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   BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97   

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BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97 (https://dejure.org/1998,603)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1998 - V ZR 411/97 (https://dejure.org/1998,603)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1998 - V ZR 411/97 (https://dejure.org/1998,603)
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Seismikmessungen

§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, Nichterkennbarkeit der Gefahr;

Verhältnis zum Bergrecht

Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch für Sprengungsschäden

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1
    Sprengungsbedingte Erschütterungen als wesentliche Beeinträchtigung. Mit Anmerkung: Dr. Andreas Piekenbrock

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1
    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    DIN-Grenzen bei Sprengung beachtet - trotzdem Schadensersatz? (IBR 1999, 264)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1029
  • MDR 1999, 351
  • VersR 1999, 725
  • VersR 1999, 727
  • WM 1999, 554
  • DB 1999, 1057 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 210
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Der Senat hat die Revisionsannahme auf einen in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beschränkt, weil es sich insoweit um einen prozessual selbständigen Anspruch handelt (vgl. Senatsurt. v. 20. April 1990, V ZR 282/88, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1, Revisionszulassung beschränkte 10).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde aber gerade für die Fälle eines an sich gegebenen primären Abwehranspruchs ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entwickelt, wenn der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Immissionen aus besonderen Gründen nicht rechtzeitig verhindern konnte (vgl. z.B. BGHZ 66, 70, 74 ff; 90, 255, 262; 111, 158, 162 ff).

    Ein solcher "faktischer Duldungszwang" kann sich u.a. daraus ergeben, daß der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (vgl. BGHZ 111, 158, 163 m.w.N.).

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Dem entspricht es auch, daß der Bundesgerichtshof die wesentlichen Immissionen den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG gleichstellt (BGHZ 111, 63, 65; 122, 76, 78).
  • BGH, 13.02.1976 - V ZR 55/74

    Ausgleichsanspruch beim Zusammentreffen mehrerer Immissionen

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde aber gerade für die Fälle eines an sich gegebenen primären Abwehranspruchs ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entwickelt, wenn der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Immissionen aus besonderen Gründen nicht rechtzeitig verhindern konnte (vgl. z.B. BGHZ 66, 70, 74 ff; 90, 255, 262; 111, 158, 162 ff).
  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Wurden die Sprengungen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts fachgerecht durchgeführt und waren die dadurch ausgelösten Schwingungsgeschwindigkeiten für sich gesehen ungefährlich, dann liegen diese Voraussetzungen vor, und es kommt ein Anspruch des Klägers auf Entschädigung nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen gegen die Nutzerin der Nachbargrundstücke, nämlich die Beklagte zu 1 als auftraggebende Firma, in Betracht, weil sie die Nutzungsart des beeinträchtigenden Grundstücks bestimmte (vgl. BGHZ 72, 289, 297; 113, 384, 392).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Der schadensanfällige Zustand seines Anwesens könnte nur als anspruchsmindernd berücksichtigt werden (vgl. Senatsurt. v. 18. September 1987, V ZR 219/85, BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2, Ausgleichsanspruch 1).
  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Nicht unberücksichtigt bleiben kann damit, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Sprengungen mindestens für einen Teil der vom Kläger behaupteten Schäden kausal waren und damit objektiv feststellbare physische Auswirkungen an seinem Eigentum feststellbar sind (vgl. auch BGHZ 51, 396, 397), die ihm zweifelsfrei nicht mehr zugemutet werden können.
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Wurden die Sprengungen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts fachgerecht durchgeführt und waren die dadurch ausgelösten Schwingungsgeschwindigkeiten für sich gesehen ungefährlich, dann liegen diese Voraussetzungen vor, und es kommt ein Anspruch des Klägers auf Entschädigung nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen gegen die Nutzerin der Nachbargrundstücke, nämlich die Beklagte zu 1 als auftraggebende Firma, in Betracht, weil sie die Nutzungsart des beeinträchtigenden Grundstücks bestimmte (vgl. BGHZ 72, 289, 297; 113, 384, 392).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Dem entspricht es auch, daß der Bundesgerichtshof die wesentlichen Immissionen den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG gleichstellt (BGHZ 111, 63, 65; 122, 76, 78).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Demgemäß hat der Senat für die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abgestellt und darauf, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGHZ 120, 239, 255).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
    Offen bleiben kann, ob und wie die bergschadensrechtlichen Regelungen hier den Anspruch des Klägers beeinflussen (vgl. zu diesem Problem etwa BGHZ 47, 53, 55; 66, 315, 319).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Er kann jedoch nicht dazu führen, die Wesentlichkeit auch dann zu verneinen, wenn die Einwirkungen von dem Nachbargrundstück objektiv feststellbare physische Auswirkungen auf das Eigentum des betroffenen Grundstückseigentümers haben (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1998, V ZR 411/97, WM 1999, 554, 555).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich nämlich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (Senat, BGHZ 113, 384, 392; Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029; Urt. v. 24. Januar 2003, V ZR 172/02, Umdruck S. 10; Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 70; Erman/Hagen/Lorenz, BGB, 10. Aufl., § 906, Rdn. 35).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Ob dies auch für den Fall Geltung beansprucht, dass - wie hier - kein vom Bundesberggesetz (abschließend) geregelter Anspruch auf Ersatz eines Bergschadens, sondern ein Anspruch auf Ausgleich sonstiger, nicht als Bergschaden zu bewertender Nachteile erhoben wird (vgl. hierzu der 5. Senat des BGH, Urteil v. 20.11.1998 = NJW 1999, 1029, [BGH 20.11.1998 - V ZR 411/97] zit. n. [...] Rdn. 11), kann dahinstehen.

    c) Das Amtsgericht hat auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine wesentliche Beeinträchtigung beim Eintritt immissionsbedingter Schäden annimmt (vgl. BGH NJW 1999, 1029 [BGH 20.11.1998 - V ZR 411/97] m.w.N.), die Wesentlichkeit der Einwirkung auf das Klägergrundstück bejaht, weil die hier maßgeblichen Erderschütterungen zu nicht unerheblichen Schäden am Wohnhaus geführt hätten.

    Danach ist es zwar möglich, die Einwirkung von Erschütterungen auf Gebäude anhand dieser DIN-Norm zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1999, 1029 [BGH 20.11.1998 - V ZR 411/97] m.w.N.).

  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers

    Diese Ansprüche verfolgen zwar dasselbe Ziel und werden meistens im Wege der Anspruchshäufung (§ 260 ZPO) geltend gemacht (Senat, Urt. v. 4. Juli 1997, V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374), über sie kann aber jeweils durch Teilurteil entschieden werden (Senat, BGHZ 111, 158, 166) und das Rechtsmittel auf einen der beiden Ansprüche beschränkt werden (Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.

    d) Im übrigen führte die Festlegung eines höheren Mittelwerts lediglich zu einem stärkeren Unterschreiten des maßgeblichen Richtwerts, ohne daß allein dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks der Kläger ausgeschlossen wäre; das Einhalten oder Unterschreiten von Richtwerten indiziert nämlich nur die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (Senatsurt. v. 20. November 1998, aaO).

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

    Diese Ansprüche verfolgen zwar dasselbe Ziel und werden meistens im Wege der Anspruchshäufung (§ 260 ZPO) geltend gemacht (Senat, Urt. v. 4. Juli 1997, V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374); über sie kann aber jeweils durch Teilurteil entschieden (Senat, BGHZ 111, 158, 166) und das Rechtsmittel auf einen der beiden Ansprüche beschränkt werden (Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).
  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

    Danach sind Immissionen dann als wesentlich anzusehen, wenn sie bei Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (vgl. BGH VersR 1999, 725, 726; BGHZ 120, 239, 255).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der durch den Bergbau ausgelösten Erschütterungen unstreitig auch Schäden an dem Anwesen des Klägers eingetreten sind und damit objektiv feststellbare physische Auswirkungen an dem Eigentum des Klägers feststellbar sind (vgl. hierzu BGH VersR 1999, 725, 726; BGHZ 51, 396, 397), die dem Kläger nicht mehr zugemutet werden können.

    In der Literatur wird daher in der Regel eine wesentliche Beeinträchtigung dann bejaht, wenn ein immissionsbedingter Schaden eingetreten ist (BGH VersR 1999, 725, 726 mit Literaturhinweisen).

    cc) Die Entscheidung des 5. Zivilsenates vom 20.11.98 (NJW 1999, 1029 ff.) zu sprengungsbedingten Erschütterungen betrifft ebenfalls nur die Frage der Anwendbarkeit des analogen Anspruchs.

    dd) Auch die Kommentierung von Piekenbrock zu der Entscheidung vom 20.11.98 (VersR 1999, 727 f.) geht davon aus, dass eine unmittelbare Anwendung des § 906 II 2 BGB in Betracht käme, wenn die Duldungspflicht aus § 906 II 1 BGB hergeleitet würde, worauf der BGH aber nicht habe eingehen müssen.

    Maßgeblich ist was einem "verständigen Durchschnittsmenschen unter Würdigung aller öffentlicher und privater Belange unter Beachtung der Gegebenheiten des betroffenen Grundstücks in seiner örtlichen Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1999, 1029, 1030; BGHZ 49, 148; Palandt-Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 906 Rn 26).

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    e) Gegenüber den gesetzlichen Vorschriften über den Ersatz von Bergschäden tritt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch dann zurück, wenn der Bergwerksunternehmer im Einzelfall für den Schaden nicht verantwortlich ist (Abweichung von BGH, Urteil vom 20. November 1998 - V ZR 411/97 - NJW 1999, 1029).

    Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs betrachtet zwar Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung einerseits und auf Ausgleich analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB andererseits als prozessual verschiedene Ansprüche (BGHZ 113, 384, 390; 120, 239, 249; Urteil vom 20. November 1998 - V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030 = VersR 1999, 725 mit ablehnender Anm. Piekenbrock; vgl. aber auch BGH, Urteile vom 4. Juli 1997 - V ZR 48/96, WM 1997, 2262, 2263 und vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, ZIP 2001, 744, für BGHZ bestimmt).

    Für die verschuldensunabhängige Bergschadenshaftung kann dies jedenfalls nicht gelten, wie auch der V. Zivilsenat in dem genannten Urteil vom 20. November 1998 (aaO) entschieden hat.

    Soweit der V. Zivilsenat in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 20. November 1998 (aaO S. 1030 f. und S. 726) einen anderen Standpunkt - Anspruchskonkurrenz zwischen den Ansprüchen analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB und nach § 114 Abs. 1 BBergG - einnimmt, vermag ihm der erkennende Senat nicht zu folgen.

  • KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08

    Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine

    Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass für die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abgestellt werden muss und darauf, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGH, Urteile vom 20.11.1992, V ZR 82/91, vom 20.11.1998, V ZR 411/97, und vom 06.07.2001, V ZR 246/00).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 5 U 20/20

    Nachbarstreit im Saarland: Entbehrlichkeit eines nachbarrechtlichen

  • OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04

    Beseitigung von Erschütterungsimmissionen; Wirtschaftliche Zumutbarkeit von

  • OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05

    Deliktshaftung für Erschütterungsschäden

  • LG Dessau-Roßlau, 10.05.2012 - 1 S 22/12

    Schadensersatzansprüche bei Verschmutzungen eines Grundstücks infolge eines

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

  • OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05

    Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten

  • BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03

    Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

  • OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97

    Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung

  • OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00

    Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung

  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 34 U 6/97

    Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung

  • OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08

    Ansprüche des geschädigten Grundstücksnachbarn bei Übergreifen eines Feuers

  • LG Köln, 22.12.2011 - 14 O 9/10

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen auf ein

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 908/01

    Anwaltspflichten und -haftung im Mandatsverhältnis; versäumter Hinweis an das

  • LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07

    Duldungspflicht untertätiger Bergbaumaßnahmen, Ersatzanspruch bei

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 22 ZB 06.1695

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Steinbruchs; Schutz vor

  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97

    Haftung der Gemeinde für Schäden nach Kanalbauarbeiten

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2000 - 4 O 274/00

    Handysender abgeschaltet

  • OLG Hamm, 23.08.2005 - 34 U 148/02

    Auslegung des Merkmals "gehindert" in § 906 Abs. 2 S. 2 BGB; Auslegung des

  • OLG Rostock, 13.11.2003 - 7 U 75/02

    Pflicht des Architekten zur Beachtung der Vorgaben von Sonderfachleuten

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 22 ZB 06.1709

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Steinbruchs; Schutz vor

  • VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 8 K 07.1019

    Abwehr von Emissionen aus dem öffentlichen Kanal

  • OLG Hamm, 02.05.2023 - 24 U 45/20

    Immissionsschutzrecht; Kokerei; Unterlassungsanspruch; wesentliche

  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 34 U 54/00

    Dem Anwendungsbereich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs unterliegende

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