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   OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98   

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https://dejure.org/1998,7437
OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98 (https://dejure.org/1998,7437)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.1998 - 5 U 19/98 (https://dejure.org/1998,7437)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 5 U 19/98 (https://dejure.org/1998,7437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erlöschen des Wertermittlungsanspruchs durch Erfüllung; Ermittlung des Wertes eines künstlerischen Nachlasses durch Sachverständigengutachten; Anforderungen an ein Wertermittlungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen des Wertermittlungsanspruchs durch Erfüllung; Ermittlung des Wertes eines künstlerischen Nachlasses durch Sachverständigengutachten; Anforderungen an ein Wertermittlungsgutachten

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1974
  • FamRZ 1999, 1099
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98
    Auch der - selbstständige - Anspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen durch das Gutachten eines unparteiischen Sachverständigen dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten ein Bild über den Wert des Nachlasses zu verschaffen (BGH NJW 1975, 258 f; BGHZ 29, 25 ff, 29) [BGH 04.12.1958 - III ZR 95/57] , wobei die praktische Bedeutung solcher Gutachten nicht überschätzt werden darf, da sie Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Gegenständen des Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen beenden helfen, sodass sich erfahrungsgemäß in einem anschließenden Rechtsstreit die Einholung weiterer Gutachten im allgemeinen nicht vermeiden lässt (BGHZ 107, 200 ff, 204) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • OLG München, 15.01.1988 - 14 U 572/87

    Wertermittlung; Wertermittlungsanspruch; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98
    Solche anerkannten verschiedenen ernsthaften Bewertungsansätze, wie sie beispielsweise bei Unternehmensbewertungen vorkommen und deren Nichtbeachtung zu einer unzulässigen Methodeneinengung führen kann (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 390 ff) bestehen bei der Bewertung von Künstlernachlässen - auch das ist dem Gutachten zu entnehmen - offenbar nicht.
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98
    Auch der - selbstständige - Anspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen durch das Gutachten eines unparteiischen Sachverständigen dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten ein Bild über den Wert des Nachlasses zu verschaffen (BGH NJW 1975, 258 f; BGHZ 29, 25 ff, 29) [BGH 04.12.1958 - III ZR 95/57] , wobei die praktische Bedeutung solcher Gutachten nicht überschätzt werden darf, da sie Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Gegenständen des Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen beenden helfen, sodass sich erfahrungsgemäß in einem anschließenden Rechtsstreit die Einholung weiterer Gutachten im allgemeinen nicht vermeiden lässt (BGHZ 107, 200 ff, 204) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57

    Unter § 2 Nr. 1 AKG fallende Ansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98
    Auch der - selbstständige - Anspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen durch das Gutachten eines unparteiischen Sachverständigen dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten ein Bild über den Wert des Nachlasses zu verschaffen (BGH NJW 1975, 258 f; BGHZ 29, 25 ff, 29) [BGH 04.12.1958 - III ZR 95/57] , wobei die praktische Bedeutung solcher Gutachten nicht überschätzt werden darf, da sie Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Gegenständen des Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen beenden helfen, sodass sich erfahrungsgemäß in einem anschließenden Rechtsstreit die Einholung weiterer Gutachten im allgemeinen nicht vermeiden lässt (BGHZ 107, 200 ff, 204) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 153/04

    Bewertung von Kunstgegenständen im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

    Hierüber ist vielmehr erst in der Leistungsstufe zu befinden, erforderlichenfalls nach Einholung eines weiteren Gutachtens durch das Gericht (vgl. BGHZ 107, 200 ff., 204; OLG Oldenburg NJW 1999, 1974 f.; OLG Karlsruhe ZEV 2004, 468 f.).

    Zu Recht hat im Hinblick auf diese eingeschränkte Objektivierbarkeit schon das Oberlandesgericht Oldenburg (NJW 1999, 1974 f.) an die Bewertung von Kunstgegenständen andere Anforderungen gestellt als an die Bewertung sonstiger Nachlassgegenstände.

  • LG Kiel, 07.11.2014 - 13 O 98/11

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Auskunft über den

    Meinungsverschiedenheiten über Wertansätze des Sachverständigen begründen allein noch keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Anspruches auf die Wertermittlung durch den Erben (OLG Oldenburg NJW 1999 Seite 1974 - 1975).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Etwas anderes wird allenfalls für echte Luxusartikel wie etwa Pelzmäntel oder ähnliche Kostbarkeiten angenommen (vgl. Groll, aaO, Rn. 145), wobei aber gerade auch für seltene (Kunst-)Gegenstände auf die beschränkte Objektivierbarkeit ihrer wertbildenden Faktoren - dort mit Blick auf das jeweils schwer zu prognostizierte Publikumsinteresse - hingewiesen wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.10.2005 - 2 U 153/04, juris Rn. 68 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.1998 - 5 U 19/98, juris Rn. 6 f).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Etwas anderes wird allenfalls für echte Luxusartikel wie etwa Pelzmäntel oder ähnliche Kostbarkeiten angenommen (vgl. Groll, aaO, Rn. 145), wobei aber gerade auch für seltene (Kunst-)Gegenstände auf die beschränkte Objektivierbarkeit ihrer wertbildenden Faktoren - dort mit Blick auf das jeweils schwer zu prognostizierte Publikumsinteresse - hingewiesen wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.10.2005 - 2 U 153/04, juris Rn. 68 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.1998 - 5 U 19/98, juris Rn. 6 f).
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