Rechtsprechung
OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung eines 16-jährigen Schülers zur Staatsbibliothek und Universitätsbibliothek; Handlungsfähigkeit als Voraussetzung der Zulassung; Zulässigkeit der Belastung des Schülers mit Säumnisentgelten für das Überschreiten einer Buchausleihfrist; Zulassung zur Ausleihe als ...
- bibliotheksurteile.de
Säumnisgebühren bei Minderjährigen II | Benutzungsrecht, Hochschulbibliothek, Staatsbibliothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Recht und Urteile Teil 1 - Kinder im Rechtsalltag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Minderjähriger muss Strafgebühren wegen Überschreitung der Leihfrist zahlen - Minderjährigenschutz des BGB gilt nicht
Verfahrensgang
- VG Bremen, 24.10.1996 - 2 A 133/95
- OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
- BVerwG, 24.04.1998 - 3 B 23.98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3583
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.03.1984 - 7 B 183.82
Postrecht - Einrichtung - Benutzung - Minderjährige - Volljähriger
Auszug aus OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
Es ist vielmehr der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, ob und auf welche Weise er den Minderjährigen vor den Risiken des Lebens einschließlich der ihm aus geschäftlicher Unerfahrenheit drohenden Gefahren schützen will (vgl. BVerwG, NJW 1984, 2304).Der Umstand, daß aus der Bibliothek entliehene Bücher nicht unter Mißachtung der vereinbarten Leihfrist behalten werden dürfen, ist einem 16-jährigen Schüler mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten ohne weiteres einsichtig, zumal er auch in anderen Bereichen, die jedenfalls keine geringeren Anforderungen an die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen stellen - wie etwa bei der Benutzung von Einrichtungen des Postwesens (vgl. BVerwG, NJW 1984, 2304; NJW 1986, 270), der Bestimmung der Religionszugehörigkeit und der Teilnahme am Religionsunterricht oder der Erfüllung der Wehrpflicht (vgl. dazu Robbers, DVBl. 1987, 711) -, eigenverantwortlich entscheiden darf.
- OVG Bremen, 18.11.1986 - 1 BA 39/86
Festsetzung von Bibliotheksgebühren; Beurteilung der Erfolgsaussichten eines …
Auszug aus OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
Diese vom damaligen Senator für Wissenschaft und Kunst erlassene Rechtsverordnung ist durch höherrangiges Recht gerechtfertigt und damit auch vereinbar (§ 109 BremHG, Art. 124 BremLV; vgl. OVG Bremen, B. v. 18.11.1986 - 1 BA 39/86 -). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
Da sich die Entscheidungs- und Einsichtsfähigkeit Jugendlicher für die verschiedenen Lebensbereiche unterschiedlich entwickelt, greifen von der allgemeinen zivilrechtlichen Mündigkeit abweichende öffentlich-rechtliche Regelungen dann nicht unzulässig in das Elternrecht ein, wenn sie unter Abwägung der widerstreitenden Interessen sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 59, 360, 388 = NJW 1982, 1375; VGH Mannheim, NJW 1985, 2965). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.1985 - 1 S 2663/84
Melderechtliche Handlungsfähigkeit Minderjähriger
Auszug aus OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
Da sich die Entscheidungs- und Einsichtsfähigkeit Jugendlicher für die verschiedenen Lebensbereiche unterschiedlich entwickelt, greifen von der allgemeinen zivilrechtlichen Mündigkeit abweichende öffentlich-rechtliche Regelungen dann nicht unzulässig in das Elternrecht ein, wenn sie unter Abwägung der widerstreitenden Interessen sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 59, 360, 388 = NJW 1982, 1375; VGH Mannheim, NJW 1985, 2965). - BVerwG, 24.09.1985 - 7 B 163.85
Besondere gerichtliche Anordnung - Aushändigung der Postsendungen - Adresse des …
Auszug aus OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97
Der Umstand, daß aus der Bibliothek entliehene Bücher nicht unter Mißachtung der vereinbarten Leihfrist behalten werden dürfen, ist einem 16-jährigen Schüler mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten ohne weiteres einsichtig, zumal er auch in anderen Bereichen, die jedenfalls keine geringeren Anforderungen an die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen stellen - wie etwa bei der Benutzung von Einrichtungen des Postwesens (vgl. BVerwG, NJW 1984, 2304; NJW 1986, 270), der Bestimmung der Religionszugehörigkeit und der Teilnahme am Religionsunterricht oder der Erfüllung der Wehrpflicht (vgl. dazu Robbers, DVBl. 1987, 711) -, eigenverantwortlich entscheiden darf.
- OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04
Durchsetzung der Schulpflicht - Ersatzzwangshaft; Handlungsfähigkeit; …
Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07 Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 6 B 10389/07 Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt.
- VG Neustadt, 09.05.2007 - 5 L 314/07 Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt.
- VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/09 Der nachträgliche Wegfall des Widerspruchsbescheids durch die Erklärung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 20.10.2011 lässt zwar die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nicht nachträglich entfallen, ermöglicht aber grundsätzlich die Behandlung einer Anfechtungsklage als Untätigkeitsklage (vgl. VG Bremen, Urt.v. 24.10.1996, 2 A 133/95, bestätigt durch OVG Bremen, Urt.v. 21.10.1997, 1 BA 14/97).