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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97   

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BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
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Insolventer Grundstückserwerber

§§ 571, 572 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Mietkaution, § 550b BGB <Fassung bis 31.12.01>, Weiterhaftung des Veräußerers

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BGB §§ 572, 571 Abs. 2 Satz 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 572, 571
    Mietervorkaufsrecht nur bei erster Veräußerung, kein Vorkaufsrecht nach

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Mietkaution für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses über ein Ladenlokal - Haftung der Vermieterin für eine Kaution für die Zeit nach der Veräußerung des Mietobjektes - Unzulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung - Uneingeschränkte ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterhaftung des Veräußerers für Mietkaution

  • Judicialis

    BGB § 572; ; BGB § 571 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 572, § 571 Abs. 2 S. 2
    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten Sicherheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftung des Veräußerers eines vermieteten Grundstücks für eine an den Erwerber ausgehändigte Sicherheitsleistung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Veräußerers eines Grundstücks auf Rückgewähr der an den Erwerber ausgehändigten Mietkaution

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 160
  • NJW 1999, 1857
  • ZIP 1999, 970
  • MDR 1999, 988
  • DNotZ 1999, 714
  • NZM 1999, 496
  • ZMR 1999, 537
  • WM 1999, 1286
  • DB 1999, 1256
  • JR 2000, 239
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.1989 - 11 S 382/89
    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Hierzu zählt die Verpflichtung zur Rückgabe der vom Mieter geleisteten Sicherheit nicht, da diese nicht aus dem Mietverhältnis selbst, sondern aus der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede folgt, mit der Gewährung des Gebrauchs des Grundstücks in keinem inneren Zusammenhang steht und keine Gegenleistung für den Mietzins darstellt, sondern allein durch die Hingabe der Sicherheit bedingt ist (vgl. Protokolle 11, 261; Gölz ZIP 1981, 127, 129; Stückmann aaO S. 330; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht § 133 II 1; Planck/Knoke aaO § 572 Anm. 3 a; Nissen JW 1904, 545; LG Frankfurt/Main WuM 1990, 427, 428; a.A. Mittelstein aaO § 110 Anm. 6; Crome aaO S. 36).
  • BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 250/64

    § 571 BGB und Werkförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Für die Frage, welche Rechte und Pflichten sich "aus dem Mietverhältnis" ergeben und damit dem § 571 BGB unterfallen, kommt es insbesondere nicht darauf an, welche Nebenabreden in den Mietvertrag aufgenommen wurden, sondern allein auf den materiellen Gehalt der jeweiligen Vertragsbestimmungen (vgl. BGHZ 48, 244, 248; Paschke/Oetker NJW 1986, 3174, 3175 unter III).
  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Von diesem Grundsatz bildet § 571 Abs. 1 BGB eine Ausnahme (vgl. BGHZ 107, 315, 320), indem er den Erwerber in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Verpflichtungen an Stelle des veräußernden Vermieters eintreten läßt.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88

    Mietwohnung; Mieter; Kaution; Mietvertrag; Rückgewährverpflichtung; Aushändigung;

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    b) Weitgehende Einigkeit besteht nur darüber, daß eine Forthaftung des Veräußerers jedenfalls nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Veräußerer die Kaution - anders als im vorliegenden Fall - auf Verlangen oder mit Zustimmung des Mieters weitergegeben oder dieser auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, daß er nunmehr allein den Erwerber als Rückzahlungsverpflichteten ansieht (vgl. RG JW 1905, 80 Nr. 18; OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) NJW-RR 1989, 267, 268; Palandt/Putzo BGB 58. Aufl. § 572 Rdn. 2; Geldmacher DWW 1998, 230, 231; MünchKomm/Voelskow, BGB 3. Aufl. § 572 Rdn. 7; Erman/Jendrek, BGB 9. Aufl. § 572 Rdn. 3; RGRK-BGB/Gelhaar 12. Aufl. § 572 Rdn. 2; v. Martius in Bub/Treier aaO Kap. III Rdn. 783; Stellwaag DWW 1990, 145; Mittelstein, Miete 4. Aufl. § 110 Anm. 7 b).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Die Beklagte kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, eventuelle spätere Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94 - MDR 1996, 1232).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Diese Systemwidrigkeit (vgl. Protokolle II 139; Crome JherJb Bd. 37 [1897] 1, 25; Hesse, Die rechtliche Natur der Miete [1902] S. 24) bedurfte zum Schutz des Mieters, der sich hinsichtlich seiner Rechte aus dem Mietverhältnis ohne sein Zutun einem neuen, möglicherweise weniger solventen Schuldner gegenübersieht, eines Korrektivs (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 29/68 - NJW 1969, 417, 419; insoweit in BGHZ 51, 273 ff. nicht abgedruckt).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 10 U 258/96

    Gegen wen besteht Kautionsanspruch des Mieters bei Verkauf der Mieträume?

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in DB 1997, 1326 = OLG-Report 1997, 90 veröffentlicht ist, hat aus seiner Sicht folgerichtig dahinstehen lassen, ob die auf künftige Leistung gerichtete Zahlungsklage (§ 259 ZPO) zulässig ist, oder ob die Klägerin auf den Weg der Feststellungsklage (§ 256 ZPO) hätte verwiesen werden müssen.
  • RG, 14.08.1941 - II 49/41

    1. Kann auf künftige Leistung geklagt werden, wenn die Leistung infolge von

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Es fehlt daher an der für eine Klage nach § 259 ZPO erforderlichen Bestimmbarkeit des geltend gemachten Anspruchs (vgl. RGZ 168, 321, 325 f.).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    a) Der Vermieter ist verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution (§ 551 BGB) nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, sobald er diese zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt; diese Verpflichtung beruht, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag selbst nicht enthalten ist, auf der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede, die der Hingabe der Kaution zugrunde liegt (BGHZ 141, 160, 166).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Da die Klägerin ihrer mit Beendigung des Mietverhältnisses entstandenen Pflicht nicht nachgekommen ist, die geleistete Kaution binnen einer angemessenen Überlegungs- und Prüfungsfrist abzurechnen und die danach zur Sicherung ihrer Ansprüche nicht mehr benötigte Kaution an den Mieter auszukehren (vgl. BGHZ 141, 160, 162) , hat das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler angenommen, dass die geleistete Barkaution zur Rückzahlung fällig geworden ist (§ 812 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).

    Dem Mieter, der eine Mietsicherheit geleistet hat, steht (frühestens) nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des Vermieters (BGH, Urteile vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9) ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit zu.

    Dieser Anspruch wird allerdings erst dann fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, mithin zu dem Zeitpunkt, in dem dem Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen kann (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, aaO).

    Wie bereits ausgeführt, wird der Anspruch auf Freigabe der Sicherheit jedoch erst fällig, wenn keine gesicherten Forderungen mehr vorhanden sind; die Frage eines Zurückbehaltungsrechts stellt sich somit gegenüber dem Freigabeanspruch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96   

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https://dejure.org/1998,572
BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96 (https://dejure.org/1998,572)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1998 - XII ZR 278/96 (https://dejure.org/1998,572)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1998 - XII ZR 278/96 (https://dejure.org/1998,572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formfreie Vollmacht zum Abschluß eines Ehevertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 239
  • NJW 1998, 1857
  • NJW 1999, 1857
  • NJW-RR 1998, 1298 (Ls.)
  • MDR 1998, 781
  • DNotZ 1999, 46
  • NJ 1998, 430
  • FamRZ 1998, 902
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    b) Nach herrschender Auffassung sind de lege lata entsprechend dem Wortlaut der §§ 167 Abs. 2, 182 Abs. 2 BGB sowohl die Vollmacht zum Abschluß eines Ehevertrages als auch die nachträgliche Genehmigung von einem vollmachtslosen Vertreter abgegebener Erklärungen grundsätzlich formfrei, (zur Genehmigung vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 44/88 - FamRZ 1989, 476 zur Vollmacht vgl. MünchKomm/Kanzleiter aaO § 1410 Rdn. 4; BGB-RGRK/Finke, 12. Aufl. § 1410 Rdn. 3; Soergel/Gaul BGB 12. Aufl. § 1410 Rdn. 3; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1410 Rdn. 1; Erman/Heckelmann BGB 9. Aufl. § 1410 Rdn. 3; Jauernig/Schlechtriem BGB 7. Aufl. § 1410 Rdn. 3; Gernhuber/Coester-Waltjen Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl. § 32 II 1 S. 474).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, ist die Genehmigung gemäß § 182 Abs. 2 BGB formfrei (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 aaO; s.a. BGHZ 125 aaO 222 ff.).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    Insoweit müsse das gleiche gelten wie bei einer Bürgschaft, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 167 Abs. 2 BGB dahin einschränkend auszulegen sei, daß auch die Erteilung der Vollmacht durch den Bürgen der Schriftform des § 766 BGB bedürfe (Hinweis auf BGHZ 132, 119, 124 f.).

    d) Die Übertragung der zur Blankobürgschaft entwickelten Grundsätze (BGHZ 132, 119, 124 f.) auf den Fall des § 1410 erscheint wegen der anders gearteten Interessenlage als nicht gerechtfertigt.

  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 150/65

    Abgabe eines Pensionsversprechens durch einen Prokuristen - Vertretung einer

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob sie wenigstens mit der Möglichkeit rechnete, der Vertrag könnte nicht rechtswirksam abgeschlossen worden sein (vgl. BGHZ 47, 341, 351 f.; BGH WM 1967, 1164, 1165).
  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87

    Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    Nur ausnahmsweise kann ein hier erstmals gestellter Hilfsantrag zulässig sein, wenn er lediglich eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (vgl. BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1974 - IV ZR 7/73 WM 1974, 1185, 1189).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob sie wenigstens mit der Möglichkeit rechnete, der Vertrag könnte nicht rechtswirksam abgeschlossen worden sein (vgl. BGHZ 47, 341, 351 f.; BGH WM 1967, 1164, 1165).
  • BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73

    Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung -

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    Nur ausnahmsweise kann ein hier erstmals gestellter Hilfsantrag zulässig sein, wenn er lediglich eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (vgl. BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1974 - IV ZR 7/73 WM 1974, 1185, 1189).
  • RG, 28.02.1903 - V 426/02

    Auftrag zu Grunderwerb.

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    In der Rechtsprechung, auch derjenigen des Reichsgerichts zu § 313 BGB (vgl. dazu die in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen RGZ 54, 75, 79; 97, 332, 334 sowie HRR 1928 Nr. 304), findet diese Auffassung keine Stütze.
  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 34/74

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Nichtbestehen der Grundforderung -

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    b) Da für den gesamten Tatbestand des § 123 BGB der Anfechtende die Beweislast trägt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Dezember 1975 - V ZR 34/74 - LM BGB § 417 Nr. 2 B1.3), ist das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision nicht von einer unzutreffenden Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ausgegangen, wenn es darauf abgehoben hat, daß die Antragsgegnerin ihre strittige Behauptung hätte beweisen müssen, dem Antragsteller sei seinerzeit die Möglichkeit bekannt gewesen, in steuerunschädlicher Weise eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft (mit Ausschluß des Ausgleichs für den Fall der Scheidung) zu vereinbaren.
  • RG, 03.01.1920 - V 254/19

    Vollmacht. Form.

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    In der Rechtsprechung, auch derjenigen des Reichsgerichts zu § 313 BGB (vgl. dazu die in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen RGZ 54, 75, 79; 97, 332, 334 sowie HRR 1928 Nr. 304), findet diese Auffassung keine Stütze.
  • BFH, 28.06.1989 - II R 82/86

    Zur erbschaftsteuerlichen Wirksamkeit des rückwirkend vereinbarten Güterstands

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 1989 (BFHE 157, 229), die Anlaß für den Abschluß des Ehevertrages war, wird diese Möglichkeit nicht sprochen; auch war der Antragsteller seinerzeit schon längere Zeit nicht mehr als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht tätig gewesen, sondern hatte sich der Geschäftsführung der GmbH gewidmet, die wirtschaftlich der Antragsgegnerin gehörte.
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95

    Belehrung über das Genehmigungserfordernis bei Beurkundung eines

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

  • BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 746/80

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

  • BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Ausnahmsweise kann ein im Revisionsverfahren erstmals gestellter Hilfsantrag aber zulässig sein, wenn es sich lediglich um eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags handelt und der zugrunde liegende Sachverhalt vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urt. v. 1.4.1998 - XII ZR 278/96, NJW 1998, 1857, 1860).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

    Ausnahmsweise kann ein im Revisionsverfahren erstmals gestellter Hilfsantrag aber zulässig sein, wenn es sich lediglich um eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags handelt und der zugrunde liegende Sachverhalt vom Tatrichter bereits gewürdigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1988 - II ZR 324/87, BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urteil vom 1. April 1998 - XII ZR 278/96, NJW 1998, 1857, 1860).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

    Nur ausnahmsweise kann ein erstmals gestellter Hilfsantrag zulässig sein, wenn er lediglich eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (Senatsurteil BGHZ 138, 239 = NJW 1998, 1857, 1860 mwN).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 29/02

    Keine freigebige Zuwendung bei Entstehung eines Ausgleichsanspruchs durch

    Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann --auch bei Fortbestand der Ehe-- beendet und --ggf. auch rückwirkend-- vereinbart werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. April 1998 XII ZR 278/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 1857).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Unzulässig ist daher eine Änderung oder Erweiterung der Klage, etwa auch in Form der Erweiterung um einen neuen Hilfsantrag (vgl. BGH, Urteile vom 1. April 1998 - XII ZR 278/96, FamRZ 1998, 902 [juris Rn. 39 ff.]; vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 136 f. [juris Rn. 20]; Musielak/Voit/Ball, ZPO 15. Aufl. § 559 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Krüger, 5. Aufl. § 559 Rn. 19).
  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 199/15

    § 5, §§ 3-7 ErbStG, §§ 1378, 1408 BGB

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist es den Ehegatten aufgrund der ihnen durch die in § 1408 Abs. 1 BGB zugedachten Befugnis, ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag umfassend zu regeln, gestattet, den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht nur rückwirkend zu vereinbaren, sondern auch bei fortbestehender Ehe zu beenden und anschließend neu zu begründen (BGH-Urteil vom 1. April 1998 XII ZR 278/96, NJW 1998, 1857; siehe dazu auch Brudermüller in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl. 2007, § 1408 Rn. 14).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 95/18

    Schutzverkleidung - Patentanspruch: Sachlicher Umfang eines Vorbenutzungsrechts

    e) Entsprechend kann auch der Hilfsantrag der Klägerin, unabhängig von der Frage, ob dieser im Revisionsverfahren überhaupt noch zulässigerweise gestellt werden konnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. April 1998 - XII ZR 278/96, NJW 1998, 1857, 1860), nicht zum Erfolg führen, in dem der am Wortlaut der Patentansprüche 1 und 17 ausgerichtete Unterlassungsantrag jeweils um das Merkmal ergänzt wird "derart, dass eine einheitliche Schichtdicke des Materials des Stützelements über die Verbindungsstelle von zwei Bauteilen hinweg besteht".
  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 57/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen

    Zwar ist es grundsätzlich nicht gestattet, im Revisionsrechtzug die Klage zu ändern oder neue Ansprüche im Wege des Hilfsantrags einzuführen (BGH, Urteil vom 1. April 1998 - XII ZR 278/96, NJW 1998, 1857, 1860; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 559 Rn. 10 mwN).

    Jedoch kann ein in der Revisionsinstanz erstmals gestellter Hilfsantrag zulässig sein, wenn er lediglich eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (BGH, Urteile vom 1. April 1998 aaO und vom 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95, NJW 1998, 2969, 2970).

  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 KSchG (vgl. hierzu allgemein BGH 1. April 1998 - XII ZR 278/96 - NJW 98, 1857, 1858; Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 376) liegen nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 7107/02

    Erbschaftsteuer; Zugewinnausgleichsforderung; Zugewinngemeinschaft; Schenkung auf

    Denn nach § 1408 Abs. 1 BGB ist es zulässig, dass die Ehegatten - wie im Streitfall - den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht nur für die Zukunft, sondern auch mit Wirkung für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt ihrer Eheschließung vereinbaren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. April 1998 XII ZR 278/96, BGHZ 138, 239; BFH-Urteile vom 12. Mai 1993 II R 37/89, BFHE 171, 330, BStBl II 1993, 739; vom 12. Juli 2005 II R 29/02, BFHE 210, 470, BStBl II 2005, 843).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2011 - 20 W 459/11

    Formerfordernisse bei der Handelsregisteranmeldung

  • LG Braunschweig, 28.10.1999 - 8 T 1161/99

    Eintragung eines Ehevertrags in das Güterrechtsregister ohne Anwesenheit beider

  • OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12

    Wirksamkeit eines im Verfahren auf Kindes- und Trennungsunterhalt protokollierten

  • OLG Frankfurt, 21.12.2021 - 26 U 55/21

    VW-Dieselskandal: Haftung des Herstellers nach § 852 Satz 1 BGB

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12

    Verfahrenskostenhilfe: Abänderung einer Verfahrenskostenhilfeentscheidung wegen

  • BFH, 28.03.2007 - II R 57/05

    GrESt; Verwirklichung des Erwerbsvorgangs

  • KG, 06.12.2005 - 4 U 33/05

    Schwebende Unwirksamkeit: Genehmigung bei nichtiger Vollmacht

  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 84/04

    Massenänderungskündigung

  • OLG München, 26.10.2021 - 33 U 1473/21

    Auslegung des Begriffs "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen

  • KG, 24.07.2001 - 1 W 9102/00

    Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 U 52/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen der Gemeinschuldnerin auf eine

  • LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 269/05
  • OLG Köln, 13.06.2000 - 24 U 103/99
  • LG Koblenz, 31.03.1998 - 2 T 107/98

    Fehlende Angabe der Nutzungsart des Sondereigentums

  • LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,267
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gesetzliche Regelung der Flugsicherheitsgebühr mit dem Grundsatz der Lastengleichheit und der Berufsausübungsfreiheit der Flugunternehmer vereinbar - Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten, hier für Sicherheitskontrolle

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Willkür bei einem Richterspruch ; Auslegung einer Rechtsverordnung durch ein Verwaltungsgericht; Flugsicherheitsgebühren als öffentlich-rechtliche Geldleistung; Verfassungsmäßigkeit von Flugsicherheitsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1857 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 176
  • DVBl 1998, 1220
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher kann der Fluggast im verfassungsgerichtlichen Verfahren auch nicht als Kostenschuldner behandelt werden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher sei die eigene Kostenbelastung gering und überfordere offensichtlich nicht die Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften (vgl. BVerwGE 95, 188 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 -, .
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie führt keine den Grundsatz der Lastengleichheit verletzende Sonderabgabe ein (vgl. BVerfGE 55, 274 ), sondern eine verfassungsrechtlich zulässige Gebühr.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    bb) Die öffentliche Leistung, an die eine Gebühr anknüpft, muss allerdings eine besondere Leistung sein, die sich von allgemeinen, steuerfinanzierten öffentlichen Leistungen klar abgrenzen lässt (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 9 C 15.16 - BVerwGE 160, 334 Rn. 11 m.w.N.).

    Eine dahin lautende These ist spätestens seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Flugsicherheitsgebühr (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ) überholt (ebenso Heise, NVwZ 2015, 262 ).

    Nicht überzeugend ist auch der Einwand, die der Gebührenpflicht unterworfene Maßnahme der Gefahrenabwehr diene vorwiegend dem Interesse der Allgemeinheit; denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ).

    Auf den konkreten (objektiven und subjektiven) Sicherheitsvorteil durch Risikominimierung zugunsten des Gebührenschuldners hat auch das Bundesverfassungsgericht zur Rechtfertigung der Luftsicherheitsgebühr maßgebend abgestellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    b) Daß dem Gebührenschuldner aus der behördlichen Tätigkeit kein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt, steht der Gebührenerhebung unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips nicht entgegen (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 74 f.); dementsprechend sind Gebühren zwar "häufig", aber nicht stets Gegenleistungen für behördliche Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats am 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - DVBl 1998, 1220 ).

    Danach werden Gebühren allgemein dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O.).

    Insoweit steht dem Gebührengesetzgeber - wie die Rechtsprechung stets betont hat (BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221) - ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht.

    d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Danach sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und regelmäßig dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. auch BVerfGE 50, 217, 225; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 f.; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188, 200).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493

    Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen //

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    23 Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • BGH, 26.07.2018 - III ZR 391/17

    Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die

    Die mit der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei an Bord der Flugzeuge verbundene Risikominimierung kommt dem Luftfahrtunternehmen zugute, weil es einerseits seinen Passagieren objektiv einen Sicherheitsgewinn gewähren und subjektiv ein Sicherheitsgefühl vermitteln kann und andererseits selbst ein geringeres Risiko trägt, dass sein Personal verletzt und sein Flugzeug beschädigt oder zerstört wird (vgl. BVerfG, NVwZ 1999, 176, 177; s. auch Gruhn aaO S. 189).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    b) Daß dem Gebührenschuldner aus der behördlichen Tätigkeit kein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt, steht der Gebührenerhebung unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips nicht entgegen (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 74 f.); dementsprechend sind Gebühren zwar "häufig", aber nicht stets Gegenleistungen für behördliche Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats am 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - DVBl 1998, 1220 ).

    Danach werden Gebühren allgemein dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O.).

    Insoweit steht dem Gebührengesetzgeber - wie die Rechtsprechung stets betont hat (BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221) - ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht.

    d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 8 S 2702/02

    Luftsicherheitsgebühr - bewaffnete Kontrollstellen nicht allgemein abzugelten

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3160

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 22.04

    Bundesgrenzschutz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Deutsche Bahn AG;

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 8 ZB 10.2984

    Vereinbarkeit der Luftsicherheitsgebühr mit Europarecht

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719

    Kostenrecht: Gebühren für behördliche Überwachungstätigkeit // Entsorgung

  • AG Hamburg, 04.03.2004 - 4 C 378/02

    Wechsel der Fluggesellschaft / Flugsicherheitsgebühr / Änderung des

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18

    Rechtsstreit bzgl. einer Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01

    Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 3.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20

    Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07

    Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08

    Gebührensatzung - Zulässigkeit einer Gebühr für die Aufbewahrung von Fundsachen

  • VG Karlsruhe, 06.04.2017 - 3 K 5074/15

    Verwaltungsgebührenerhebungsrecht für Negativzeugniserteilung; Unangemessenheit

  • OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06

    Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit;

  • LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94

    Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 10337/04

    Deutsche Bahn AG muss für Bahnpolizei zahlen

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 12.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühr

  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 12/16

    Ansprüche eines Luftfahrtunternehmens wegen unentgeltlicher Beförderung von

  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

  • OVG Sachsen, 10.04.2008 - 1 B 388/06

    Luftsicherheitsgebühr; Vorauskalkulation; Nachberechnung;

  • VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.170

    Rechtmäßigkeit einer erhobenen sog. Luftsicherheitsgebühr auf Grundlage der

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 43.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16

    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835

    Kostenrecht: Behördliche Überwachungstätigkeit als kostenpflichtige Amtshandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 3817/98

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Kausalität; Überwachung einer Apotheke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2001 - 9 A 310/99

    Ausgestaltung der Erhebung von Verwaltungsgebühren als Gegenleistung für die

  • VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19

    Sondernutzungsgebühr

  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.720

    Die Überwachung der Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 42.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 22.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 23.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 19.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 49.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 2/16

    Entschädigungsanspruch eines Luftfahrtunternehmens für die unentgeltliche

  • VG Freiburg, 29.01.2013 - 3 K 1513/12

    Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Kompetenz

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 412/99
  • VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4646/01

    Zum Vertrauensschutz einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Erhöhung

  • BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 124.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Personen und des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen mit

  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

  • VG Koblenz, 10.12.2003 - 2 K 1198/03

    Deutsche Bahn AG muss für Bahnpolizei bezahlen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2001 - 9 A 4324/98

    Bestimmung des Verwaltungskostenschuldners nach Durchführung von

  • VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07

    Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 9 B 418/02

    Merkmal für die Rechtmäßigkeit einer Gebühr für Überwachungsmaßnahmen des

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