Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.06.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97   

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VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97 (https://dejure.org/1998,2700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1998 - 1 S 1390/97 (https://dejure.org/1998,2700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 1 S 1390/97 (https://dejure.org/1998,2700)
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Feuerwehreinsatz

Kostenersatz

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem Schadensausmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 232
  • NVwZ 1999, 213 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 431
  • DVBl 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91

    Feuerwehreinsatz bei Ölspur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97
    Ihr steht dabei in dreierlei Hinsicht Ermessen zu, nämlich, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267ff. und Urt. v. 7.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92

    Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97
    Ihr steht dabei in dreierlei Hinsicht Ermessen zu, nämlich, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267ff. und Urt. v. 7.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543ff.).
  • VG Freiburg, 09.01.1997 - 1 K 1016/96

    Gesetzlich vorgesehenes Ermessen bei Kostenentscheidung - Einschränkung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 9. Januar 1997 - 1 K 1016/96 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Angesichts der allein schon durch die stromführende Oberleitung bedingten erhöhten Gefährlichkeit bei der Beseitigung des Pkw, der vom Beklagten angeführten notwendigen Koordinierung mit der BVG und der Erforderlichkeit einer schnellen Entfernung des Pkw aus dem Gleisbett zur Wiederaufnahme des Straßenbahnverkehrs war auch der Einsatz von zwei Fahrzeugen insbesondere verhältnismäßig (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

    Maßgeblich ist aber insoweit die im Gefahrenabwehrrecht auf der sog. Primärebene allgemein gebotene ex ante-Sicht (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391, und v. 20.03.2003 - 1 S 397/01 - juris, und v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; allg. zum Polizeirecht Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 - VBlBW 2011, 153).

    In Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hat die Gemeinde allerdings in jedem Fall zu entscheiden, von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. insoweit auch zu § 34 Abs. 2 FwG a.F. und dessen Vorgängerbestimmungen Senat, Urt. v. 09.08.2001, a.a.O., v. 08.06.1998, a.a.O., v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267 und v. 07.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543).

    Die Gemeinde konnte aber auch durch eine Satzung (§ 4 i.V.m. § 10 GemO) zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz des Verwaltungshandelns eine bestimmte Ermessensausübung festschreiben (vgl. Senat, Urt. v. 09.08.2001, a.a.O., und v. 08.06.1998, a.a.O.).

    Durch Satzung konnten insbesondere Pauschalsätze für den Kostenersatz festgelegt werden (§ 34 Abs. 5 Satz 4 FwG a.F.; zur Vorgängerregelung des § 36 Abs. 2 FwG 1987 bereits ebenso Senat, Urt. v. 08.06.1998, a.a.O.).

    Auf diese Weise konnte der dem Träger der Feuerwehr eingeräumte Ermessensspielraum durch für ihn dann verbindliche Vorgaben durch Satzung konkretisiert werden (vgl. Senat, Urt. v. 30.11.2010, a.a.O., und v. 08.06.1998, a.a.O., jeweils zu § 36 Abs. 2 FwG 1986; s. zum Ermessen hinsichtlich der Kostenhöhe auch Senat, Urt. v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Maßgeblich ist aber insoweit die im Gefahrenabwehrrecht auf der sog. Primärebene allgemein gebotene ex ante-Sicht (vgl. Senat, Urt. v. 20.03.2003 - 1 S 397/03 - juris, und v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391; allg. zum Polizeirecht Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 - VBlBW 2011, 153).

    In Baden-Württemberg sei zwar die Beseitigung von Unfallfolgen durch die Feuerwehr - wie z.B. die Beseitigung einer Ölspur - kostenpflichtig (weil es sich dabei nicht um eine kostenfreie Pflichtaufgabe, sondern auch nach damaliger Rechtslage um eine grundsätzlich kostenpflichtige Kann-Aufgabe, die Abwehr von Gefahren bei "anderen Notlagen", handelte, vgl. § 2 Abs. 2 FwG 1987 und Senat, Urt. v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431, und Urt. v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 - NJW 1992, 1470).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    Bereits in seinem Urteil vom 8.6.1998 (- 1 S 1390/97 -, VBlBW 1998, 431) hat der erkennende Senat entschieden, dass es sachgerecht ist, wenn die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Alarmierungskonzepte und Ausrückanordnungen für bestimmte Fallgruppen erlässt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dieses bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen.

    Auch bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, wenn Durchschnittssätze für einzelne Kostenpositionen durch Satzung festgelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 8.6.1998, a.a.O.; Schäfer/Hildinger, Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 36 RdNr. 3).

    Danach soll Ersatz der Kosten nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre (zum Ganzen Senatsurteil vom 8.6.1998, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21

    Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert

    Auch bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, wenn Durchschnittssätze für einzelne Kostenpositionen durch Satzung festgelegt werden (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 25).

    Bei dieser Überprüfung sind die den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Strukturen und Aufgaben der mit der Gefahrenabwehr betrauten Behörden zu berücksichtigen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.6.2016 - 3 L 214/15 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 21, VG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2019 - 5 A 445/17 -, n.v.).

    Ferner ist es sachgerecht, wenn die Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn 22; VG München, Urt. v. 22.11.2018 - M 30 K 17.3930 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Ungeachtet einer nach wie vor rechtmäßigen Einsatzentscheidung kann sich indessen die spätere Erkenntnis einer Überdimensionierung auf die Höhe der Kostenerstattung auswirken, denn einer außer Verhältnis zum Umfang des objektiv erforderlichen Einsatzes stehenden "übermäßigen" Kostenbelastung des Kostenschuldners steht das Verhältnismäßigkeitsprinzip entgegen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 26; Hessischer VGH, Urt. v. 29.6.2005 - 5 UE 3736/04 -, juris Rn. 36; so wohl auch Nds. OVG, Urt. 24.9.2015 - 11 LB 265/14 -, juris Rn. 30).

    Hier gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Interessen des Kostenpflichtigen, zu den Kosten lediglich in einem Umfang herangezogen zu werden, der dem objektiv erforderlichen Aufwand entspricht, und das Interesse der Gemeinde an einem möglichst umfassenden kostendeckenden Ersatz, gegeneinander abzuwägen und dies nachvollziehbar darzulegen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14

    Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit;

    Dabei ist grundsätzlich auf die Sicht im Zeitpunkt der Gefahrabwehrmaßnahme (ex ante) abzustellen (vgl. HessVGH, Urt. v. 29. Juni 2005, NVwZ 2006, 108, 109; VGH BW, Urt. v. 8. Juni 1998, NJW 1999, 232; sowie für das Zivilrecht: BGH, Urt. v. 15. Oktober 2013, VersR 2013, 1544 Rn. 22; wiederholt in: Urt. v. 15. September 2015, VersR 2015, 1522 Rn. 12).

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit handelt es sich um eine vom Gericht voll zu prüfende Rechtsfrage (VGH BW, Urt. v. 8. Juni 1998 a. a. O.).

    Die Feuerwehr hat aber einen gewissen Einschätzungsspielraum (SächsOVG, Beschl. v. 25. März 2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 6; vgl. zum Zivilrecht: BGH, Urt. v. 15. Oktober 2013 a. a. O. Rn. 22), sie kann grundsätzlich nach auf Grund von Erfahrungswerten erlassenen Alarmierungskonzepten oder Ausrückanordnungen verfahren (VGH BW, Urt. v. 8. Juni 1998 a. a. O.).

  • VG Aachen, 24.01.2007 - 6 K 323/06
    vgl. Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 13. Mai 2004 - 9 K 1857/02 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 29. Juni 2005 - 5 UE 3736/04 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2006, 66; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1999, 232.

    vgl. VGH B.-W., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, NJW 1999, 232.

    vgl. HessVGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - 5 UE 3736/04 -, NVwZ 2006, 66; VGH B.-W., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, NJW 1999, 232.

    vgl. VGH B.-W., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, NJW 1999, 232.

    vgl. insoweit VGH B.-W., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, NJW 1999, 232; Steegmann, in: Grafe/Steegmann, Feuerschutzrecht in Nordrhein-Westfalen, Loseblatt, Stand Dezember 2000, § 41 FSHG Rn. 10.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

    Ein aus ex-ante-Sicht rechtmäßiger Feuerwehreinsatz, der sich aus objektiver Sicht als überdimensioniert herausstellt, wird dadurch nicht unrechtmäßig; vielmehr kann sich dieses nur in der Höhe der vom Gebührenpflichtigen zu verlangenden Kosten auswirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 21).

    Es ist sachgerecht, wenn die Feuerwehr aufgrund von Erfahrungswerten Alarmierungskonzepte und Ausrückanordnungen für bestimmte Fallgruppen erlässt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit noch nicht sicher feststellbarem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff ggf. wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1998, a. a. O. Rn. 22).

  • VG Freiburg, 24.10.2007 - 2 K 742/07

    Kein Notstand aber Notlage bzw. Notstand für die Feuerwehr bei Ölunfall ohne

    An einer Hilfeleistung für Menschen und Tiere fehlt es nur dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass einzelne Menschen oder Tiere in irgendeiner Weise gefährdet werden (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.3.2003 - 1 S 397/01 -, vom 9.8.2001 - 1 S 523/01 - VBlBW 2002, 73 und vom 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431).

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg geht im Bereich der "Kann-Aufgaben" der Feuerwehr von eigenen Aufgaben der Feuerwehr und nicht von Amtshilfe aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.6.1998, a.a.O.).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Erlass von Alarmierungs- und Ausrückordnungen für bestimmte Fallgruppen aufgrund von Erfahrungswerten sachgerecht ist, um sicherzustellen, dass ein Schadensereignis mit unbekanntem Ausmaß bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.6.1998, a.a.O.).

    Auch dass eine unbillige Härte gemäß § 36 Abs. 7 FwG für die Klägerin vorliegen könnte, ist nicht ersichtlich, zumal diese für derartige Schadensereignisse versichert ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.6.1998, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Eine auf die besonderen Umstände des Einzelfalles bezogene und seinen Besonderheiten Rechnung tragende Entscheidung darf hierdurch allerdings nicht ausgeschlossen werden (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, juris, Rn. 25 f.; Dünchheim, in: Dietlein/Ogorek, BeckOK Kommunalrecht Hessen [Stand: 01.11.2022], HGO, § 5, Rn. 3; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG [Stand: 9. Aufl. 2018], § 40, Rn. 104).
  • VG Freiburg, 20.09.2018 - 9 K 4409/18

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Widerspruchserhebung durch den Kfz-Versicherer

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

  • VGH Hessen, 29.06.2005 - 5 UE 3736/04

    Feuerwehreinsatz; Überdimensionierung; Kostenersatz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01

    Kosten für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • VG Köln, 13.06.2008 - 27 K 4818/06

    Rechtmäßigkeit eines Kostenersatzbescheides wegen eines Feuerwehreinsatzes;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

  • VG Sigmaringen, 16.03.2000 - 8 K 101/98

    Entgeltlichkeit der Abwehr unmittelbar durch die Bekämpfung eines Schadenfeuers

  • VG Minden, 13.05.2004 - 9 K 1857/02

    Anspruch auf Ersatz von Kosten und Entgelten für einen Feuerwehreinsatz auf Grund

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2011 - 1 S 2535/10

    Feuerwehrhilfe; Abwehr einer Notlage für ein Schiff

  • OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 43/22

    Feuerwehr; Einsatz; Ölspur; Kostenersatz; Runden; Angefangene halbe Stunde

  • VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz

  • VG Berlin, 05.05.2015 - 1 K 271.14

    Heranziehung zu Gebühren wegen eines Einsatzes zur Beseitigung von ausgelaufenen

  • VG Freiburg, 13.08.2001 - 1 K 543/99
  • VG Düsseldorf, 30.09.2014 - 26 K 284/13

    Euerwehr; Einsatz; Unglücksfall; Transportunternehmen; Gefahrgut; Gefahrstoff;

  • VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.5711
  • VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08

    Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

  • VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.6113
  • VG Köln, 12.04.2013 - 9 K 6650/10

    Anspruch von Gemeinden auf durch Einsätze der Feuerwehr i.R.d. ihnen nach dem

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554

    Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses;

  • VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 272.08

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Würzburg, 22.09.2011 - W 5 K 10.543

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Anhörung; Notwendigkeit des Einsatzes; Ermessen;

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall

  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930

    Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruches

  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall

  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 16.01955

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall

  • VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • VG Augsburg, 12.12.2016 - Au 7 K 15.1348

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz auf der Autobahn

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401

    Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten

  • VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz

  • VG Gera, 23.08.2002 - 1 K 537/01

    Feuerwehrkosten; Kostenersatz für Feuerwehreinsatz; Verkehrsunfall; unabwendbares

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684

    Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

  • VG München, 02.12.2015 - M 7 K 14.3720

    Inanspruchnahme für unfallbedingt entstandene Kosten eines gemeindlichen

  • VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 11.1123

    Ölspur im Wasserschutzgebiet; Notwendigkeit der Aufwendungen; Ermessen bei

  • VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz bei Ölschaden durch Wasserrohrbruch;

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446
  • VG Aachen, 11.05.2016 - 7 K 488/16

    Landwirt; Weidehaltung; Prämienkürzung; Ermessen

  • VG Augsburg, 29.06.2009 - Au 7 K 08.871

    Pkw-Brand; Meldebild; Waldbrandgefahr; Gefahreneinschätzung "ex ante"; notwendige

  • VG Stuttgart, 03.12.1998 - 7 K 183/98

    Anspruch von Trägern der Gemeindefeuerwehr gegen den "Betreiber" eines Gefahrguts

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1112
BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 127 Abs. 2 Nr. 2
    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1187
  • ZMR 1998, 804
  • DVBl 1998, 1225
  • DÖV 1998, 926
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Dennoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) unerheblich, daß, "wie die Erfahrung zeigt", der Grundstückseigentümer die zusätzliche Erschließung (Zweitanlage), insbesondere wenn er sein Grundstück schon abschließend bebaut hat, nicht selten als überflüssig oder gar lästig empfindet.

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Schließlich ist ein "Eckgrundstück", das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, ebenfalls durch den Wohnweg und beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 66).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück durch die - von der tatsächlichen Nutzung unabhängige - Möglichkeit der Inanspruchnahme eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 100 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Vielmehr hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge Wohnwege - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen sind, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 67 und vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 98), auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen sowie der landesrechtlichen Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 BbgBauO entschieden, dass der S.-steig bis zu einer Länge von 50 m, gerechnet von der Einmündung in die G.-Straße, die Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücke einschließlich des Grundstücks der Kläger vermittelt und daher erschließungsbeitragsrechtlich als Wohnweg i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu qualifizieren ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteil vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 45; Urteil vom 17.6.1998, NVwZ 1998, 1187).
  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

    (vgl. BVerwG,, Urt. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 26.09.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und Urt. v. 27.09.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378).

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (vgl. BVerwG, Urt.v. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 329/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden an unbefahrbaren Wohnwegen gelegene Grundstücke durch die Anbaustraße, in die der Weg einmündet, erschlossen, wenn sie wegen der ihnen durch diese Straße in Verbindung mit dem unbefahrbaren Wohnweg verschafften verkehrsmäßigen Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar sind (BVerwG, Urteile vom 29.4.1988 - 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 = DVBl. 1988, 901 = DÖV 1988, 791 = KStZ 1988, 207 = NVwZ 1988, 1134; vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 und vom 17.6.1998 - 8 C 34.96 - DVBl. 1998, 1225 = KStZ 1999, 54 = ZMR 1998, 804).

    Dabei müssen bei der Prüfung des Erschlossenseins andere das Grundstück bereits erschließende Anlagen jeweils hinweggedacht werden (BVerwG, st. Rspr., z.B. Urteile vom 26.9.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41, 45 = DVBl. 1984, 184 = DÖV 1984, 115 = NVwZ 1984, 172 = NStV-N 1983, 340 und vom 17.6.1998 - 8 C 34.96 - a. a. O).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

    Dies hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob das Grundstück wegen der ihm durch die Straße B in Verbindung mit den unbefahrbaren Wohnwegen verschafften verkehrsmäßigen Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar ist (BVerwG, Urteile v. 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, BVerwGE 79, 283 = DVBl. 1988, 901 = DÖV 1988, 791 = KStZ 1988, 207 = NVwZ 1988, 1134; v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, KStZ 1997, 198 u. v. 17.6.1998 - 8 C 34.96 -, DVBl. 1998, 1225, 1226 = KStZ 1999, 54 = ZMR 1998, 804).

    Dabei müssen bei der Prüfung des Erschlossenseins andere das Grundstück bereits erschließende Anlagen - hier die Straße - hinweggedacht werden (BVerwG, st. Rspr., z.B. Urteile v. 26.9.1983 - 8 C 86.81 -, BVerwGE 68, 41, 45 = DVBl. 1984, 184 = DÖV 1984, 115 = NVwZ 1984, 172 = NStV-N 1983, 340 u. v. 17.6.1998, aaO).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03

    durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung

    Wird dies grundsätzlich bejaht, so ist die Theorie des "Wegdenkens", die vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.06.1998 - 8 C 34/96 -, DÖV 1998, 926 = DVBl. 1998, 1225 = NVwZ 1998, 1187, m.w.N), auch im Straßenbaubeitragsrecht anzuwenden.

    Hinsichtlich der Erschließung eines Grundstückes durch zwei Anbaustraßen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (BVerwG, Urt. vom 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Urt. vom 27.06.1985 - 8 C 30/84 -, BVerwGE 71, 363 = NVwZ 1986, 305 = DÖV 1986, 379 = DVBl. 1985, 1180).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

    Mit einer solchen Rechtsbeeinträchtigung ist nur der direkte Zugriff auf fremde Rechte - insbesondere das Eigentum - gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 - NVwZ 1997, 994; Beschl. v. 24.02.1998 - 4 VR 13.97 (4 A 39.97) - NVwZ 1998, 1187 u. Urt. v. 20.12.2000 - 11 A 7.00 - NVwZ-RR 2001, 360 sowie Senatsurt. v. 21.10.1999 - 5 S 2575/98 - NVwZ-RR 2000, 420; v. 01.03.2005 - 5 S 2272/03 -).
  • VG Düsseldorf, 13.02.2003 - 12 K 5936/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag;

    vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 86 m.w.N. Aus der Rechtsprechung s. etwa BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 (8 C 26.94), NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101, und vom 1. März 1996 (8 C 27.94), Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102. Allgemein zum Erschlossensein von Grundstücken, die an Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angrenzen (mit Zusammenfassung mehrerer Fallkonstellationen): BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 (8 C 34.96) NVwZ 1998, 1187 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 m.w.N.

    Dies schließt zwar für sich genommen eine Zweiterschließung mittels eines zu einer weiteren Anbaustraße hin führenden Wohnweges nicht aus, vgl. zu einer solchen Zweiterschließung etwa BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 (8 C 26.94), NVwZ-RR 1996, 463 = DVBl 1996, 1051 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101, jedoch kann dies ggf. ein Indiz dafür sein, dass dem Verbindungsweg der Zweck, die für die Bebaubarkeit der anliegenden Grundstücke notwendige Erschließung zu vermitteln, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 (8 C 34.96) NVwZ 1998, 1187 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 = DVBl 1998, 1225 = KStZ 1999, 54, dem ein Sachverhalt zugrundelag, bei dem die Bebaubarkeit des klägerischen Grundstücks sowohl durch den an der Vorderfront des Grundstücks verlaufenden als auch durch den rückwärtigen Wohnweg - jeweils in Verbindung mit der Anbaustraße - in vollem Umfang gewährleistet" war, fehlt und es sich mithin nicht um einen Wohnweg, sondern einen reinen (Verbindungs-) Fußweg handelt, der nur der allgemeinen Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Baugebiets dient.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2006 - 5 S 1451/05

    Anfechtung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung durch mittelbar Betroffenen

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1999 - C 2 S 272/97
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.676

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung; Anbaustraße;

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten

  • VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitragsbescheid bei unzutreffender

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 07.1556

    Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 1683/02

    Mangels Mehrfacherschließung kann ein Grundstückseigentümer nicht erneut mit

  • VG Würzburg, 23.06.2010 - W 2 K 10.198

    Erschließungsbeitragsrecht; mehrfach erschlossenes Grundstück

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 07.1558

    Erschließungsbeitragsrecht;Grundsätzlich vollumfängliche Beitragspflicht mehrfach

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