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BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung durch das ÄndGOWiG vom 26.1.1998 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 159
- NZV 1998, 513
- BayObLGSt 1998, 115
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76
Auszug aus BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98
Die unrichtige Wiedergabe des Familiennamens ist jedoch unschädlich, weil die Identität des Betroffenen aus den weiteren zutreffenden Angaben des Bußgeldbescheids zweifelsfrei zu entnehmen ist (BayObLG vom 7.9.1981 - 2 ObOW1 342/81 - bei Bär, DAR 1982, 261; OLG Hamm VRS 51, 217 ).
- BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid …
An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert. - BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des …
Die Wirksamkeit von Handlungen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl F S. 156) - 1.3.1998 - vorgenommen wurden, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach bisherigem Recht (BayObLG NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159). - KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98 An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert.
- OLG Düsseldorf, 19.04.2004 - Kart 10/00
Einstellung eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Eintritt der …
In der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend davon ausgegangen, dass die gesetzliche Neuregelung der Verjährung nicht für Taten gelte, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien (ausdrücklich zur Verjährungsfrist KG B., Kartellsenat, Beschluss vom 22. Juni 2001, Az.: Kart 5/01, www.jurisweb.de = WuW DE-R 758; zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: OLG Brandenburg NJW 1998, 3069; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Bay ObLG NJW 1999, 159). - VGH Bayern, 24.11.2011 - 12 ZB 11.2643
Wiedereinsetzungsantrag; Vertretungserfordernis; Rechtsmittelbelehrung
Der isolierte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO (…siehe dazu Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 60 RdNr. 30) - über den durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 16.10.1998 NJW 1999, 159) - bleibt ohne Erfolg, weil er bereits unzulässig ist, aber auch in der Sache keinen Erfolg hätte.