Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.04.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2708
BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98 (https://dejure.org/1998,2708)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 2 BvR 506/98 (https://dejure.org/1998,2708)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 506/98 (https://dejure.org/1998,2708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen offenkundiger Unbegründetheit; Missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BVerfGG § 34; BVerfGG § 90; BVerfGG § 93 a; GG Art. 101
    Mißbrauchsgebühr wegen offenkundiger Unbegründetheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Nichtzulassung der Revision und Recht auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1390
  • VersR 1999, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98
    Es kann dabei offenbleiben, ob diese Norm überhaupt Schutz gegen die Nichtzulassung der Revision bietet (vgl. dazu BVerfGE 67, 90 [94 f.]; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1990 - 1 BvR 52/90 -, FamRZ 1991, S. 295).

    Jedenfalls käme ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionzulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 42, 237 [241]; 67, 90 [95]).

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98
    Jedenfalls käme ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionzulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 42, 237 [241]; 67, 90 [95]).
  • OLG Köln, 17.02.1998 - 24 U 147/97

    Wann sind nicht bestellte Zusatzleistungen zu vergüten?

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt P. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Februar 1998 - 24 U 147/97 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof und den Richter Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. Oktober 1998 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 52/90

    Zulassung der Revision und Recht auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98
    Es kann dabei offenbleiben, ob diese Norm überhaupt Schutz gegen die Nichtzulassung der Revision bietet (vgl. dazu BVerfGE 67, 90 [94 f.]; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1990 - 1 BvR 52/90 -, FamRZ 1991, S. 295).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98
    Ein Mißbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995, NJW 1996, S. 1273 f. [1274]).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der bislang nicht entschiedenen Frage der Anwendbarkeit von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Nichtzulassung der Revision (vgl. BVerfGE 67, 90 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 1988 - 1 BvR 1141/88; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 506/98 - NJW 1999, 1390).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen mietgerichtliches Urteil

    Ein Mißbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn es der Verfassungsbeschwerde an jeglicher verfassungsrechtlicher Substanz mangelt, sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der ihre Einlegung nahelegte (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 [1274]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 506/98 -, dokumentiert in: Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4560
BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf Regelungen des PolG BW betreffend Eingriffsermächtigungen polizeilicher Stellen zur Datenerhebung, -ermittlung und -verarbeitung

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernis an die unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1390 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, daß eine Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst erhoben werden kann, wenn eine konkrete Beschwer vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 128 [136]).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Kann ein Grundrechtsträger nach der gesetzlichen Ausgestaltung und nach dem tatsächlichen Geschehensablauf nicht wissen, ob er tatsächlich von gesetzlich zugelassenen Eingriffsmaßnahmen betroffen ist, reicht es aus, wenn er darlegt, daß er mit einiger Wahrscheinlichkeit in seinen Grundrechten verletzt sei (BVerfGE 67, 157 [169 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10

    Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung

    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ; BVerfGK 10, 365 ).

    Denn angesichts des umfangreichen und detaillierten Regelungsgehalts der §§ 3 bis 9 ZensG reicht deren undifferenzierte Nennung für eine hinreichende Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ).

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 884/01

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen Vorschriften des BWahlG

    Vielmehr müssen die einzelnen Bestimmungen, durch die ein Beschwerdeführer seine Rechte verletzt sieht, exakt bezeichnet sein (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1998, NVwZ 1998, S. 1287 ; Kley in: Umbach/Clemens [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 92 Rn. 12; Schmidt-Bleibtreu in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 92 Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 67/02

    Begründungserfordernis; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Gemeindegebietsreform

    Vielmehr müssen die Bestimmungen, durch die die Gemeinde ihre Rechte verletzt sieht, im einzelnen bezeichnet sein (vgl. für die Individualverfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, 1287; Kley, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 92 Rn. 12; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 92 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht