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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95   

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https://dejure.org/1997,1173
BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 (https://dejure.org/1997,1173)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 (https://dejure.org/1997,1173)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 9 AZR 778/95 (https://dejure.org/1997,1173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 400; HGB §§ 74, 74b, 75a
    Wettbewerbsverbot eines "freien Mitarbeiters"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reichweite eines Wettbewerbsverbots (hier: für Autoreiniger)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, freier Mitarbeiter, AN, Tätigkeit für ein anderes Unternehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Vertragsstrafe beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 60
  • NJW 1998, 99
  • ZIP 1997, 1601
  • MDR 1997, 1035
  • NZA 1997, 1284
  • BB 1997, 1796
  • BB 1997, 319
  • DB 1997, 1979
  • DB 1997, 279
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
    Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt nicht nur den Eintritt des erledigenden Ereignisses sondern auch voraus, daß die Klage bis zu diesem Zeitpunkt zulässig und begründet war (BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 - AP Nr. 67 zu § 74 HGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Denn der Arbeitnehmer muß - wie das Landesarbeitsgericht zu Recht erkannt hat - bei Vertragsabschluß über seine Unterlassungspflichten Gewißheit haben (BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 - AP Nr. 67 zu § 74 HGB).

    Da es daran fehlt, muß die in § 7 Ziff. 1 und 2 des Vertrages getroffene Vereinbarung zu Lasten der ein Vertragsformular verwendenden Klägerin ausgelegt werden (BGHZ 5, 111, 115; 24, 39, 45; BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 -, aaO).

  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
    Da es daran fehlt, muß die in § 7 Ziff. 1 und 2 des Vertrages getroffene Vereinbarung zu Lasten der ein Vertragsformular verwendenden Klägerin ausgelegt werden (BGHZ 5, 111, 115; 24, 39, 45; BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 -, aaO).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
    Da es daran fehlt, muß die in § 7 Ziff. 1 und 2 des Vertrages getroffene Vereinbarung zu Lasten der ein Vertragsformular verwendenden Klägerin ausgelegt werden (BGHZ 5, 111, 115; 24, 39, 45; BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 -, aaO).
  • BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsklausel

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
    Damit war dem Beklagten untersagt, direkt oder indirekt für ein Unternehmen tätig zu werden, dessen Herstellungsprogramm oder Dienstleistungsangebot sich nicht nur unerheblich mit dem der Klägerin überschneidet (vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 258/63

    Konkursanfechtung - Inkongruente Deckung - Kreditinstitut - Lohnforderungen von

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
    Dafür, daß ausnahmsweise die Lohnforderung in voller Höhe abgetreten werden kann, weil der Abtretungsgläubiger bereits dem abtretenden Arbeitnehmer den vollen Nennwert in bar gezahlt hat (BAG Urteil vom 24. Januar 1964 - 5 AZR 258/63 - AP Nr. 1 zu § 30 KO), sind keine Anhaltspunkte vorhanden.
  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02

    Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter

    In Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht, das sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützen kann (BAG NJW 1998, 99, 100), hat auch der Senat keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden.
  • OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von

    Der Bundesgerichtshof und ihm folgend die obergerichtliche Zivilrechtsprechung wenden, wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht, die §§ 74 ff. HGB aber auf wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängige freie Mitarbeiter entsprechend an (BGH, Urteil vom 10.04.2003,III ZR 196/02; BAG, Urteil vom 21.01.1997, 9 AZR 778/95; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2003, 13 U 15/01; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005, 27 U 19/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2004, 6 U 38/04).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Der Klägerin war nicht verboten, überhaupt mit Schuhen zu tun zu haben, sondern lediglich bei anderen Schuheinzelhändlern zu arbeiten (vgl. BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 778/95 - BAGE 85, 60).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 6 U 38/04

    Qualifizierung des Subunternehmers als wirtschaftlich abhängiger freier

    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2003 (NJW 2003, 1864, 1865), der sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1998, 99, 100) angeschlossen hat, wonach die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff. HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden sind, ist auch der Kläger als ein wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter zu qualifizieren: Der Kläger befand sich im Verhältnis zur Beklagten trotz seiner formalen Selbständigkeit als Subunternehmer in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für ihn ein Schutzbedürfnis begründete, das mit dem Schutzbedürfnis von kaufmännischen Angestellten vergleichbar ist, auch wenn der Kläger keinen Weisungen der Beklagten unterlag und zur persönlichen Leistungserbringung nicht verpflichtet war.
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne

    § 74 Abs. 2 HGB sei nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1864) und des BAG (NJW 1998, 99 f.) anwendbar auf den Beklagten, der Subunternehmer, wie ein freier Mitarbeiter einzustufen und von der Klägerin wirtschaftlich abhängig und deshalb schutzwürdig sei.

    Wegen der Vergleichbarkeit des Schutzbedürfnisses gilt § 74 Abs. 2 HGB darüber hinaus analog für einen freien Mitarbeiter, sofern dieser wirtschaftlich bzw. sozial abhängig ist (BAG, NJW 1998, 99 ff; BGH, NJW 2003, 1864 f.).

  • LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99

    Kundenschutzklausel; Wettbewerbsabrede; Arbeitnehmerähnliche Personen

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  • OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04

    Wirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien

    Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.).
  • LAG Köln, 23.01.2004 - 4 Sa 988/03

    Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter

    Das Arbeitsgerichts ist zunächst richtig davon ausgegangen, dass die §§ 74 ff. HGB auf die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter entsprechende Anwendung finden (BAG 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - NJW 1998, 99; BGH 10.04.2003 - III ZR 196/02 - NJW 2003, 1864).
  • LAG München, 04.03.2009 - 11 Sa 247/08

    Wettbewerb

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 10.4.2003, Az. III ZR 196/02, NJW 2003, 1864) wie auch des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 21.1.1997, 9 AZR 778/95, NZA 1997, 1284) sind die Vorschriften des § 74 b Abs. 2 HGB und § 75 a HGB nicht nur entsprechend auf gewerbliche Arbeitnehmer, sondern wegen des mit kaufmännischen Angestellten vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2003 - 13 U 15/01

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: EDV-Spezialist als wirtschaftlich abhängiger

    Da das angesprochene Schutzbedürfnis auch bei wirtschaftlich abhängigen freien Mitarbeitern zu bejahen ist, ist § 74 II HGB auch auf diese entsprechend anzuwenden (BAG in NJW 1998, 99, 100 m. w. N.; OLG München BB 1997, 224; Baumbach/Hopt, 29. Aufl., § 74 HGB, Rz 3; Ebenroth/Bonjong/Joost/Boecken, München, 2001, § 74 HGB, Rz 8; a. A. wohl OLG Köln OLGR 1998, 401).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.1999 - 18 Sa 1941/98

    Wettbewerbsverbo: arbeitnehmerähnliche Personen - Karenzentschädigung

  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 73/05

    Wrksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.04.1997 - 1 S 120/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8447
OVG Sachsen, 04.04.1997 - 1 S 120/97 (https://dejure.org/1997,8447)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.1997 - 1 S 120/97 (https://dejure.org/1997,8447)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 1997 - 1 S 120/97 (https://dejure.org/1997,8447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung; Zulassungsbeschwerde; Begründungserfordernis; Zulassungsgründe; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Prozeßbevollmächtigter; Formerfordernis

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 99 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1003
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

    Eine Dauerwohnnutzung hat aber eine andere rechtliche Qualität als eine auf bestimmte Zeiten im Jahr begrenzte Nutzung (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 24.04.1997 - 1 S 120/97 -, SächsVBl 1997, 223 [224]).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98

    Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang;

    Richtig ist es deshalb, solche Hinweise im Bereich des nicht verbindlichen "nobile officium", also in dem der Freiwilligkeit, anzusiedeln und an ihr Fehlen nicht die Folgen des § 58 Abs. 2 VwGO, sondern allenfalls die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu knüpfen (Meissner in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Rdnr. 32 zu § 58; für die vorliegende Fallkonstellation ausdrücklich Bay.VGH, Urt. v. 6.3.1998 - 22 A 97.40040 -, NVwZ-RR 98, S. 594; im weiteren Sinne ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.5.1997 - 9 S 458/97 -, NVwZ 97, S. 2698; Sächs. OVG, Beschl. v. 4.4.1997 - 1 S 120/97 -, NVwZ 97, S. 1003).
  • OVG Sachsen, 15.04.2003 - 1 BS 332/02

    Beschwerdebegründung, Frist, Rechtsmittel, zweiteiliges Rechtsmittelbelehrung,

    Mit der dargestellten Auslegung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner im Beschluss vom 4.4.1997 (SächsVBl 1997, 222 f, NVwZ 1997, 100 f) vertretenen Auffassung Sie bezog sich auf die abweichende Rechtslage für das - nach der seit dem 1.1.2002 im vorläufigen Rechtsschutz nicht mehr gegebene - Verfahren des Antrags auf Zulassung der Beschwerde.
  • OVG Thüringen, 09.10.1997 - 2 ZEO 1105/97

    Straßen- und Wegerecht; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmittelfrist; Begründung des

    Insbesondere bedurfte es in der Rechtsmittelbelehrung nicht des Hinweises auf die Notwendigkeit, den Antrag innerhalb der Antragsfrist zu begründen, denn § 58 Abs. 1 VwGO erstreckt die notwendigen Bestandteile einer Rechtsmittelbelehrung hierauf nicht (vgl. SächsOVG, B. v. 4.4.1997, SächsVBl. 1997, 222).
  • OVG Thüringen, 02.05.2002 - 2 EO 76/02

    Anforderungen an die Darlegung in der Beschwerdebegründung; Gesetzesunkenntnis

    Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er bei Einlegung eines Rechtsmittels die einzuhaltenden Förmlichkeiten kennt oder sich die entsprechende Kenntnis verschafft (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 1997 - 2 ZEO 1105/97 - SächsOVG, Beschluss vom 4. April 1997 - 1 S 120/97 -, NVwZ 1997, 1003).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 3 S 548/98

    Kein Hinweis auf Begründungserfordernis des VwGO § 146 Abs 5 S 3 in

    OVG, Beschluß vom 19.6.1997 - 3 ZKO 359/79 -, Leitsatz DÖV 98, 84; OVG Bautzen, Beschluß vom 4.4.1997 - 1 S 120/97 - = NVwZ 97, 1003 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 1.6.1965 - III B 25.65  - = DVBl. 65, 840 und Urteil vom 27.2.1976 - IV C 74/74 - = NJW 76, 1332; Meissner in: Schoch/Schmidt/Assmann/Tietzner, § 58 Anm. 24 und 32; a.A. Eyermann/Jörg Schmidt, § 58 RdNr. 5, Redeker-v. Oertzen, VwGO, § 58 RdNr. 9).
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