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   BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97   

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BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97 (https://dejure.org/1998,1171)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 StR 511/97 (https://dejure.org/1998,1171)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 (https://dejure.org/1998,1171)
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Langfristige Observation des Hauseingangs

§ 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO (nach Neuregelung nun § 100h StPO) ist - im Hinblick auf Art. 8 MRK und das allgemeine Persönlichkeitsrecht - ausreichende Rechtsgrundlage für längerfristige Observation außerhalb von Wohnungen (außerhalb des Schutzbereichs von Art. 13 GG);

(Hinweis: beachte auch die nunmehr speziellere Vorschrift des § 163f StPO, in Kraft getreten am 1.11.00)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 a StPO; Art. 8 EMRK; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 13 GG
    Strafprozessuale Rechtsgrundlage für eine längerfristige Observation außerhalb der Wohnung; Recht auf Achtung des Privatlebens; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Längerfristige Observationen von Beschuldigten; Einsatz technischer Mittel zur Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen

  • opinioiuris.de

    Video-Observation

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Videoüberwachung der Wohnungstür eines Verdächti-gen

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 13
  • NJW 1998, 1236
  • NJW 1998, 1237
  • NJW 1999, 104
  • NStZ 1998, 629
  • StV 1998, 169
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    2. Unter einer Observation wird die in der Regel unauffällige planmäßige - ggf. unter Einsatz technischer Mittel erfolgende - Beobachtung einer Person oder eines Objekts mit dem Ziel der Erhebung diesbezüglicher Erkenntnisse verstanden (Deutsches Rechts-Lexikon Bd. 2 2. Aufl. S. 1207; BVerwG NJW 1986, 2329, 2330; Rogall NStZ 1992, 45).

    Der Senat sieht jedoch hier in der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Videoüberwachung des Zugangsbereichs des Hauses des Angeklagten und der damit verbundenen Datenerhebung einen Eingriff in dessen durch Art. 8 MRK geschützte Privatsphäre (vgl. BGH aaO; Amelung/Kerckhoff JuS 1993, 196, 197) und entsprechend in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG NJW 1986, 2329 f.; Rudolphi aaO, vor § 94 Rdn. 13 und § 100 c Rdn. 1).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.03.1997 - 1 BGs 65/97
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    III. 1. Anders als beim Abhören von Gesprächen im Vorgarten, das durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 14. März 1997 -1 BGs 65/97 - NJW 1997, 2189 zu beurteilen war, ist nicht ersichtlich, daß die hier erfolgte Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt hat.
  • OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung;

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    b) Eine andere Auslegung läßt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte der Norm herleiten (im Ergebnis ebenso Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 91; ferner Lemke in HK StPO § 100 c Rdn. 11).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    699/90 - , NStZ 1992, 44 f. für eine insgesamt ca. fünfmonatige, täglich mehrstündige Videoüberwachung der Wohnungstür eines Verdächtigen im Hinblick auf das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) Zweifel daran geäußert, ob die §§ 160, 161, 163 StPO - oder auch die allgemeine polizeirechtliche Aufgabenklausel eine derartige Maßnahme abdecken können.
  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    699/90 - , NStZ 1992, 44 f. für eine insgesamt ca. fünfmonatige, täglich mehrstündige Videoüberwachung der Wohnungstür eines Verdächtigen im Hinblick auf das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) Zweifel daran geäußert, ob die §§ 160, 161, 163 StPO - oder auch die allgemeine polizeirechtliche Aufgabenklausel eine derartige Maßnahme abdecken können.
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf sein Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 - (BGHSt 44, 13) zur Auslegung des § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StPO verwiesen und ergänzend bemerkt, bei der im Ausgangsverfahren durchgeführten GPS-Überwachung habe es eine Gemengelage von repressiven und präventiven Observationszwecken gegeben.
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).

    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

    Trifft somit der Einsatz der "GPS"-Technik mit anderen isoliert betrachtet je für sich zulässigen Überwachungsmethoden zusammen und führt dies zu einer umfassenden Überwachung der Person mit der Folge, daß von ihr ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden kann (vgl. BGHSt 44, 13, 18; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a), so kann die Summe der Beeinträchtigungen den Betroffenen rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, gegebenenfalls in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verletzen und deshalb, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

    Da vor dem Wirksamwerden des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 2. August 2000 am 1. November 2000 die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Anordnungskompetenz für eine längerfristige Observation in der Strafprozeßordnung nicht geregelt waren, ist für die Rechtmäßigkeit der gegen die Angeklagten durchgeführten langfristigen Observation allein entscheidend, ob die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig angeordnet wurden und sowohl isoliert als auch insgesamt betrachtet dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprachen (vgl. BGHSt 44, 13, 18; BGH NStZ 1992, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24, Aufl. § 163 Rdn. 50; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34a).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.; Hilger, a.a.O., S. 561; zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.; Steinmetz, a.a.O., S. 344 ).
  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Sobald die längerfristige Observation dadurch ihren Charakter verändert, dass es im Rahmen der Observation zum Einsatz technischer Mittel kommt, durch die ein Eingriff in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich möglich wird, wie dies etwa beim Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in Wohnungen bzw. zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes in Wohnungen kommt, vgl. zu der Intensivierung des Eingriffs durch den Einsatz technischer Mittel bereits Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, BGHSt 44, 13 (zur langfristigen Videoüberwachung des Wohnungseingangsbereichs eines Beschuldigten); Petri, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel H, Rdnr. 39, sehen §§ 17 Abs. 3 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 2 PolG NRW im Übrigen einen Richtervorbehalt vor.
  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Zulässig ist damit neben der Herstellung normaler (auch digitaler) Lichtbilder vor allem auch - wie im verfahrensgegenständlichen Messverfahren - die Anfertigung von Video- und Filmaufnahmen (BT-Drs. 12/989, S. 58; BGHSt 44, 13/17; Bär TK-Überwachung - Kommentar - § 100 h Rn. 4; KK/ Nack StPO 6. Aufl. § 100 h Rn. 3; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 100 h Rn. 1 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07

    Verfahrensrüge gegen eine auf rechtswidrigen Observationen beruhende

    Vorliegend nahmen die Observationen zwar jeweils an der Wohnungstür des Angeklagten ihren Ausgang, ohne dass damit zusätzlich ein Eingriff in Art. 13 Art. 1 GG vorliegt (vgl. BGH, StV 1998, S. 169 f).
  • LG Bamberg, 08.05.2023 - 13 Qs 22/23

    Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen

    Unter einer Observation im Sinne von § 163f StPO versteht man die regelmäßig unauffällige und planmäßige, gegebenenfalls auch unter dem Einsatz technischer Hilfsmittel erfolgende Beobachtung einer Person oder eines Objekts mit dem Ziel der Erhebung beweiserheblicher Daten (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1998 - 1 StR 511/97, NJW 1998, 1237).

    Aus der Entscheidung des BGH vom 29.1.1998 (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1998 - 1 StR 511/97, NJW 1998, 1237) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

    Der Senat ist davon überzeugt, dass die von der Beklagten durchgeführte Observation (zum Begriff vgl. BGH NJW 1998, S. 1237) in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des M, aber auch der Klägerin zu 1 eingegriffen hat.

    In dem aktuell der Entscheidung NJW 1998, S. 1237, zugrunde liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof einerseits danach differenziert, ob die Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt oder nicht.

    Zieht man aus der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1237, Schlüsse für den vorliegenden Fall, müsste man zum Ergebnis kommen, ein besonders intensiver und sensibler Eingriff sei nicht gegeben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In dem aktuell der Entscheidung NJW 1998, S. 1237, zugrunde liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof einerseits danach differenziert, ob die Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt oder nicht.

    Zieht man aus der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1237, Schlüsse für den vorliegenden Fall, müsse man zu dem Ergebnis kommen, ein besonders intensiver und sensibler Eingriff sei nicht gegeben.

  • LG Stade, 04.08.2010 - 12 KLs 19/09

    Arztstrafrecht: Bestechlichkeit bei der Verordnung von Hilfs- und Arzneimitteln

    Für die Interpretation des Gesetzes ist dabei maßgebend der in ihm zum Ausdruck kommende objektvierte Wille des Gesetzgebers (BVerfGE 79, 106; BGHSt 29, 198; 44, 13 (18) ).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09

    Abstandsverstoß im Straßenverkehr: Verwertbarkeit einer durch ein

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05

    Mehrstufiges Bauvertragsverhältnis: Beschränkung der Gewährleistungsansprüche des

  • VG Cottbus, 13.03.2008 - 3 L 59/08

    Verwaltungsgericht untersagt vorläufig Personen- und Ausweiskontrollen vor einem

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