Weitere Entscheidung unten: AG Emmerich, 14.01.1999

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   BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99   

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BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99 (https://dejure.org/1999,3685)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 2Z BR 18/99 (https://dejure.org/1999,3685)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 2Z BR 18/99 (https://dejure.org/1999,3685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsverfahren; Verjährungseinrede; Richterablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 222; FGG § 12; WEG § 43 Abs. 1; ZPO § 42
    Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf eine mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 399/98
  • LG München I - 14 AR 20123/98
  • BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1875
  • NZM 1999, 509
  • AnwBl 2000, 762
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.02.1996 - 2Z BR 146/95

    Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99
    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BayObLG WuM 1996, 181 und st.Rspr.).
  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache

    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BGH, NJW-RR 2003, 1220; 2012, 61; BayObLGZ 86, 252 mwN; 87, 217; BayObLG NJW 1999, 1875; BAG, NJW 2013, 1180 Tz 18; sa Rn 8).
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayObLGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden, wobei der Maßstab einer verständigen Prozesspartei zugrunde zu legen ist, bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschl. v. 16.2.1995 - 2 BvR 1852/94 - BVerfGE 92, 138, 139; BGH, Beschl. v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1538; BayObLG, Beschl. v. 24.2.1999 - 2Z BR 18/99 - NJW 1999, 1875; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 42 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2011, § 42, Rdn. 9; jeweils m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 28.06.2006 - 10 W 31/06

    Zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei längeren Aussprachen mit einer

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn.9).
  • StGH Hessen, 17.05.2000 - P.St. 1509

    Einstweilige Anordnung

    Diese Regelung gilt entsprechend auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH, NJW 1995, S. 1030; BayObLG, NJW 1999, S. 1875).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2004 - 5 AR 1/04

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Der Richter hat objektive Gründe angezeigt, die vom Standpunkt einer objektiv denkenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BayObLGZ 86, 352; 87, 217; NJW 99, 1875).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 15/00

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren

  • KG, 05.03.2002 - 19 Abl 3/02

    Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis auf mögliche Verjährung

  • LG München II, 07.12.2020 - 11 O 3124/20

    Zur Befangenheit einer Richterin im Dieselabgasskandal

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2010 - L 12 SF 2/10
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00

    Ablehnung des Richters im Wohnungseigentumsverfahren

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Rechtsprechung
   AG Emmerich, 14.01.1999 - 5 F 309/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9864
AG Emmerich, 14.01.1999 - 5 F 309/98 (https://dejure.org/1999,9864)
AG Emmerich, Entscheidung vom 14.01.1999 - 5 F 309/98 (https://dejure.org/1999,9864)
AG Emmerich, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 5 F 309/98 (https://dejure.org/1999,9864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtigkeit des anwaltschaftlichen Geschaeftsbesorgungsvertrages

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BRAO § 45 Abs. 1, BGB § 134
    Nichtigkeit des anwaltschaftlichen Geschaeftsbesorgungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer Urkunde über die Zahlung von Unterhalt; Nichtigkeit eines anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages; Grund für die Verbotsnorm des § 45 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Gleichstellung "derselben Rechtssache" mit "demselben Streitgegenstand"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1875
  • MDR 1999, 644
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