Rechtsprechung
BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- Deutsches Notarinstitut
VerbrKrG §§ 1, 4
Anw endbarkeit des VerbrKrG auf Vertragsübernahmen - Prof. Dr. Lorenz
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Vertragsübernahme (Leasingvertrag)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kreditvertragsübernahme und VerbrKrG - BMW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formbedürftigkeit der Übernahme eines Leasingvertrages mit Restwertgarantie - Entsprechende Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes - Vorliegen einer dreiseitigen Vertragsbeziehung - Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde - Erforderlichkeit der Wiedergabe des ...
- Judicialis
VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 4; ; AbzG § 6; ; BGB § 535; ; BGB § 554
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VerbrKrG § 1; VerbrKrG § 4; AbzG § 6; BGB § 535; BGB § 554
Entsprechende Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Übernahme eines Kreditvertrags - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbzG § 6; BGB §§ 535, 554; VerbrKrG § 1
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Übernahme eines Kreditvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
VerbrKrG §§ 1, 4
Verbraucherkreditgesetz und Vertragsübernahme - zbb-online.com (Leitsatz)
VerbrKrG §§ 1, 4; AbzG § 6; BGB §§ 535, 554
Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Übernahme eines vor dessen Inkrafttreten abgeschlossenen Leasingvertrages
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Entsprechende Anwendbarkeit des VerbrKrG bei dreiseitiger Vertragsübernahme;Formbedürftigkeit der Vertragsübernahme
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anwendung des VerbrKrG auf die Übernahme eines vor dessen Inkrafttreten abgeschlossenen Finanzierungsleasingvertrages
Papierfundstellen
- BGHZ 142, 23
- NJW 1999, 2664
- ZIP 1999, 1169
- MDR 1999, 982
- ZMR 1999, 685
- NJ 1999, 546
- VersR 2000, 1511
- WM 1999, 1412
- BB 1999, 2157
- DB 1999, 1749
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94
Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Das Verbraucherkreditgesetz ist auf die Übernahme eines Kreditvertrages durch einen Verbraucher jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn die Vertragsübernahme im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung zustande kommt (im Anschluß an BGHZ 129, 371).Auf eine nach dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes vereinbarte Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages durch einen Verbraucher ist das Verbraucherkreditgesetz auch dann entsprechend anwendbar, wenn der übernommene Leasingvertrag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist und auch nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes fiel (Fortführung von BGHZ 129, 371).
Gemäß Art. 9 des Gesetzes über Verbraucherkredite, zur Änderung der ZPO und anderer Gesetze vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2840) ist auf derartige Altverträge das bisherige Recht weiterhin anzuwenden (Senat BGHZ 129, 371, 374 m.w.Nachw.).
b) Auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (BGHZ 129, 371) ist die Vertragsübernahmevereinbarung aber deswegen formnichtig, weil sie selbst dem Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG unterliegt.
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Kreditverträge, die davor abgeschlossen worden sind, bedürfen noch der Schriftform nach der allgemeinen Bestimmung des § 126 Abs. 2 BGB (Senatsurteil vom 30. Juli 1997 - VIII ZR 244/96, WM 1997, 2000 unter II 2 b aa m.w.Nachw.;… Bülow aaO § 4 Rdnr. 55).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Ausnahmefall aber dann bejaht worden, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; Senatsurteil vom 30. Juli 1997 aaO unter II 2 d).
- BGH, 29.11.1978 - VIII ZR 263/77
Schriftform für Vertrag zwischen Vor- und Ersatzmieter
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
a) Die Formbedürftigkeit der Vertragsübernahme ergibt sich allerdings nicht schon daraus, daß die Formbedürftigkeit einer Vertragsübernahme nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 65, 49, 52; 72, 394, 397) dem Formerfordernis des übernommenen Vertrages folgt.Eine Vertragsübernahme kann entweder durch dreiseitige Vereinbarung zwischen dem ausscheidenden, dem verbleibenden und dem eintretenden Teil oder aber durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden unter Zustimmung des verbleibenden Teils vereinbart werden (Senat BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 308 m.w.Nachw.).
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 13/90
Veräußerung eines einer Partenreederei gehörenden Schiffs; Haftung des …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Im übrigen ist der Senat an die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts deswegen nicht gebunden, weil das Berufungsgericht sich mit den aufgezeigten Umständen nicht auseinandergesetzt und damit wesentlichen Tatsachenstoff unbeachtet gelassen hat (vgl. z.B. BGHZ 114, 138, 145). - BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Ausnahmefall aber dann bejaht worden, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233;… Senatsurteil vom 30. Juli 1997 aaO unter II 2 d). - BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Eine Vertragsübernahme kann entweder durch dreiseitige Vereinbarung zwischen dem ausscheidenden, dem verbleibenden und dem eintretenden Teil oder aber durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden unter Zustimmung des verbleibenden Teils vereinbart werden (Senat BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 308 m.w.Nachw.). - BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73
Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
a) Die Formbedürftigkeit der Vertragsübernahme ergibt sich allerdings nicht schon daraus, daß die Formbedürftigkeit einer Vertragsübernahme nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 65, 49, 52; 72, 394, 397) dem Formerfordernis des übernommenen Vertrages folgt. - BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97
Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Entscheidend ist daher, ob der von dem Beklagten übernommene Leasingvertrag inhaltlich die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf Finanzierungsleasingverträge abhängt (dazu Senatsurteile vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, WM 1996, 1146, und vom 11. März 1998 - VIII ZR 205/97, WM 1998, 928). - BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87
Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Äußerungen des ursprünglichen Leasingnehmers H. und von Mitarbeitern des Autohauses B. GmbH, die der Beklagte in diesem Zusammenhang anführt, müßte die Klägerin sich nur dann zurechnen lassen, wenn diese Personen bei Abgabe der täuschenden Erklärung mit Wissen und Wollen der Klägerin als deren Vertrauenspersonen oder Repräsentanten aufgetreten sind (Senatsurteil vom 28. September 1988 - VIII ZR 160/87, WM 1988, 1669 unter II 4 m.w.Nachw.) oder wenn die Klägerin die Täuschung kannte oder kennen mußte (§ 123 Abs. 2 Satz 1 BGB). - BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …
Auszug aus BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Entscheidend ist daher, ob der von dem Beklagten übernommene Leasingvertrag inhaltlich die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf Finanzierungsleasingverträge abhängt (dazu Senatsurteile vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, WM 1996, 1146, und vom 11. März 1998 - VIII ZR 205/97, WM 1998, 928). - BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95
Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung …
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Zwar kann das Geltendmachen eines Formmangels eine unzulässige Rechtsausübung sein, z.B. wenn eine Partei, die längere Zeit aus einem formnichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat, sich unter Berufung auf den Formmangel vertraglichen Verpflichtungen entziehen will (BGHZ 121, 224, 233; BGH, Urteile vom 30. Juli 1997 - VIII ZR 244/96, WM 1997, 2000, 2001 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 141/98, WM 1999, 1412, 1416). - BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05
Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Dies gilt im besonderen Maße für das Schriftformerfordernis und die Mindestangaben des § 4 Abs. 1 VerbrKrG, die Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher haben und ihm überdies die Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts erleichtern sollen (vgl. BGHZ 142, 23, 33). - BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07
Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung
Bei einem Inhaltsirrtum entspricht zwar der äußere Tatbestand dem Willen des Erklärenden, dieser irrt sich jedoch über die Bedeutung oder die Tragweite seiner Erklärung (BGH, Urt. v. 26. Mai 1999, VIII ZR 141/98, NJW 1999, 2664, 2665 - insoweit in BGHZ 142, 23 ff. nicht abgedruckt).
- BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
Soweit der Beklagte hierauf bei der neuerlichen Verhandlung des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz zurückkommen sollte, wird das Berufungsgericht zu erwägen haben, ob sich Feststellungen zum - formwirksamen - Zustandekommen der Leasingverträge mit dem Beklagten nicht jedenfalls deshalb erübrigen, weil beide Leasingnehmer aus der Durchführung der mit dem Beklagten möglicherweise nicht formwirksam zustande gekommenen Leasingverträge über längere Zeit hinweg Vorteile gezogen haben und es dem Beklagten deshalb gemäß § 242 BGB verwehrt sein könnte, sich gegenüber der Leasinggeberin auf das Fehlen formgültiger Verträge zu berufen (vgl. zuletzt Senat BGHZ 142, 23, 34 = WM 1999, 1412 unter II 5 a m.w.Nachw.). - BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05
Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch …
Der Schutzzweck des Schriftformerfordernisses in § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG aber besteht in der umfassenden Information und Warnung des Verbrauchers (Begr. RegE BT-Drucks. 11/5462 S. 19; BGHZ 132, 119, 126; 142, 23, 33). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98
Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag
Zwar hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. Mai 1999 (BGHZ 142, 23, 28 ff.) dargelegt, daß die im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung vorgenommene Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages dem Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG nur dann genügt, wenn die schriftliche Übernahmevereinbarung des Verbrauchers den Inhalt des zu übernehmenden Vertrages vollständig wiedergibt.Dies gilt in besonderem Maße für das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG, das Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher hat und ihm die Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts erleichtern will (vgl. BGHZ 142, 23, 33 m.w.Nachw.).
Es wäre schließlich auch ein Wertungswiderspruch und mit dem Prinzip der Rechtssicherheit nur schwer zu vereinbaren, wenn bei einer dreiseitigen Vereinbarung über die Vertragsübernahme durch einen Verbraucher sämtliche Formerfordernisse des § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG erfüllt sein müssen (siehe BGHZ 142, 23, 28 ff.), für den Schuldbeitritt aber bestimmte Erfordernisse nicht gelten sollen.
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05
Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …
a) Der Schutzzweck des Formerfordernisses im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG besteht in der umfassenden Information und Warnung des Verbrauchers (vgl. Begr. RegE BT-Drucks. 11/5462 S. 19; BGHZ 132, 119, 126; 142, 23, 33; Senatsurteil vom 6. Dezember 2005 - XI ZR 139/05, WM 2006, 217, 219, für BGHZ vorgesehen). - BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Danach müssen dem Verbraucher bei Unterzeichnung der Mithaftungserklärung sämtliche Kreditkonditionen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerbrKrG klar und deutlich vor Augen geführt werden (BGHZ 142, 23, 33; Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799, 1800).Das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG hat Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher (BGHZ 142, 23, 33; Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799, 1800).
- OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
Schuldübernahme; Umdeutung; Verbraucherdarlehen; formnichtig; Zeitbestimmung
Zwar sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl auf den Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag (zuletzt BGHZ 165, 43 m.w.N.) als auch auf die Übernahme des Kreditvertrages durch einen Verbraucher im Wege dreiseitiger Vereinbarung (BGHZ 129, 371; 142, 23) die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. nunmehr die §§ 491 ff. BGB entsprechend anwendbar.Anderes gilt jedoch nach ganz überwiegender und zutreffender Auffassung im Schrifttum, wenn die Übernahme durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Verbraucher unter nachträglicher Zustimmung des verbleibenden Kreditgebers erfolgt; denn dann fehlt es an einem Vertrag i.S.v. § 1 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt § 491 Abs. 1 BGB) zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher (Nachweise in BGHZ 142, 23).
Für den Fall der hier gegebenen Vertragsübernahme gilt nichts anderes (…vgl. BGH a.a.O.; ferner BGHZ 142, 23, 28 ff.).
Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann zu bejahen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; 142, 23, 33).
- BGH, 21.09.2021 - XI ZR 650/20
A) Die Vorschriften der §§ 491 ff. BGB finden auf einen Schuldbeitritt zu einem …
Beide genießen Verbraucherschutz nur in dem Umfang, in dem der Gesetzgeber solchen im Zeitpunkt der Verpflichtung zur Verfügung stellt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371, 379 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 141/98, BGHZ 142, 23, 29;… Senatsurteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06, BGHZ 174, 39 Rn. 18). - BGH, 24.06.2003 - XI ZR 100/02
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf wohnungsbaufördernde Darlehen der öffentlichen …
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
- BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09
Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe; …
- OLG München, 01.12.2020 - 25 U 5829/20
Treuwidriger Widerspruch des Versicherungsnehmers einer im sog. Policenmodell …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05
Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG
- OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
Verbraucherkredit bei Existenzgründung
- OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 184/99
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf ein überwiegend privat genutztes Leasingfahrzeug; …
- OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …
- OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
Existenzgründungsdarlehen: Berechnung der für das Widerrufsrecht maßgeblichen …
- OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Pflichten der Bank bei der Kreditgewährung: Umfang der Beratungspflicht bei …
- OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 17 U 149/15
Rückabwicklung teilfinanzierter Kommanditbeteiligung an geschlossenem Medienfonds
- OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
Sachlicher Geltungsbereich des VerbrKG bei vertraglicher Übernahme einer …
- OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 9 U 43/04
Kreditfinanzierter Erwerb von Immobilien: Vorliegen Haustürsituation; …
- OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 24 U 164/08
Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer bei Abtretung der …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 377/04
Rechtsfolgen des fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und …
- OLG Saarbrücken, 22.02.2018 - 4 U 52/16
Kreditsicherheit: Inanspruchnahme des Ausfallbürgen vor Beendigung des …
- OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10
Übernahme eines Leasingvertrags
- OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09
Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 3/05
Rechtsfolgen des fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 120/05
Rechtsfolgen des fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und …
- OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 2/05
Rechtsfolgen des fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 158/05
Rechtsfolgen des fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859
Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676
Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1860
Abschluss eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung mit …
- OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender …
- OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück; …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1863
Abschluss eines Prozessvergleichs
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 154/01
Leasingvertrag ist schriftformbedürftig
- OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften auf eine Bürgschaft des …
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1861
Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Flurbereinigungsverfahren
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1862
Zustimmung zur Änderung des Flurbereinigungsplans
- OLG Dresden, 19.01.2001 - 8 U 1341/00
Formnichtigkeit; Geschäftsführer; Heilung; treuwidrig
- OLG Dresden, 03.06.2005 - 8 W 530/05
Glaubhaftmachung im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens
- OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 24 U 167/01
Zur wirtschaftlichen Einheit eines mit einer Getränkebezugsverpflichtung …
- LG Mainz, 09.05.2017 - 6 O 143/14
Darlehensvertrag - Zeitpunkt der Vertragsannahme durch Bank
- OLG Jena, 06.04.2006 - 1 U 642/05
- SG Marburg, 03.04.2017 - S 16 KA 143/16
- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Auswechslung des Vermieters ohne …
- OLG Hamburg, 20.03.2019 - 13 U 6/18
Umwandlung: Übergang einer Darlehensverbindlichkeit bei Ausschluss des …
- LG Köln, 07.03.2017 - 22 O 447/16
Widerruf der Vertragserklärung auf Abschluss eines Darlehensvertrages; Ablösung …
- SG Marburg, 22.03.2016 - S 16 KA 292/14
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Irrtum über erneute Beratung schützt Arzt nicht vor …