Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken, 26.02.1998 - 3 Qs 34/98
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 273



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09  

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, S. 273 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08  

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, S. 273 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02  

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz (GG) dem Richter vorbehalten hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Juli 1998 2 BvR 446/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 273).
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