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   BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99   

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https://dejure.org/1999,687
BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
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'außerordentliche Beschwerde'

§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, keine 'außerordentliche Beschwerde' im Strafverfahren (vgl. demgegenüber die zivilprozessuale Rechtsprechung zu § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>)

Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 37
  • NJW 1999, 2290
  • NStZ 1999, 414
  • Rpfleger 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

    Deshalb gehört der Antrag nach § 33 a StPO zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 532/97

    Nachholung des rechtlichen Gehörs nach fehlerhafter Berechnung eines Fristendes

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89

    Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 63, 77, 78, 79) hat demgemäß zwar anerkannt, daß von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse Ausnahmen zuzulassen sind, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt".
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93

    Nebenklägerrevision - Aufhebung - Urteil - Ungunsten - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber nicht willkürlich handelt, wenn er dem Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang gibt (vgl. BVerfGE 19, 150, 166).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Beide Prinzipien werden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (vgl. hierzu auch BVerfG MDR 1975, 468, 469) und haben daher Verfassungsrang.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Die Beschwerde kann auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf die Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs als statthaft angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1999, 414).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dies ist hier der Fall (vgl. BGHSt 45, 37 [39]).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    a) Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 30. November 2011(zitiert nach juris) entschieden, dass der Ersteher in der Zwangsversteigerung dann rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig handelt, wenn er das Grundstück vom vorneherein in der Absicht erwirbt, die Zuschlagssumme nicht zu bezahlen (ebenso OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 349, zitiert nach juris).
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