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   BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95   

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BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95 (https://dejure.org/1997,2032)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 5 AZR 441/95 (https://dejure.org/1997,2032)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 (https://dejure.org/1997,2032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Chefärzte - Liquidationsberechtigung für Wahlarztleistungen - Altverträge - Kostenerstattung - GOÄ-Gebühren - Vertragliche Abgaberegelungen - Verfassungsbeschwerde

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzabgabe für Chefärzte: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 67
  • NJW 1998, 847
  • NZA 1997, 719
  • BB 1997, 1104
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Welches Gestaltungsmittel anzuwenden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den vertraglichen Vereinbarungen (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 360 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, m.w.N.).

    Die vertragliche Zusicherung von Liquidationsrechten und dazugehörigen Abgaberegelungen begründen keinen abschließenden Bestandsschutz; vielmehr durfte der Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Krankenhauswesens in eingeräumte Liquidationsrechte der Krankenhausärzte eingreifen, wenn sich seine Ziele - im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit - nur auf diese Weise verwirklichen lassen und wenn er dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit beachtet (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 358 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vgl. für den Fall der Einschränkung vertraglich vereinbarter Liquidationsmöglichkeiten beamteter Chefärzte durch das Krankenhausreformgesetz 1973: BVerfG Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327).

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    Eine Sonderabgabe liegt vor, wenn es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, die weder als Steuer noch als sog. Vorzugslast (z.B. Gebühren oder Beiträge) zu qualifizieren ist (BVerfG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - NJW 1981, 329, 330, unter C I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    Die vertragliche Zusicherung von Liquidationsrechten und dazugehörigen Abgaberegelungen begründen keinen abschließenden Bestandsschutz; vielmehr durfte der Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Krankenhauswesens in eingeräumte Liquidationsrechte der Krankenhausärzte eingreifen, wenn sich seine Ziele - im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit - nur auf diese Weise verwirklichen lassen und wenn er dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit beachtet (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 358 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vgl. für den Fall der Einschränkung vertraglich vereinbarter Liquidationsmöglichkeiten beamteter Chefärzte durch das Krankenhausreformgesetz 1973: BVerfG Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327).
  • LAG Düsseldorf, 20.04.1995 - 5 Sa 1530/94

    Auslegung von Gesetzen, Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    In seiner Sitzung vom 18. Dezember 1992 stimmte der Bundesrat der endgültigen Gesetzesfassung zu (Schreiben des Direktors des Deutschen Bundestags vom 8. Februar 1995 nebst Anlagen, Bl. 163 - 193 Akte LAG Düsseldorf - 5 Sa 1530/94 -/ArbG Wuppertal - 6 Ca 178/94 - = VorA zu - 5 AZR 457/95 - siehe auch LAG Düsseldorf Urteil vom 20. April 1995 - 5 Sa 1530/94 -).
  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95

    Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
    In seiner Sitzung vom 18. Dezember 1992 stimmte der Bundesrat der endgültigen Gesetzesfassung zu (Schreiben des Direktors des Deutschen Bundestags vom 8. Februar 1995 nebst Anlagen, Bl. 163 - 193 Akte LAG Düsseldorf - 5 Sa 1530/94 -/ArbG Wuppertal - 6 Ca 178/94 - = VorA zu - 5 AZR 457/95 - siehe auch LAG Düsseldorf Urteil vom 20. April 1995 - 5 Sa 1530/94 -).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96

    Beteiligung am Liquidationserlös

    Soweit die Krankenhausträger von ihr Gebrauch gemacht haben, ist keine unzulässige Sonderabgabe erhoben worden (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

    b) Der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige Fünfte Senat hat als Ziel dieser gesetzlichen Neuregelung angenommen, daß die liquidationsberechtigten Ärzte im Umfang der aufgeschobenen Gebührenminderung zur Kostenbegrenzung der gesetzlichen Krankenkassen über die Pflegesatzentlastung und zur Verbesserung der Einnahmeseite der Krankenhäuser beitragen sollen (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt- Krankenhaus-Vertrag).

    Der Sache nach sind es hier keine Kosten sondern Abgaben (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).

    Der erkennende Senat schließt sich deshalb den Ausführungen des Fünften Senats zum Liquidationsrecht an (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).

    Daher ist - wie bereits auch der Fünfte Senat entschieden hat - die völlige Anpassung der Altverträge an die Vorgaben des GSG nicht unbillig (vgl. BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Ergänzend bleibt noch darauf hinzuweisen, daß bereits Art. 26 Satz 1 bis 3 Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. Dezember 1992 ein gesetzliches Recht des Arbeitgebers zur Erhöhung der Nutzungsentgelte eingeführt hatte (vgl. Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 547/96 - BAGE 87, 341; 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - BAGE 85, 67).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 35.99

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers; Inanspruchnahme von Personal, Material und

    Dass auch Ärzte in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis gemäß § 11 Abs. 3 a BPflV a.F. einen Teil ihrer Einnahmen abzuführen haben und deren Verpflichtung auf privatrechtlicher Grundlage besteht - also nicht durch Verwaltungsakt zu regeln ist - (vgl. BAGE 85, 67 f.; 87, 341 f.), schließt den Erlass eines Leistungsbescheides gegen Ärzte im Beamtenverhältnis nicht aus.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Unabhängig davon, dass der Beklagte dem nicht entgegen getreten ist, erachtet der Senat diesen Ansatz der Klägerin im Rahmen der ihm in § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) eingeräumten Befugnis zur Schadensschätzung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2002 - I-8 U 32/01 - bei einem Zinssatz von 9%; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 441/95 - bei einem Zinssatz von 7, 25%) für zutreffend.
  • ArbG Köln, 29.06.2012 - 1 Ca 9861/11

    Verpflichtung eines Krankenhauses zur Rückzahlung von Kostenerstattungen an einen

    Vielmehr bedarf es insoweit einer diesbezüglichen Anpassung der bisherigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, wobei es den Parteien überlassen bleibt, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 441/95, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I. 1. der Gründe).

    Welches Gestaltungsmittel anzuwenden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den vertraglichen Vereinbarungen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 441/95, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Unabhängig davon, dass der Beklagte dem nicht entgegen getreten ist, erachtet der Senat diesen Ansatz der Klägerin im Rahmen der ihm in § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) eingeräumten Befugnis zur Schadensschätzung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2002 - I-8 U 32/01 - bei einem Zinssatz von 9%; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 441/95 - bei einem Zinssatz von 7, 25%) für zutreffend.
  • LAG Köln, 05.12.2012 - 3 Sa 687/12

    Verpflichtung eines Krankenhausträgers zur Rückzahlung von geleisteten

    Nichts anderes folgt aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.1997 (5 AZR 441/95, NZA 1997, 719).
  • BVerfG, 10.07.1997 - 1 BvR 2237/93

    Rechtswegerschöpfung bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - (ArztR 1997, 130 ff.) sowie drei weitere Parallelentscheidungen dieses Gerichts betrafen lediglich die Anwendung der Vorschriften auf Ärzte mit Dienstverträgen.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7314
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzneimittel; Patient; Inverkehrbringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 847
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
  • DÖV 1997, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

    Das Kriterium "für den Endverbrauch" ist schon deshalb erfüllt, weil die Impfstoffe von den Empfängern erkennbar den Patienten appliziert werden sollten, was selbst kein Inverkehrbringen ist, - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 = PharmaR 1997, 239 - m.w.N. -, sondern Endverbrauch.

    Wie sich aus den weiteren Regelungen des § 69 Abs. 1 AMG ergibt, hat die Behörde auch bei einem auf Satz 1 gestützten Eingreifen Ermessen - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997, a.a.O. -.

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Weil aber die Abgabe die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt voraussetzt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - juris RdNr. 16 = BVerwGE 131, 1; vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 535/12 - juris RdNr. 14 = BGHSt 59, 16), stellt die unmittelbare Anwendung am Patienten keine Abgabe im Sinne des Arzneimittelrechts dar (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - juris RdNr. 18 = BSGE 89, 184; BVerwG, Urteil vom 02.12.1993 - 3 C 42/91 - juris RdNr. 36 = BVerwGE 94, 341; kritisch dazu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 - juris RdNr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 13 A 451/01

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Besichtigung von Praxisräumen einer

    Die hier maßgebliche Frage, ob auch die Aufklärung zur Feststellung, ob es - tatsächlich oder rechtlich - um den Verkehr mit Arzneimitteln, die ärztlicherseits hergestellt wurden, geht oder nur um die Anwendung solcher selbst hergestellter Arzneimittel an den eigenen Patienten, was kein Inverkehrbringen ist, - vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.2.1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 - ist nach den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen, aber auch nach dem in § 1 AMG normierten Gesetzeszweck zu bejahen.
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