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   BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98   

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https://dejure.org/1999,764
BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98 (https://dejure.org/1999,764)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1999 - II ZR 170/98 (https://dejure.org/1999,764)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98 (https://dejure.org/1999,764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verschaffung der MItgliedschaft - Erfüllungsanspruch - Vertragliche Übernahme der Stammeinlage

  • Judicialis

    BGB § 158; ; GmbHG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158; GmbHG § 55
    Nichterfüllung eines Vertrages zur Übernahme einer Stammeinlage auf erhöhtes Kapital einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 258
  • NJW 1999, 1252
  • NJW-RR 1999, 826 (Ls.)
  • ZIP 1999, 310
  • MDR 1999, 428
  • DNotZ 1999, 753
  • NJ 1999, 267
  • WM 1999, 384
  • BB 1999, 755
  • DB 1999, 520
  • Rpfleger 1999, 280
  • NZG 1999, 495
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65

    Vertretung der GmbH bei Vornahme eines Sozialakts

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98
    Es handelt sich nicht um einen Austauschvertrag wie bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils (§ 15 Abs. 4 GmbHG), sondern um einen Vertrag mit körperschaftlichem Charakter (Sen., BGHZ 49, 117, 119), weil das von dem Übernehmer erstrebte Mitgliedschaftsrecht nicht von der Gesellschaft "geliefert" wird, sondern auf der Grundlage des (satzungsändernden) Kapitalerhöhungsbeschlusses und des Übernahmevertrages kraft Gesetzes mit der Eintragung im Handelsregister entsteht (vgl. §§ 54 Abs. 3, 57 GmbHG; Lutter, Festschrift für Schilling, S. 217; ders. in Kölner Komm. zum AktG, 2. Aufl., § 185 Rdn. 19; Wiedemann in GroßKomm. zum AktG, 4. Aufl., § 185 Rdn. 30).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98
    Ob die Beklagte vor der Vertragsauflösung verpflichtet gewesen wäre, für rechtzeitige Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zu sorgen, und sie sich ein Versäumnis des dabei mitwirkenden Notars gem. § 278 BGB zurechnen lassen müßte (vgl. BGHZ 62, 119, 121), kann offenbleiben.
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98
    b) Ein wirksamer Verzicht des Klägers auf die genannte Bedingung oder Befristung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23. November 1988 - VIII ZR 262/87, ZIP 1989, 234) scheidet schon deshalb aus, weil er mit einer geänderten Übernahmeerklärung in der Form des § 55 Abs. 1 GmbHG vor Ablauf der Frist und der dadurch eingetretenen Auflösung des Übernahmevertrages gegenüber der Beklagten hätte erfolgen müssen (vgl. auch BGH aaO, S. 236).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 13/14

    Scheitern einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Lösungsrecht des

    Bis dahin steht nicht nur der Erwerb der Mitgliedschaft, sondern auch der Übernahmevertrag unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens der Kapitalerhöhung durch die Eintragung (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260).

    Dem Inferenten steht ohne Vereinbarung einer Befristung oder Bedingung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 261) ein Lösungsrecht von dem Übernahmevertrag nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu, wenn der angemessene Zeitraum für eine Bindung des Übernehmers überschritten wird oder es aus anderen Gründen nicht zur Kapitalerhöhung kommt (Scholz/Priester, GmbHG, 11. Aufl., § 55 Rn. 98; Fastrich/Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 55 Rn. 37; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., § 55 Rn. 38; Münch-KommGmbHG/Lieder, § 55 Rn. 133; im Ergebnis auch Ulmer/Ulmer, GmbHG, § 55 Rn. 73 f.).

    Die Verpflichtung des Übernehmers zur Einlageleistung entsteht mit Abschluss des Übernahmevertrages und nicht erst mit Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 261).

    Zwar wird die Kapitalerhöhung, die das neue Mitgliedschaftsrecht schafft, erst nach Eintragung wirksam (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260).

    Der Senat hat bisher offen gelassen, ob eine (Treue-)Pflicht der Gesellschaft besteht, für eine zügige und ordnungsgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung zu sorgen (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260 und 262).

    Zwar sind die Gesellschafter regelmäßig frei, einen im Zuge der Übernahme bereits gefassten Kapitalerhöhungsbeschluss aufzuheben, so dass kein Erfüllungsanspruch des Übernehmers gegen die Gesellschaft auf Durchführung der Kapitalerhöhung besteht (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260).

    Bis zur Eintragung steht nicht nur der Erwerb der Mitgliedschaft, sondern auch der Übernahmevertrag unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens der Kapitalerhöhung durch die Eintragung (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260).

    Da infolge der - unterstellten - Pflichtverletzung der Beklagten der Übernahmevertrag insoweit nicht wirksam wurde, kann der Kläger, auch soweit er wegen der Möglichkeit der Gesellschafter, den Kapitalerhöhungsbeschluss aufzuheben, keinen Erfüllungsanspruch hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260), verlangen so gestellt zu werden, wie wenn er die im Übernahmevertrag übernommene Einlageverpflichtung nicht eingegangen wäre und nicht erbracht hätte.

    Dass im Senatsurteil zur gescheiterten Kapitalerhöhung (BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - II ZR 170/98, BGHZ 140, 258, 260) der Gewinn aus dem Geschäftsanteil an der GmbH als dem positiven Interesse unterfallend angesehen wurde, steht dem nicht entgegen, weil es sich dort um eine Barkapitalerhöhung handelte, die ohne einen Geschäftsanteil keinen Gewinnanspruch begründete.

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Erfolgt die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister nicht bis zum Ende der Eintragungsfrist, entfällt entsprechend § 158 Abs. 2 BGB die Wirkung der Zeichnung (BGH NJW 1999, 1252, 1253; Hüffer AktG 9. Aufl. § 185 Rn. 14; Peifer in MüKo AktG 2. Aufl. § 185 Rn. 25) mit der Folge, dass die Anleger keine Aktionärstellung erlangen und bereits gezahlte Anlagegelder zurückzugewähren sind.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 71/13

    Zur Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der

    (3) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseits zitieren Entscheidung des BGH vom 11.01.1999, Az. II ZR 170/98 (BGHZ 140, 260).
  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Bis dahin können der Kapitalerhöhungsbeschluß jederzeit aufgehoben und der Eintragungsantrag zurückgezogen werden (vgl. Senat BGHZ 140, 258, 260).
  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 268/06

    Begriff einer Sachkapitalerhöhung; Anrechnung des Mehrwerts einer bereits

    Bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung steht es den Gesellschaftern frei, einen Kapitalerhöhungsbeschluss aufzuheben oder dessen Festsetzungen unter Einhaltung der hier gewahrten Erfordernisse der §§ 53, 56 GmbHG zu ändern (vgl. BGHZ 140, 258, 260; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 56 Rdn. 27).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2013 - 5 U 242/12

    Ansprüche eines stillen Gesellschafters nach Scheitern seines Beitritts als

    Eine unmittelbare Anwendung des § 162 BGB kommt bereits deshalb nicht in Betracht, da die Eintragung im Handelsregister gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Kapitalerhöhung ist bzw. eine Rechtsbedingung darstellt, deren Eintritt nicht über § 162 BGB fingiert werden kann (BGH, Urteil vom 11.01.1999, BGHZ 140, Seite 258 ff., zitiert nach Juris, Rn. 8).

    Denn nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.01.1999, II ZR 170/98, a.a.O., Rn. 4) besteht kein Erfüllungsanspruch des Übernehmers eines Kapitalanteils gegenüber der Gesellschaft auf Durchführung der Kapitalerhöhung, da die erforderliche Satzungsänderung erst mit der Eintragung wirksam wird.

  • LG Düsseldorf, 28.04.2009 - 7 O 329/08

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen einer unterbliebenen

    Die Wirkung der Zeichnungserklärung entfällt, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zu dem im Zeichnungsschein genannten Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 1999, 1252, 1253).
  • LG Düsseldorf, 18.11.2008 - 2b O 124/08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Einlage gem.

    Denn die Wirkung der Zeichnungserklärung entfällt, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu dem im Zeichnungsschein genannten Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 1999, 1252, 1253).
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