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   OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96   

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OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96 (https://dejure.org/1997,5515)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.03.1997 - 5 U 4/96 (https://dejure.org/1997,5515)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. März 1997 - 5 U 4/96 (https://dejure.org/1997,5515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 167
  • MDR 1998, 436
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Diese Linie des Bundesgerichtshofs (vgl. auch BGH, NJW 1998, S. 306 f.), die die Anforderungen an die Zulässigkeit der Parteivernehmung absenkt, ohne auf die Notwendigkeit der Anfangswahrscheinlichkeit ausdrücklich zu verzichten, und die den Anwendungsbereich und Beweiswert einer Parteianhörung erweitert, hat Gefolgschaft gefunden (OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, S. 296; zuvor bereits auf der Linie des BGH: OLG Zweibrücken, NJW 1998, S. 167 ).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Denn dem Grundsatz der Waffengleichheit kann auch dadurch genügt werden, daß die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (vgl. BGH NJW 1998, 306 f.; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167; Schöpflin, NJW 1996, 2134, 2135 ff.; Wittschier, DRiZ 1997, 247, 249; a.A. M. Roth, ZfEuP 1996, 490, 497 Fn. 38).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

    - nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Vorteile, die ihm erwachsen, wenn die Klage durchdringt - im Lager des Klägers steht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • OLG Koblenz, 20.11.2014 - 1 U 372/14

    Architekt soll "ein Fläschchen Schampus aufmachen": Planungsauftrag erteilt!

    Eine Anhörung der Beklagten zu 2) bis 4) als Partei nach § 141 Abs. 1 ZPO mag im Hinblick auf Art. 6 EMRK zur Herstellung von Waffengleichheit (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. März 1997 - 5 U 4/96; OLG Naumburg, Urteil vom 3. April 2014 - 1 U 23/13) geboten gewesen sein.
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Vielmehr kam auch eine bloße Anhörung in Betracht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168; Huber in Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 7), zumal deren Ergebnis ein vergleichbarer oder sogar ein höherer Beweiswert hätte beigemessen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364; Huber aaO. § 448 Rn. 7; einschränkend OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 6 Sa 513/16

    Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Arbeitsverweigerung -

    Die Anhörung darf nicht so gewürdigt werden, als habe eine Parteivernehmung stattgefunden (OLG Zweibrücken 18. März 1997 - 5 U 4/96 - Rn. 15, zitiert nach juris; Ahrens, MDR 2015, 185 ff. (186)).
  • LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Ohne die Anregung zur Parteivernehmung durch den in einer Beweisnot befindlichen Beklagten war dem Amtsgericht nicht die Möglichkeit eröffnet, entweder dieser Anregung tatsächlich durch Parteivernehmung des Klägers zu 2) nachzukommen (vgl. die Entscheidung des EGMR, NJW 1995, 1413, 1414 - Dombo Beheer B.V.) oder aber dem aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Grundsatz der Waffengleichheit dadurch zu genügen, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wurde (vgl. BGH, NJW 1998, 306 [BGH 09.10.1997 - IX ZR 269/96] ; NJW 1999, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96] ; OLG Zweibrücken, NJW 1998, 167, 168).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Bei sogenannten Vieraugenvorgängen können im Rahmen des § 141 ZPO eine Anhörung der Parteien zusätzliche Gesichtspunkte für die Würdigung des Vorbringens gewonnen werden (Senat, NJW 1998, 167 = MDR 1998, 436 = OLGR 1998, 155).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10

    Haftung des Steuerberaters: Hinweispflicht auf Berücksichtigung niedriger

    Um das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör zu gewährleisten, muss in einer Konstellation, in der der Verlauf eine Vieraugengesprächs umstritten ist und der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlung geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, dem Grundsatz der Waffengleichheit zumindest dadurch Genüge getan werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW 1999, 363; 1998, 306; BAG NJW 2009, 1019; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 105/11

    Abweisung der Klage auf Herausgabe von Tiefgefriersperma eines Hengstes, da der

    Der Tatrichter ist jedoch nicht gehindert, sie im Rahmen der Beweiswürdigung zu verwerten (vgl. Urteil des BGH v. 03.12.1991, Az.: VI ZR 48/91, NJW 1992, 1558; Urteil des OLG Zweibrücken v. 18.03.1997, Az.: 5 U 4/96, NJW 1998, 167).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2000 - 21 O 331/99

    Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten

  • OLG Zweibrücken, 18.11.1997 - 5 U 6/97

    Umdeutung eines Wechselakzepts in eine persönliche Verpflichtungserklärung

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