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 29.9.2004 - 8 C 10626/04 -, BauR 2005, juris Rn. 14 f.; OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 20.5.2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 53; zur fehlenden Antragsbefugnis des Nacherben trotz Anwartschaftsrechts wegen mangelnden Rechts zu Besitz und Nutzung vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1997 - 4 BN 20.97 -, BauR 1998, 289, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

    Antragsbefugt können danach nicht nur Eigentümer benachbarter, von der Planung betroffener Grundstücke sein, sondern auch Erbbauberechtigte wie hier die Antragstellerin, die in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt und dem Eigentümer insoweit gleichgestellt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Urteil vom 3. November 2010 - 15 N 08.185 -, juris Rn. 14).

    Zu den privaten Belangen der Antragstellerin zählt, wie im Rahmen der Antragsbefugnis schon ausgeführt, zunächst das von ihr in Anspruch genommene, ihr bis Mitte 2029 eingeräumte Erbbaurecht, das in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt und dem Eigentum insoweit gleichgestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Urteil vom 3. November 2010 - 15 N 08.185 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00

    Klagebefugnis eines Nacherben

    (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).

    Dies lässt sich ohne weiteres dem Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122 = NJW 1998, 770) entnehmen.

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang § 2113 BGB heranzieht, ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung nach der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1997 (a.a.O.) ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Vorerben und Nacherben gilt, mithin keine öffentlich-rechtliche Bedeutung im Hinblick auf das Vermögensgesetz hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20

    Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts durch einen Nacherben

    Bei dem Anwartschaftsrecht des Nacherben handelt es sich um die Aussicht auf eine Erbschaft, die schon vor dem Nacherbfall einen gegenwärtigen, rechtsgeschäftlich übertragbaren und auch vererblichen Vermögenswert in der Hand des Nacherben darstellt (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

    Diese gesetzgeberische Wertung kann bei der Auslegung prozessualer oder verwaltungsverfahrensrechtlicher Normen nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt es deshalb ab, aus dessen Anwartschaft eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auch der Grundstückserwerber kann berechtigt sein, einen Normenkontrollantrag zu stellen, sobald der Besitz sowie Nutzungen und Lasten auf ihn übergegangen sind und der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt oder zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1996 - BVerwG 4 NB 2.96 - und vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 113 und 122).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

    Diese Grundsätze gelten grundsätzlich in gleicher Weise (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122 = BauR 1998, 289 = ZfBR 1998, 101 = juris Rn. 4), wenn sich der Inhaber eines dinglichen Rechts an einem im Plangebiet gelegenen Grundstück gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die das belastete Grundstück betrifft, denn auch dingliche Rechte an Grundstücken unterfallen der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (statt vieler: Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl. 2007, Art. 14 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 2 D 108/11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bzgl. Geschossflächenfestsetzung in den

    Der Bebauungsplan verursacht im Hinblick auf die Grundstücke An der H. 18 und An der H. 30 - ungeachtet des Umstands, dass die Antragstellerin, wie sie in der mündlichen Verhandlung am 4. Februar 2013 bestätigte, an diesen bislang lediglich eine Anwartschaft aufgrund der ins Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkungen erworben hat -, vgl. zur Antragsbefugnis von an einem Grundstück eigentumsähnlich dinglich Berechtigten: BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 BN 20.97 -, BRS 59 Nr. 45 = juris Rn. 4, eine die Antragsbefugnis begründende abwägungsrelevante Lärmzunahme.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

    Jedenfalls für den Fall einer Nacherbschaft hat das Bundesverwaltungsgericht eine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan verneint (Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20.97 -, NJW 1998, 770 ); der bloße Erbschaftsprätendent kann nicht besser dastehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 BN 20.97 -, BRS 59 Nr. 45 = NJW 1998, 770 und Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 = BauR 1998, 740.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997, a.a.O. (zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

    Es muss eine Situation gegeben sein, in der nicht ein Dritter, namentlich der Eigentümer, dem Betroffenen Besitz und Nutzung vorenthalten darf (vgl. BVerwG, B. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 - NJW 1998, 770).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 49/10

    Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen die Änderung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 17/19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis des Grundstückeigentümers

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2018 - 1 KN 158/16

    Antragsbefugnis des Veräußerers eines planbetroffenen Grundstücks für die

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849

    Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1998 - 11a D 128/93

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Rechtmäßigkeit; Öffentliche Grünfläche; Größe der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 10a D 148/97
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