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   BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97   

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https://dejure.org/1997,3701
BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; Nds.GVBl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Umgliederung eines Landgerichtsbezirks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Gerichtsbezirks des Olg Celle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 891
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).

    Die hiermit verbundenen Einkommenseinbußen betreffen das Vermögen als Ganzes; sie sind nicht an Art. 14 GG zu messen (BVerfGE 4, 7 ; 95, 267 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Der Verlust von Erwerbschancen stellt noch keinen Eingriff in ein (etwaiges) Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb dar, so daß offenbleiben kann, ob sich der Schutz des Art. 14 GG darauf erstreckt (vgl. BVerfGE 84, 212 ).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Die hiermit verbundenen Einkommenseinbußen betreffen das Vermögen als Ganzes; sie sind nicht an Art. 14 GG zu messen (BVerfGE 4, 7 ; 95, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verkleinerung des Gerichtsbezirks des

    Mit Beschluß vom 4. Dezember 1997 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes hinauszuschieben, abgelehnt (NJW 1998, S. 891).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1902/07

    Maisanbauverbot; Fruchtfolge; Westlicher Maiswurzelbohrer; Gefahr in Verzug

    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07

    Maisanbauverbot nach Einschleppung des Maiswurzelbohrers

    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
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