Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 15.05.1997

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   BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96   

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BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,677)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1997 - XII ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,677)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - XII ZR 6/96 (https://dejure.org/1997,677)
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Täuschung durch Nachmieter

Vertragsübernahme, § 123 Abs. 2, § 139 BGB

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtung der Vertragsübernahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Vermieters auf Zahlung des Mietausfalls gegen den ursprünglichen Mieter nach Eintritt eines neuen Mieters in das Mietverhältnis - Anfechtung des Mietverhältnisses mit dem eintretenden Mieter wegen arglistiger Täuschung als entscheidungserheblicher Umstand - ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Anfechtung der Zustimmungserklärung bei einer Vertragsübernahme

Papierfundstellen

  • BGHZ 137, 255
  • NJW 1998, 531
  • NJW-RR 1998, 873 (Ls.)
  • ZIP 1998, 391
  • MDR 1998, 394
  • NZM 1998, 113
  • ZMR 1998, 155
  • WM 1998, 616
  • DB 1998, 813
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).

    Die Willenserklärung der Klägerin, die in dem Nachtrag vom 1. Juli 1993 ihren Niederschlag gefunden hat, stellt sich nach der gewählten Vertragsgestaltung und bei Abwägung der betroffenen Interessen als Zustimmung zu einer zwischen der Beklagten und B. vereinbarten Vertragsübernahme dar (vgl. dazu BGHZ 95, 88 ff.; 96, 302 ff.; BGH Urteil vom 21. Juni 1978 - VIII ZR 155/77 = NJW 1978, 2504; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. II Rdn. 807 bis 811).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in BGHZ 96, 302 ff. entschieden: "Ist, wie bei einer Vertragsübernahme, der damit erstrebte Erfolg einer Rechtsnachfolge in ein Schuldverhältnis überhaupt nur durch das Zusammenwirken des verbleibenden, des ausscheidenden und des übernehmenden Vertragspartners erreichbar, so muß die Anfechtung, die die Rechtsnachfolge in das Schuldverhältnis mit rückwirkender Kraft beseitigen soll, allen Beteiligten gegenüber erklärt werden, weil sie alle Beteiligten berührt" (aaO S. 310).

    Dieser Entscheidung ist entgegen der dagegen geäußerten Kritik (vgl. etwa Dörner in NJW 1986, 2916 ff., der bei Anfechtung einer Vertragsübernahme - nicht durch den zustimmenden Teil, sondern - durch den Übernehmer allein den Vertragszedenten als Anfechtungsgegner ansieht,) jedenfalls für die hier gegebene Fallgestaltung zu folgen, bei der der zustimmende (in dem Vertragsverhältnis verbleibende) Vertragspartner seine Zustimmungserklärung anficht.

    Der Bundesgerichtshof hat in dem erwähnten Urteil BGHZ 96, 302 ff. in einem Fall, in dem der Übernehmer den Übernahmevertrag nur gegenüber dem verbleibenden und nicht auch gegenüber dem ausscheidenden Teil angefochten hatte, dahinstehen lassen, ob die "lediglich von einem Beteiligten begangene arglistige Täuschung zu Lasten der selbst nicht täuschenden Partei ohne weiteres materiell zur Anfechtung berechtigt, oder ob das nur dann der Fall ist, wenn ihr die Täuschung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (aaO S. 310, 311; zu vergleichen auch BGHZ 31, 321 ff. für den Fall, daß der Schuldner den Übernehmer bei Abschluß des Grundgeschäfts/der Vertragsübernahme arglistig getäuscht hat; vgl. dazu Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 123 Rdn. 39 m.w.N.; auch Soergel/Hefermehl aaO § 123 Rdn. 38; Dörner aaO S. 2916 mit Hinweis auf Fn. 8).

    Soweit der Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHZ 96, 302, 310 für den dort entschiedenen Fall einer Vertragsübernahme offengelassen hat, ob die lediglich von einem Beteiligten begangene arglistige Täuschung zu Lasten der selbst nicht täuschenden Partei "ohne weiteres materiell zur Anfechtung berechtigt", ist dies nach alledem für den hier vorliegenden Fall zu verneinen.

  • BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58

    Betriebsübernahme - § 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-,

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem erwähnten Urteil BGHZ 96, 302 ff. in einem Fall, in dem der Übernehmer den Übernahmevertrag nur gegenüber dem verbleibenden und nicht auch gegenüber dem ausscheidenden Teil angefochten hatte, dahinstehen lassen, ob die "lediglich von einem Beteiligten begangene arglistige Täuschung zu Lasten der selbst nicht täuschenden Partei ohne weiteres materiell zur Anfechtung berechtigt, oder ob das nur dann der Fall ist, wenn ihr die Täuschung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (aaO S. 310, 311; zu vergleichen auch BGHZ 31, 321 ff. für den Fall, daß der Schuldner den Übernehmer bei Abschluß des Grundgeschäfts/der Vertragsübernahme arglistig getäuscht hat; vgl. dazu Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 123 Rdn. 39 m.w.N.; auch Soergel/Hefermehl aaO § 123 Rdn. 38; Dörner aaO S. 2916 mit Hinweis auf Fn. 8).

  • BGH, 21.06.1978 - VIII ZR 155/77

    Inhalt des Mietvertrags mit Ersatzmieter

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Die Willenserklärung der Klägerin, die in dem Nachtrag vom 1. Juli 1993 ihren Niederschlag gefunden hat, stellt sich nach der gewählten Vertragsgestaltung und bei Abwägung der betroffenen Interessen als Zustimmung zu einer zwischen der Beklagten und B. vereinbarten Vertragsübernahme dar (vgl. dazu BGHZ 95, 88 ff.; 96, 302 ff.; BGH Urteil vom 21. Juni 1978 - VIII ZR 155/77 = NJW 1978, 2504; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. II Rdn. 807 bis 811).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Die Willenserklärung der Klägerin, die in dem Nachtrag vom 1. Juli 1993 ihren Niederschlag gefunden hat, stellt sich nach der gewählten Vertragsgestaltung und bei Abwägung der betroffenen Interessen als Zustimmung zu einer zwischen der Beklagten und B. vereinbarten Vertragsübernahme dar (vgl. dazu BGHZ 95, 88 ff.; 96, 302 ff.; BGH Urteil vom 21. Juni 1978 - VIII ZR 155/77 = NJW 1978, 2504; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. II Rdn. 807 bis 811).
  • RG, 10.03.1938 - IV 229/37

    Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Miet-(Pacht-) Sache

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Die weitgehend streitige Frage, ob die Anfechtung eines Mietvertrages nach Überlassung der Mietsache neben der Kündigung zulässig ist, ggf. mit Rückwirkung (vgl. etwa BGB-RGRK/Gelhaar 22. Aufl. vor § 535 Rdn. 123 und. Krüger-Nieland/Zöller § 142 Rdn. 14 ff.; Bub in Bub/Treier aaO II Rdn. 660 ff., 673 ff.; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl. § 564 Rdn. 46; Palandt/Putzo BGB 56. Aufl. § 564 Rdn. 4; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. B 88: Sternel, Mietrecht 3. Aufl. 1988, I 243 ff.; Prior, Lösungsmöglichkeiten der Mietvertragsparteien vor Überlassung der Mietsache, 1992, S. 34 ff. m.w.N.; RGZ 157, 173 ff.; OLG Hamburg MDR 1966, 49), stellt sich im vorliegenden Fall in dieser Form nicht.
  • AG Freiburg, 28.04.1965 - 3 C 299/64
    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
    Die weitgehend streitige Frage, ob die Anfechtung eines Mietvertrages nach Überlassung der Mietsache neben der Kündigung zulässig ist, ggf. mit Rückwirkung (vgl. etwa BGB-RGRK/Gelhaar 22. Aufl. vor § 535 Rdn. 123 und. Krüger-Nieland/Zöller § 142 Rdn. 14 ff.; Bub in Bub/Treier aaO II Rdn. 660 ff., 673 ff.; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl. § 564 Rdn. 46; Palandt/Putzo BGB 56. Aufl. § 564 Rdn. 4; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. B 88: Sternel, Mietrecht 3. Aufl. 1988, I 243 ff.; Prior, Lösungsmöglichkeiten der Mietvertragsparteien vor Überlassung der Mietsache, 1992, S. 34 ff. m.w.N.; RGZ 157, 173 ff.; OLG Hamburg MDR 1966, 49), stellt sich im vorliegenden Fall in dieser Form nicht.
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

    a) Teilweise wird vertreten, das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung werde, sobald der Mietvertrag durch Überlassung der Mietsache vollzogen sei, durch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB verdrängt, soweit sich der Willensmangel auf verkehrswesentliche Eigenschaften des Mietobjekts selbst beziehe (Roquette Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches vor §§ 537 bis 542 Rdn. 16, 20; Sternel Mietrecht 3. Aufl. I Rdn. 245; Bub in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. II Rdn. 673; offen gelassen in Senatsurteil BGHZ 137, 255, 266).

    Umstritten ist jedoch, ob die nach Überlassung der Mietsache erfolgte Anfechtung den Mietvertrag gemäß § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (ex tunc) oder nur mit Wirkung ab Zugang der Anfechtungserklärung (ex nunc) vernichtet (offen gelassen in Senatsurteil BGHZ 137, 255, 266 und BGH Urteil vom 10. Juli 1968 - VIII ZR 180/66 - WM 1968, 1306, 1307).

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Der Bundesgerichtshof hat darum angenommen, dass in einem solchen Fall die Anfechtung wirksam nur durch eine den beiden anderen Vertragspartnern gegenüber abzugebende Erklärung erfolgen kann (3. Dezember 1997 - XII ZR 6/96 - zu 2 b der Gründe, BGHZ 137, 255; Staudinger/Roth [2003] § 143 Rn. 22) .
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine

    In einer Entscheidung betreffend die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen den bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1997 (- XII ZR 6/96 - Rn. 23 ff.) aus: "Aus der gesetzlichen Wertung des § 123 Abs. 1 und Abs. 2 BGB ist jedoch zu entnehmen, dass eine Anfechtung generell nur dann stattfinden soll, wenn derjenige, demgegenüber die Anfechtung Wirkungen entfalten soll, entweder selbst arglistig getäuscht oder die von einem anderen begangene arglistige Täuschung gekannt hat oder jedenfalls kennen musste.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Die Beklagte zu 1 hat nach den tatrichterlichen Feststellungen den früher zwischen den Klägern und dem Beklagten zu 2 bestehenden Steuerberatungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen (zur Vertragsübernahme vgl. BGHZ 96, 302, 307 f; 137, 255, 258 ff).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit;

    Zum anderen kann der Wechsel des Vertragspartners auch dadurch erfolgen, dass der alte Vertrag beendet und ein neuer Vertrag zu den Bedingungen des aufgehobenen abgeschlossen wird (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - XII ZR 6/96, NJW 1998, 531, 532; BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, NJW 1985, 2528, 2530; BeckOGK/Heinig, Stand: 1. März 2020, BGB § 414 Rn. 29).

    Ob eine Vertragsübernahme oder der Neuabschluss eines Vertrags gewollt ist, muss dabei durch Auslegung ermittelt werden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997, a.a.O.; Staudinger/Rieble, BGB, Neubearbeitung 2017, § 414, Rn. 129).

  • OLG Dresden, 28.10.2004 - U XV 1284/04

    Landpacht; Kündigung; Eigenbedarf; Grundstückserwerb

    Zwar enthält die Vereinbarung vom 15.06.2001 eine Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag, also eine sogenannte Vertragsübernahme, die grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vertragsgegners wirksam wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1997, XII ZR 6/96, NJW 1998, 531).
  • OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00

    Anfechtung eines mit einer Erbengemeinschaft geschlossenen Kaufvertrages wegen

    Diese Meinung entnimmt aus der gesetzlichen Wertung des § 123 Abs. 2 BGB , den Grundsatz, dass eine Anfechtung generell nur dann stattfinden solle, wenn derjenige, dem gegenüber die Anfechtung Wirkungen entfalten solle, entweder selbst arglistig getäuscht oder die von einem anderen begangene arglistige Täuschung gekannt habe oder habe kennen müssen (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. II, S. 565; vgl. zum ähnlichen Fall eines Mietübernahmevertrages: BGH NJW 1998, S. 531, 533).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall eines zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mieter unter Mitwirkung des Vermieters geschlossenen Mietübernahmevertrages (BGH NJW 1998, S. 531 ff.), besteht hier kein das Schutzbedürfnis des Getäuschten überwiegendes Interesse dessen, der nicht getäuscht hat.

  • BGH, 18.10.2001 - IX ZR 493/00

    KO §§ 15, 17; BGB §§ 398, 415

    Ob ein Übernahmevertrag auch dann von § 17 KO erfaßt wird, wenn er in der Form eines "dreiseitigen Vertrags im engeren Sinne" geschlossen wird (vgl. hierzu BGHZ 96, 302, 307; 137, 255, 259; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - VIII ZR 149/94, WM 1996, 128, 131; v. 3. Dezember 1997 - XII ZR 6/96, ZIP 1998, 391, 392; Staudinger/Busche, Einl. zu § 398 ff Rn. 201), ist hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Brandenburg, 18.06.2015 - 12 U 14/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen einer

    Die im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelte Vertragsübernahme wird entweder als dreiseitiger Vertrag zwischen den beiden alten Vertragsparteien und der neu eintretenden Partei oder als Vertrag zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei mit Zustimmung der Gegenpartei abgeschlossen, wobei im Einzelfall zu ermitteln ist, welcher Vertragstyp dem Willen der Beteiligten entspricht (BGH NJW 1998, S. 531; OLG Karlsruhe NZG 2001, S. 371; Roth in MüKo zum BGB, 6. Aufl., § 398, Rn. 191).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2007 - 12 W 15/07

    Prozesskostenhilfe; Lebensversicherungsvertrag: Erfolgsaussicht eines Anspruchs

    Nach herrschender Meinung unterfällt diese Zustimmung den §§ 182 ff BGB (BGHZ 95, 88; BGHZ 137, 255).

    Die von der Antragsgegnerin erklärte Anfechtung der Genehmigung lässt die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage schon deshalb nicht entfallen, weil sie nach dem bisherigen Vorbringen der Antragsgegnerin nur gegenüber der Antragstellerin, nicht aber gegenüber dem Ehemann als ausscheidendem Vertragspartner erklärt wurde (BGHZ 137, 255).

  • FG Düsseldorf, 13.10.2017 - 1 K 3395/15

    Berechtigung eines Unternehmers zum Vorsteuerabzug aus dem Kaufvertrag bei einer

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 10 U 172/04

    Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag

  • OLG Saarbrücken, 10.01.2018 - 5 U 5/17

    Geschäftsraummiete: Vertragsübernahme bei Anzeige einer neuen Firmierung des

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05

    Die Installation der Videokameraattrappe stellt keinen wichtigen Grund i.S. des §

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01

    Zu den Voraussetzungen eines Wechsel der Mietvertragsparteien

  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 16 Sa 984/15

    Wirksamkeit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch dreiseitigen Vertrag

  • OLG Brandenburg, 19.09.2007 - 7 U 203/06

    Nachweis bzgl. eines Vertragsabschlusses, Vertragsübernahme

  • FG Münster, 23.10.2014 - 3 K 265/12

    Übertragung von Versicherungen

  • LAG Hamm, 03.05.2013 - 18 Sa 44/13

    Voraussetzungen einer Individualvereinbarung bei Übertragung eines

  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 89/03

    Vertragsübernahme bei Wärmeversorgung: Rückforderung von Baukostenzuschüssen bei

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 24 U 164/08

    Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer bei Abtretung der

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2 U (Kart) 7/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts

  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

  • KG, 26.01.2004 - 8 U 100/03

    Ansprüche des Eigentümers bei Vermietung seines Grundstücks durch einen hierzu

  • FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V 277/95

    Vorsteuerabzug für Leistungen Drtter als eigene Leistungen

  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 12 U 89/03
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.05.1997 - 21-VII-95, 2-VII-96   

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https://dejure.org/1997,9859
VerfGH Bayern, 15.05.1997 - 21-VII-95, 2-VII-96 (https://dejure.org/1997,9859)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.1997 - 21-VII-95, 2-VII-96 (https://dejure.org/1997,9859)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 21-VII-95, 2-VII-96 (https://dejure.org/1997,9859)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 531 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 54
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94

    Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1

    Im Hinblick auf die zulässigen Grundrechtsrügen erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Überprüfung auch auf die Frage, ob die angegriffenen Regelungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, selbst wenn diese keine Grundrechte verbürgen (vgl. VerfGH 48, 109/113; 49, 120/123; VerfGH BayVBl 1997, 495/496).
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699

    Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung;

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  • VG Darmstadt, 08.05.2002 - 3 E 2167/01

    IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht gegen Europarecht - Keine unzulässige

    nicht zu berücksichtigen (EuGH, Rs. 106/77 "Simmenthal II", Slg. 1978, I-629; BayVerfGH, NVwZ 1998, 54).
  • VG Ansbach, 13.01.2000 - AN 4 K 98.01701

    Eintragung eines ausländischen Staatsangehörigen in ein Wählerverzeichnis für

    Durch die genannte Änderung des GG sind die früher zum Teil geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger ausgeräumt worden; nachfolgende verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen die Einführung dieses Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger hatten keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.02.1997, Az.: 2 BvR 2621/95, NVwZ 1998, 52; BVerfG, Beschl. v. 08.01.1997, Az.: 2 BvR 2862/95, NVwZ 1998, 52; BayVerfGH, Entsch. v. 15.05.1997, Az.: Vf. 21- VII- 95 u.a., NVwZ 1998, 54 [VerfGH Bayern 15.05.1997 - Vf VII 21/95]).
  • VG Ansbach, 06.11.1997 - AN 4 K 96.01251

    Passives Kommunalwahlrecht eines ausländischen Staatsangehörigen; Rechmäßigkeit

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