Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.02.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - nationalsozialistische Verfolgung; Beweiserleichterung; Beweiswürdigung, vorweggenommene; Indizienbeweis; Beweisantrag; Schlüssigkeit; Wahrunterstellung; Schlußfolgerung; Verstoß gegen Denkgesetze; Indizienbewertung, widersprüchliche; Auslandszeuge; Sachaufklärungspflicht, gerichtliche; Urkundensammlung; Durchsuchung; Archivrecherche; Beweisermittlungsantrag; Erinnerungsvermögen Zeuge; Erfahrungssatz; Indiztatsache Ambivalenz; Fall Malte von Putbus

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Putbus; Verfolgung, nationalsozialistische; Beweiserleichterung; Beweiswürdigung, vorweggenommene; Indizienbeweis; Beweisantrag; Schlüssigkeit; Wahrunterstellung; Schlußfolgerung; Verstoß gegen Denkgesetze; Indizienbewertung, widersprüchliche; Auslandszeuge; Sachaufklärungspflicht, gerichtliche; Urkundensammlung; Durchsuchung; Archivrecherche; Beweisermittlungsantrag; Erinnerungsvermögen Zeuge; Erfahrungssatz; Indiztatsache Ambivalenz,

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

Besprechungen u.ä.

  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen , S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 6 VermG; § 86 Abs. 1 und 2 § 108 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 132 Abs. 2 VwGO
    v. P.; Verfolgung, nationalsozialistische; Beweiserleichterung; Beweiswürdigung, vorweggenommene; Indizienbeweis; Beweisantrag; Schlüssigkeit; Wahrunterstellung; Schlußfolgerung; Verstoß gegen Denkgesetze; Indizienbewertung, widersprüchliche; Auslandszeuge; Sachaufklärungspflicht, gerichtliche; Urkundensammlung; Durchsuchung, Archivrecherche; Beweisermittlungsantrag; Erinnerungsvermögen Zeuge; Erfahrungssatz; Indiztatsache; Ambivalenz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3070 (Ls.)
  • NJ 1998, 551



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98  

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00  

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Dass eine Beweiserhebung auch insoweit nichts Entscheidungserhebliches hätte erbringen können, etwa weil die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte Beweiserhebung - deren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. Beschluss vom 24. März 1997 - BVerwG 2 B 37.97 - und vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - DVBl 1993, 209), hat das Berufungsgericht nicht ausgeführt; das kann hier auch nicht aus anderen Gründen angenommen werden (vgl. zu Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung zuletzt Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153 und vom 17. April 1998 - BVerwG 9 B 308.98 - ).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98  

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen - Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; Widerspruchsbehörde Sachbescheidungsbefugnis; Verwaltungsakt Drittwirkung

  • Judicialis

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; Widerspruchsbehörde Sachbescheidungsbefugnis; Verwaltungsakt Drittwirkung.

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • VG Halle, 11.11.1997 - A 2 K 29/96
  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3070 (Ls.)
  • NJ 1998, 331
  • DÖV 1998, 697



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09  

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Der ferner erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69) behandelt nur die hier nicht einschlägige Frage, ob eine für sich ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung statt dem Bescheid selbst einem Begleitschreiben beigefügt sein kann, mit dem der Bescheid versandt wird.

    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).

  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98  

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Denn § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach der Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung "zu versehen" ist, ist offen für eine derartige Auslegung, § 117 Abs. 2 Nr. 6 VwGO ist es dagegen nicht (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 8 B 21.06  

    Widerspruchsbehörde; Sachbescheidungsbefugnis bei verspätetem Widerspruch;

    Das Vermögensgesetz ermächtigte die Widerspruchsbehörde jedoch weder in formeller noch in materieller Hinsicht, auf einen verspäteten Widerspruch des durch einen ablehnenden Restitutionsbescheid belasteten Antragstellers in der Sache zu entscheiden, wenn ein Dritter durch Eintritt der Bestandskraft eine verfahrensrechtlich gesicherte Rechtsposition erlangt hat (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).
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  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99  

    Recht der offenen Vermögensfragen; Verwaltungsprozeßrecht

    Dementsprechend geht auch der Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 9 ) entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht generell von der die Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten vermittelnden "Drittwirkung eines Restitutionsbescheids" aus und mißt insbesondere einem bloßen Aufhebungsbescheid keine solche Drittwirkung bei.
  • BVerwG, 11.04.2011 - 2 B 17.10  

    Anknüpfen der Drei-Monatsfrist des § 204 Abs. 1 Nr. 12 Hs. 1 BGB an die in

    Das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO löst lediglich die Rechtsfolge des § 58 Abs. 2 VwGO aus (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz § 310, § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • VG Cottbus, 22.03.2011 - 6 K 528/09  

    Heranziehung eines Grundstücks zur Entrichtung des Schmutzwasserbeitrags und

    Damit ist ein etwaiger Fristmangel geheilt, unabhängig davon, dass sich der Beklagte auch im Klageverfahren nicht auf eine (etwaige) Verfristung beruft (vgl. nur BVerwG. Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 -, BayVBl. 1999, 58).
  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09  

    § 8 KAG BB, § 34 BauGB, § 35 BauGB

    Damit ist ein etwaiger Fristmangel geheilt, unabhängig davon, dass sich der Beklagte - entgegen seinen Ausführungen im Widerspruchsbescheid - nunmehr im Klageverfahren auf eine (etwaige) Verfristung beruft (vgl. nur BVerwG. Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 -, BayVBl. 1999, 58).
  • VG Aachen, 27.05.2010 - 4 K 134/10  

    Ergebnisse der Wahlen zum Rat der Stadt Aachen und der Stadt Erkelenz müssen

    Eine entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zur Heilung der Versäumnis der Widerspruchsfrist kommt nämlich nicht in Betracht, da diese Rechtsprechung nur in rein bipolaren Rechtsbeziehungen, nicht aber Anwendung findet, wenn - wie hier - Rechte Dritter oder der Allgemeinheit berührt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 - und Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -.
  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01  
    - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 11. Februar 1999 - Az.: 7 B 30/98 -, BayVBl. 1999, 58 -.
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704  

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme

    Es ist außerdem rechtlich unbedenklich, eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, die in derselben Weise wie der Bescheid unterzeichnet ist, in einem dem Verwaltungsakt beigefügten Anschreiben zu erteilen (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1998 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 = BayVBl 1999, 58).
  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.768  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 2 K 08.2021  

    Kommunalabgaben; Rücknahme; Wiederaufgreifen

  • VG Würzburg, 27.06.2012 - W 2 K 10.1283  

    Kommunalabgaben; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rücknahme

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