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   BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98   

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https://dejure.org/1998,1677
BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 (https://dejure.org/1998,1677)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 (https://dejure.org/1998,1677)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 (https://dejure.org/1998,1677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlaß einer eA, die aufschiebende Wirkung gegen eine Verbotsverfügung für eine Versammlung einer politischen Partei anläßlich der Bundestagswahl 1998 einstweilen wiederherzustellen

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit des Verbots einer Demonstration im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren; Behinderung einer Partei im Wahlkampf; Gefahr der Begehung politischer Straftaten; Folgen der Untersagung einer Versammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen den Sofortvollzug eines während des Wahlkampfes ausgesprochenen Versammlungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3631
  • NVwZ 1999, 60 (Ls.)
  • NStZ 1998, 624 (Ls.)
  • NJ 1999, 86
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
    Insbesondere ist ungewiß und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG in materiellrechtlicher und prozeduraler Hinsicht (vgl. BVerfGE 69, 315 [353 f., 363 f.]) genügt.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
    Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 [186]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
    Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 [186]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    In einer solchen Situation überwiegen Gefahren der Verletzung der Versammlungsfreiheit durch ein eventuell rechtswidriges Verbot diejenigen, welche bei Durchführung der Versammlung als möglich erscheinen, aber durch geeignete Gegenmittel begrenzt oder ausgeschaltet werden können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3631 ).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Die Strafkammer hat zu Recht auch den Umstand in seine Würdigung einbezogen, dass der Angeklagte für eine nicht für verfassungswidrig erklärte Partei aufgetreten ist, der das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zukommt (vgl. BVerfG NJW 1998, 3631).
  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null;

    Auch auf die Frage, wie die politischen Ziele einer Partei zu beurteilen sind, kommt es dabei nicht an, solange kein Parteiverbot ergangen ist (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 -, NJW 1998, 3631).

    In diesem Zusammenhang fallen nicht nur die Wettbewerbsnachteile für die betroffene Partei, sondern auch das öffentliche Interesse an einem unverzerrten Parteienwettbewerb insgesamt ins Gewicht, der die Wähler erst in den Stand versetzt, eine kompetente Wahlentscheidung zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 -, NJW 1998, 3631).

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