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   KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98, 1 AR 1426/98   

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KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98, 1 AR 1426/98 (https://dejure.org/1998,37948)
KG, Entscheidung vom 11.12.1998 - 5 Ws 672/98, 1 AR 1426/98 (https://dejure.org/1998,37948)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 5 Ws 672/98, 1 AR 1426/98 (https://dejure.org/1998,37948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung; Vollstreckung der Reststrafe aus einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren; Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Verurteilten bei Taten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 454 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1797
  • NStZ 1999, 319
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1995 - 4 Ws 267/95
    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle einer unterbliebenen Anhörung des Verurteilten ( §§ 453 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611 [BGH 05.05.1995 - 2 StE 1/94-StB 15/95] ; OLG Düsseldorf StV 1996, 221 [OLG Düsseldorf 07.11.1995 - 4 Ws 267/95] ; Wendisch in Löwe/Rosenberg, § 453 StPO Rdn. 31,§ 454 StPO Rdn. 69; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 309 Rdn. 8, § 453 Rdn. 15, § 454 Rdn. 47; jeweils m.w.N.; a.A. für die Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO - die Entscheidung nicht tragend.
  • BGH, 07.04.1993 - StB 7/93

    Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Ein Vorrang des Arztes bei Prognosegutachten über Personen ohne psychische Störungen wurde im übrigen auch schon vor der Änderung des § 454 StPO vermehrt in Zweifel gezogen (vgl. Schüler-Springorum StV 1994, 525 [BGH 22.06.1994 - 3 StR 646/93] m.N.; aus psychiatrischer Sicht Rasch NStZ 1993, 509, 510 [BGH 07.04.1993 - 1 StB 7/93] ).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Ein vertretbares Restrisiko ist bei der Reststrafenaussetzung nach wie vor hinzunehmen (vgl. BVerfG NStZ 1998, 373, 374 [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97] ; OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; Senat a.a.O.).
  • KG, 23.09.1998 - 4 Ws 193/98
    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    - KG, 4. Strafsenat, Beschluß vom 23. September 1998 - 4 Ws 193/98 -).
  • BGH, 05.05.1995 - StB 15/95

    Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe -

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle einer unterbliebenen Anhörung des Verurteilten ( §§ 453 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611 [BGH 05.05.1995 - 2 StE 1/94-StB 15/95] ; OLG Düsseldorf StV 1996, 221 [OLG Düsseldorf 07.11.1995 - 4 Ws 267/95] ; Wendisch in Löwe/Rosenberg, § 453 StPO Rdn. 31,§ 454 StPO Rdn. 69; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 309 Rdn. 8, § 453 Rdn. 15, § 454 Rdn. 47; jeweils m.w.N.; a.A. für die Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO - die Entscheidung nicht tragend.
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94

    Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle einer unterbliebenen Anhörung des Verurteilten ( §§ 453 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611 [BGH 05.05.1995 - 2 StE 1/94-StB 15/95] ; OLG Düsseldorf StV 1996, 221 [OLG Düsseldorf 07.11.1995 - 4 Ws 267/95] ; Wendisch in Löwe/Rosenberg, § 453 StPO Rdn. 31,§ 454 StPO Rdn. 69; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 309 Rdn. 8, § 453 Rdn. 15, § 454 Rdn. 47; jeweils m.w.N.; a.A. für die Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO - die Entscheidung nicht tragend.
  • OLG Bamberg, 28.07.1998 - Ws 507/98

    Neuregelung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Denn § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt auch in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten keine Gewißheit künftiger Straffreiheit des Verurteilten voraus, sondern läßt für eine günstige Prognose eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügen; die Neufassung hat insoweit keine grundlegende sachliche Änderung gegenüber § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB a.F. gebracht (Senat in std. Rspr., vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Oktober 1998 - 5 Ws 557/98 - vgl. auch OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Bamberg NJW 1998, 3508).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1998 - 3 Ws 491/98
    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Denn ein definitiver Ausschluß entgegenstehender Gründe der öffentlichen Sicherheit wird ihr nur in Ausnahme fällen möglich sein, in denen - z.B. wegen Wegfalls der biologischen Voraussetzungen von Sexualdelikten - zweifelsfrei feststeht, daß vom Verurteilten praktisch keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ 1998, 639, 640 [OLG Frankfurt am Main 10.07.1998 - 3 Ws 491/98] ; weitergehend Rotthaus NStZ 1998, 597, 599).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93

    Beweismittel - Fotokopien - Urkunden - Strengbeweisverfahren

    Auszug aus KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
    Ein Vorrang des Arztes bei Prognosegutachten über Personen ohne psychische Störungen wurde im übrigen auch schon vor der Änderung des § 454 StPO vermehrt in Zweifel gezogen (vgl. Schüler-Springorum StV 1994, 525 [BGH 22.06.1994 - 3 StR 646/93] m.N.; aus psychiatrischer Sicht Rasch NStZ 1993, 509, 510 [BGH 07.04.1993 - 1 StB 7/93] ).
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Es entspricht den an ein Prognosegutachten zu stellenden Anforderungen der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Absatz-Nr. 120 - 123, BVerfGE 109, 133 ff. = NJW 2004, 739 ff.; Senat StV 1999, 496, 497 und Beschluss 1 Ws 141/07 vom 19.11.2007; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ; KG NStZ 1999, 319, 320; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Ein derart schwerer Fehler liegt u.a. vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BGH in NStZ 1995, 610, 611; KG in NStZ 1999, 319, 320; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdn. 8, § 454 Rdn. 47, jeweils m.w.N.) oder wenn eine Entscheidung floskelhaft und ohne Auseinandersetzung mit sich zur Erörterung aufdrängenden aktenkundigen Umständen begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1995, 538).
  • OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19

    Strafvollstreckungsverfahren wegen der Aussetzung des Strafrestes:

    Davon ist das Gericht nur dann befreit, wenn es die Aussetzung ohnehin ablehnen will oder wenn bei der Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe nicht davon auszugehen ist, dass der Reststrafenaussetzung Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, was der Fall ist, wenn von vornherein auszuschließen ist, dass die durch die Tat nach § 66 Abs. 3 S. 1 StGB zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht (vgl. KG Berlin NJW 1999, 1797; OLG Frankfurt NStZ 1998, 639; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. § 454 Rn. 12a und 12b mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Recht des Verteidigers auf

    Hierzu gehört die Mitteilung der herangezogenen und ausgewerteten Erkenntnismittel sowie der hierdurch erlangten Informationen, soweit diese nicht aktenkundig und daher dem Gericht bekannt sind (KG NStZ 1999, 319).
  • OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 647/07

    Einholung einer Stellungnahme des Anstaltspsychologen ohne mündliche Anhörung des

    Vielmehr dürfte es ausreichen, den Anstaltspsychologen, der den Verurteilten kennt und mit seiner Problematik bereits vertraut ist, als Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 StPO hinzuzuziehen (vgl. OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 99, 216; KG, NStZ 1999, 319).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 3/18

    "Nachschieben" eines Bewährungsbeschlusses im Strafbefehlsverfahren

    Hintergrund ist, dass eine mündliche Anhörung im Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht stattfindet (BGH, Beschluss vom 05.05.1995 - StB 15/95 -, NStZ 1995, 610; KG, Beschluss vom 11.12.1998 - 5 Ws 672/98 -, NJW 1999, 1797; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 309 Rn. 8).
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Da andere rechtliche Gründe, wie etwa eine zwingende, im Beschwerdeverfahren nicht nachzuholende mündliche Anhörung (vgl. KG NStZ 1999, 319, 320; OLG Jena NStZ 2007, 421), ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab im Beschwerderechtszug (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2014, 17) oder sonstige schwere Verfahrensmängel, die gegen eine abschließende Entscheidung durch den Senat sprechen könnten (vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 309 Rn. 8 mwN; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - III-1 Ws 579/13 - [juris]), ebenfalls nicht ersichtlich sind, kam eine Zurückverweisung nicht in Betracht.
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Dagegen spricht das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Dr. ...[C] vom 6. April 2010, das nach derzeitiger Bewertung des Senats dem Gebot der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (vgl. BVerfG 2 BvR 2029/01 vom 5.2.2004 Absatz-Nr. 121, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 90, 91/92; Senat StV 1999, 496, 497; KG NStZ 1999, 319, 320) entspricht.
  • KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10

    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage

    Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren nicht nachholen; denn eine mündliche Anhörung findet vor dem Beschwerdegericht in der Regel nicht statt (vgl. Thür. OLG NStZ 2007, 421; Senat NJW 1999, 1797 und Beschluß vom 23. Februar 2007, 2 Ws 121/07; Meyer-Goßner, StPO 52. Auflage, § 454 Rdn. 47 mit weit.
  • OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03

    Reststrafaussetzung, Unterbringung, Aussetzung, Prognose, Prognosegutachten,

    Es gerade die Aufgabe eines externen Sachverständigen, in einem selbständigen Erkenntnis- und Wertungsprozess aus neutraler, vom täglichen Umfang mit dem Untergebrachten unbeeinflusster Sicht zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, damit auf diese Weise ein möglicherweise festgefahrenes Meinungsbild der Therapeuten korrigiert und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses durch eine aus der engen Beziehung zwischen Patient und Therapeuten entstandene Befangenheit ausgeschlossen werden kann (vgl. KG NStZ 1999, 319, 320; Rotthaus NStZ 1998, 597, 600).
  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 141/07

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für die Erledigung der Maßregel

  • KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit

  • OLG Stuttgart, 09.10.2002 - 4 Ws 241/02

    Strafvollstreckung: Rechtliches Gehör nach Einholung eines

  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

  • OLG Nürnberg, 22.08.2001 - Ws 942/01

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gutachten zur Unterbringung; Vollzug

  • KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07

    Unterbringung: Heranziehung von forensisch erfahrenen Psychologen anstelle von

  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

  • OLG Hamm, 19.03.2003 - 2 Ws 74/03

    bedingte Entlassung, zeitnahe Anhörung des Verurteilten

  • OLG Koblenz, 14.11.2001 - 1 Ws 1437/01

    Reststrafaussetzung, Einwilligung, verweigerte Widerruf, nachträgliche

  • KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14

    Aktenvermerk über Anhörungstermin; Auseinandersetzung des Vollstreckungsgerichts

  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Ws 556/18

    Reststrafenaussetzung; Erforderlichkeit einer zeitnahen mündlichen Anhörung des

  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.08.2019 - 18 Qs 33/19

    Nachholung der gebotenen Anhörung im Falle einer faktischen Auswechslung des

  • KG, 25.07.2017 - 2 Ws 131/17

    Strafvollstreckungsverfahren: Verfahrenseinstellung bei Tod des

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