Rechtsprechung
BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB §§ 138 Cf, 652
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 652
Zur Frage, ob ein Maklervertrag, betreffend die Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten - Kanzlei Prof. Schweizer
Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit eines Maklervertrages
- zimmermann-notar-rostock.de
Sittenwidrigkeit eines Maklervertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Maklervertrag, - und Sittenwidrigkeit; Sittenwidrigkeit; Provisionsanspruch
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 138; BGB § 652
Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten gegen Provision ist nicht sittenwidrig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Maklervertrag, Sittenwidrigkeit, Architekt
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auftragsvermittlung gegen Provision - BGH macht den Weg frei
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Provisionsvereinbarung zwischen Makler und Architekten für Vermittlung von Architektenaufträgen rechtswirksam? (IBR 1999, 218)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2360
- MDR 1999, 736
- NZM 1999, 673
- ZMR 1999, 564
- VersR 1999, 1108
- WM 1999, 1025
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71
Architektenbindung bei Grundstückskauf
Auszug aus BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98
Doch kommt es stets auf alle Umstände des Einzelfalls an, wobei die Anforderungen, die an das Standesbewußtsein der verschiedenen Berufszweige zu stellen sind, durchaus nicht überall gleich zu sein brauchen (BGHZ 60, 28, 33 m.zahlr.w.N.).Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossenes und daher von dem Verbot noch nicht erfaßtes Koppelungsgeschäft trotz seiner Standeswidrigkeit nicht von vornherein für sittenwidrig und nichtig gehalten (BGHZ 60, 28).
- BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die …
Auszug aus BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98
Insbesondere genügt zur Annahme der Sittenwidrigkeit die nach § 1 UWG erhebliche Gefahr eines Wettbewerbsvorsprungs durch Verletzung von Standesgrundsätzen nicht (…MünchKomm/Mayer-Maly, BGB 3. Aufl. 1993 § 138 Rn. 39; vgl. in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 21. März 1996 - IX ZR 240/95 = BGHR BGB § 138 Abs. 1 Standeswidrigkeit 2). - BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 10/85
Zulässigkeit einer Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit von Ärzten
Auszug aus BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98
Gleiches gilt für die entgeltliche Vermittlung von Patienten an einen Arzt (OLG Hamm NJW 1985, 679; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85 = NJW 1986, 2360). - OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für einen Unternehmenskauf; Vermittlung von …
Auszug aus BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98
Gleiches gilt für die entgeltliche Vermittlung von Patienten an einen Arzt (OLG Hamm NJW 1985, 679; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85 = NJW 1986, 2360). - KG, 11.04.1988 - 24 U 6583/87
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98
In diesem Sinne wird die Vereinbarung eines Anwalts mit einem Nichtanwalt über die Zahlung von Provisionen für vermittelte Mandate als nichtig angesehen (KG NJW 1989, 2893).
- BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00
Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils
Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch Urteil vom 18. März 1999 (III ZR 93/98 = NJW 1999, 2360) das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BGH, 08.06.2000 - III ZR 186/99
Rechtsanwalt als Mitglied einer als Vermittlungsmakler tätigen …
Denn nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig; vielmehr kommt es stets auf alle Umstände des Einzelfalls an (Senatsurteil vom 18. März 1999 - III ZR 93/98 = NJW 1999, 2360 = BGHR BGB § 138 Abs. 1 Architektenvertrag 2). - BGH, 24.03.2011 - III ZR 69/10
Berufsrecht der Zahnärzte: Zulässigkeit eines - erfolgsabhängigen - …
Soweit sich das Berufungsgericht auf Rechtsprechung bezieht, wonach Entgeltzusagen für die Vermittlung von Patienten als nichtig angesehen werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360; OLG Hamm, NJW 1985, 679) oder eine Maklerprovision einen Sittenverstoß begründet, wenn die Kommerzialisierung in dem betreffenden Lebensbereich anstößig ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1999 - III ZR 93/98, NJW 1999, 2360, verneint für die Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten), weicht die hier zu beurteilende Konstellation von einem Vermittlungsvorgang entscheidend ab.
- BGH, 08.06.2000 - III ZR 187/99
Unerlaubte Rechtsberatung durch Privatisierung von Wohnungen
Denn nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig; vielmehr kommt es stets auf alle Umstände des Einzelfalls an (Senatsurteil vom 18. März 1999 - III ZR 93/98 = NJW 1999, 2360 = BGHR BGB § 138 Abs. 1 Architektenvertrag 2). - OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11
Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten …
aa) Ist eine Kommerzialisierung in einem Lebensbereich anstößig, so kann das zur Sittenwidrigkeit eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts führen (vgl. BGH GRUR 2011, 652 - Zahnarzt-Vergleichsportal Tz. 17; NJW 1999, 2360;… Armbrüster in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012 § 138 Rz. 127;… Ellenberger in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 138 Rz. 56;… Sack/Fischinger in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 138 Rz. 627). - OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und …
Auch der Bundesgerichtshof hat noch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1999 (BGH NJW 1999, 2360) ausgeführt, dass die Vereinbarung einer Maklerprovision - und letztlich handelt es sich bei der erfolgsbezogenen Vergütungsabrede zwischen den Parteien um eine vergleichbare Vereinbarung - einen Sittenverstoß begründet, wenn die Kommerzialisierung in dem betreffenden Lebensbereich anstößig ist. - BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99
Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des …