Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,691
OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96 (https://dejure.org/1997,691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.1997 - 7 M 3628/96 (https://dejure.org/1997,691)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 1997 - 7 M 3628/96 (https://dejure.org/1997,691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltrecht: Anordnung der Sanierung zur Abwehr der von einer Altlast ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 31 AbfG ND; § 34 AbfG ND; § 45 Abs. 2 AbfG ND; § 6 GefAbwG ND
    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung der Vermutung; Mitverursacher; Störer; Abstrakte Ordnungspflicht; Rechtsnachfolge; Störung der öffentlichen Sicherheit; Eindringen von Mineralöl in den Boden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung der Vermutung; Mitverursacher; Störer; Abstrakte Ordnungspflicht; Rechtsnachfolge; Störung der öffentlichen Sicherheit; Eindringen von Mineralöl in den Boden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 17 BGSG - Übergang der abstrakten Ordnungspflicht aus Handlungshaftung auf den Rechtsnachfolger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
    Da die Mitverursachung der Gefahr ausreicht, um die Verantwortlichkeit des Verursachers zu begründen (OVG Münster, Urt. v. 29.3.1984, UPR 1984, 279/280; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565), wäre diese nur dann ausgeschlossen, wenn ein Handlungsablauf plausibel dargelegt würde, welcher der Annahme einer Mitursächlichkeit entgegenstände.

    Es besteht daher auch keine Veranlassung, von dem dem Prinzip der Verursacherhaftung für Altlasten entsprechenden Grundsatz abzuweichen, daß es nicht ermessenswidrig ist, in erster Linie den Verursacher und erst dann, wenn dieser nicht mehr vorhanden oder nicht leistungsfähig ist, den späteren Eigentümer des belasteten Grundstücks zu dessen Sanierung heranzuziehen (vgl. dazu VGH Mannheim, Urt. v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
    So hat er in seinem Beschluß vom 7. Januar 1993 - 7 M 5684/92 - (NJW 1993, 1671) den Standpunkt vertreten, die Verpflichtung zur Beseitigung eines ordnungswidrigen Zustandes ent- und bestehe unabhängig von einem sie konkretisierenden Verwaltungsakt; sie sei schon aufgrund des Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung jener Pflicht ergehende Ordnungsverfügung diene nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
    Da die Antragstellerin durch den Betrieb der Molkerei und deren potentiell umweltgefährdender Nebeneinrichtungen von 1974 bis zur Übergabe des Grundstücks an die Antragsgegnerin selbst eine (Mit-)Ursache für die Kontamination von Boden und Grundwasser gesetzt hat, ist die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob eine Gesamtrechtsnachfolge in abstrakte Polizeipflichten möglich ist (zum Stand der Diskussion vgl. die Nachweise bei Schwachheim, Unternehmenshaftung für Altlasten, 1991, S. 47; Papier, NVwZ 1986, 256/262; Kloepfer, NuR 1987, 7/17; Stadie, DVBl. 1990, 501/505 ff; Schlabach, NVwZ 1992, 143; OVG Münster, Urt. v. 30.5.1996 - 20 A 2640/94 -) hier nicht von entscheidender Bedeutung.
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94

    Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
    Wie der Senat indessen in seinem Urteil vom 5. August 1996 (7 L 1111/94) dargelegt hat, besitzt die Liste "indizielle Bedeutung" in dem Sinne, daß eine Überschreitung der in der früheren Fassung unter A, in der Neufassung als S-Werte angegebenen Werte auf eine nachweisbare Verunreinigung von Boden und Grundwasser hindeutet.
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
    Von einem außerhalb des seinerzeit geltenden Wasserrechts bestehenden Schutz des Grundwassers aufgrund allgemeiner ordnungsrechtlicher Vorschriften geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November 1973 (DVBl. 1974, 297) aus.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Beide Regelungen stellen Ausprägungen eines allgemeinen Rechtsgedankens dar, der auch beim Einwirken auf das Grundwasser in sonstiger Weise Geltung beansprucht und gebietet, den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3 S. 8 f. und vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 89.77 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 5 S. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 1997 - 7 M 3628/96 - ZfW 1998, 505).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Da sich dem Gesetz kein Hinweis dafür entnehmen läßt, daß mit Abreden über Sachmängel Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch verknüpft sein sollen, umgekehrt aber auch kein Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Regelung besteht (a.A. Schlette, aaO, 65 f.), können insoweit nur die allgemeinen Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen maßgebend sein (vgl. Bickel, aaO, § 24 Rdn. 17; Landmann/Rohmer/Dombert, aaO, § 24 BBodSchG Rdn. 34; Niewerth, aaO, 560; Sorge, MittBayNot 1999, 232, 239; Körner, DNotZ 2000, 344, 362; ders., ZfIR 2001, 889, 896; Wagner, BB 2000, 417, 424; ders., ZfIR 2003, 841, 847 f.; auch OVG Lüneburg, NJW 1998, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Beide Regelungen stellen Ausprägungen eines allgemeinen Rechtsgedankens dar, der auch beim Einwirken auf das Grundwasser in sonstiger Weise Geltung beansprucht und gebietet, den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 - ZfW 1974, 296; Urt. v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - NuR 1981, 25; Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 -BVerwGE 133, 239; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.3.1997 - 7 M 3628/96 - ZfW 1998, 505; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 68 Rn. 30;Böhme, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 48 Rn. 4 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht