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   BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,432
BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96, 1 BvR 1945/96, 1 BvR 1946/96 (https://dejure.org/1998,432)
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Vertraulicher Bericht des Landesrechnungshofes

Art. 19 Abs. 4, 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG, keine "prozessuale Überholung"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 Abs 1 und Art 5 Abs 1 durch Verwerfung einer gegen richterliche Durchsuchungsanordnung eingelegten strafprozessualen Beschwerde wegen prozessualer Überholung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2131
  • NVwZ 1998, 836 (Ls.)
  • NStZ 1998, 583 (Ls.)
  • K&R 1998, 260
  • ZUM 1998, 492
  • afp 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bremen, 04.11.1996 - 14 Qs 356/96
    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    den Beschluß des Landgerichts Bremen vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -,.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Bremen vom 4. November 1996 - 14 Qs 356/96 und 387/96 -, - 14 Qs 385/96 - und - 14 Qs 388/96 - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27, 39 f.; BVerfG NJW 1998, 2131 f.).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2131 f.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96 u.a. -, NJW 1998, S. 2131 ).
  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Dies lässt sich insbesondere nicht mit der jüngeren, auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründen, wonach der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe beschwerdebefugt bleibt (vgl. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1998, 2131).

    Ein über diese Entscheidung hinausgehendes Feststellungsinteresse im Beschwerderechtszug kann auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BverfG NJW 97, 2163 und BVerfG NJW 1998, 2131) hergeleitet werden.

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