Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4330
BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98 (https://dejure.org/1999,4330)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - V ZB 27/98 (https://dejure.org/1999,4330)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 (https://dejure.org/1999,4330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 340 Abs. 2
    Benennung der falschen Prozeßpartei in einer Einspruchsschrift gegen ein Versäumnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2125 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 938
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
    b) Unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes darf der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Beschl. v. 9. August 1991, 1 BvR 630/91, NJW 1991, 3140), insbesondere nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (BGH, Urt. v. 7. November 1995, VI ZB 12/95, NJW 1996, 320).
  • BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77

    Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
    Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1977, I ZB 27/77, NJW 1978, 1437) ist begründet.
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZB 4/87

    Zustellung - Urteil - Empfangsbekenntnis - Auslegung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
    a) Bezüglich der Erfordernisse der Einspruchsschrift (§ 340 Abs. 2 ZPO) gilt nichts anderes als für § 518 Abs. 2 ZPO zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift (BGH, Beschl. v. 15. April 1987, VIII ZB 4/87, VersR 1987, 988, 989).
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
    b) Unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes darf der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG, Beschl. v. 9. August 1991, 1 BvR 630/91, NJW 1991, 3140), insbesondere nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (BGH, Urt. v. 7. November 1995, VI ZB 12/95, NJW 1996, 320).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98

    Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dem nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Einspruchsfrist angegeben ist, für wen und gegen wen der Einspruch eingelegt werden soll (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juli 1998, VII ZB 7/98, VersR 1998, 1529, 1530 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1998 (aaO) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, darf nämlich die Zulässigkeit der Berufung unter Beachtung der Verfahrensgarantie des Grundgesetzes den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW 1991, 3140), nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern, wenn für Gericht und Prozeßgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (so auch BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 - NJW-RR 1999, 938).
  • OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer

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  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 96/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der vertretenen Partei bei Einlegung eines

    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, dass den Anforderungen an eine Einspruchsschrift gemäß § 340 ZPO ebenso wie an eine Berufungsschrift (§ 519 Abs. 2 ZPO) nur genügt ist, wenn innerhalb der Einspruchsfrist angegeben wird, für wen und gegen wen der Einspruch eingelegt werden soll, dass durch ein solches Erfordernis aber der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen unter Beachtung der Verfahrensgarantien des Grundgesetzes nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320 unter II 1 und 2; vom 11. Februar 1999 - V ZB 27/98 - NJW-RR 1999, 938 unter II 1 a und b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2007 - L 7 AS 133/07
    Wenn der Kläger aus der Entscheidung des BGH vom 7. Juni 1990 ( NJW 1999, 2125, Ziff. II 3c) wörtlich zitiert, dass es dem Zustellungsempfänger obliege, die Erklärung abzugeben, das zugestellte Schriftstück an einem bestimmten Datum empfangen zu haben, was rechtlich zutreffend ist und vom erkennenden Senat zugrunde gelegt wird, verschweigt er den weiteren hier entscheidenden Halbsatz aus der BGH-Entscheidung, der wie folgt lautet: "sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Empfangsbekenntnis eine unrichtige Datumsangabe enthält".
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1710
OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß der weiteren Beschwerde im Verfahren über Betreuervergütung, Übergangsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2125
  • MDR 1999, 807
  • FamRZ 1999, 1167
  • Rpfleger 1999, 394
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 11.10.1993 - 16 Wx 180/93

    Statthaftigkeit weiterer Beschwerden in Freiwillige-Gerichtsbarkeit-Gesetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Es ist deshalb entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1) ausgeschlossen, die Zulassungsentscheidung nachzuholen (vgl. BGH aaO; OLG Köln FamRZ 1995, 104; Keidel/Schmidt aaO Rdn. 30, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auch eine Anfechtung der Nichtzulassung kommt nicht in Betracht (BayObLGZ 1980 aaO und JurBüro 1989, 1135, 1137; KG DNotZ 1972, 563; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795; Keidel/Schmidt aaO, für das Verfahren nach § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO auch Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluß vom 27. November 1998 - 3 W 262/98, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Dabei gelten die gleichen Grundsätze, wie in allen sonstigen Fällen, in denen der Gesetzgeber die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung durch dasjenige Gericht abhängig gemacht hat, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2755; BayObLGZ 1980, 286; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG 14. Aufl. vor §§ 19-30 Rdn. 29, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Zwar wäre nach bisher geltendem Recht ungeachtet der Beschränkung aus §§ 1835 Abs. 4, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a. F. i. V. m. 16 Abs. 2 ZSEG insoweit die (einfache) weitere Beschwerde zulässig gewesen, als das Rechtsmittel die Haftung der Staatskasse dem Grunde nach in Abrede stellt (vgl. dazu BGH FamRZ 1996, 1545; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluß vom 2. März 1999 - 3 W 20/99).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Dabei gelten die gleichen Grundsätze, wie in allen sonstigen Fällen, in denen der Gesetzgeber die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung durch dasjenige Gericht abhängig gemacht hat, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2755; BayObLGZ 1980, 286; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG 14. Aufl. vor §§ 19-30 Rdn. 29, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 12/00

    Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung

    Wenngleich der zur Entscheidung stehende Sachverhalt, nämlich die Frage der Vergütung der Betreuertätigkeit in Zeitraum 1997 - 1998, sich nach den bisherigen Vorschriften zur Betreuervergütung beurteilt, da die Neuregelungen erst ab 1.1.1999 in Kraft sind und nicht auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewandt werden können ( vgl. z.B Beschluß des Senats vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; BayObLG FamRZ 99, 1167; Zimmermann FamRZ 99, 630) , ist auf laufende Betreuungsverfahren ab 1.1.1999 das formelle Recht in der neuen Fassung anzuwenden.

    Denn die Änderungen im Rechtsmittelsystem, die die Neufassung vorsieht, gelten wegen Fehlens einer Übergangsvorschrift bereits dann, wenn der Vergütungsantrag bereits vor dem 1.1.1999 eingereicht, die angefochtene Entscheidung indes erst - wie hier - nach dem 1.1.1999 ergangen ist ( ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 27.10.1999 - 16 Wx 157/99 - Beschluß vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167 ).

    Da die Neufassung der Verfahrensvorschriften ein Rechtsmittel gegen diese Nichtzulassung nicht vorsieht ( § 56 g Abs. 5 FGG ), kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung nicht in Betracht (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167, 1168 ).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99

    Vorlage zum BGH zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des

    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung

    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

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