Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.04.1999

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   BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99   

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https://dejure.org/1999,2308
BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG
    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • Wolters Kluwer

    Wiederholtes und gewerbliches Einschleusen von Ausländern nach § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • Judicialis

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2
    Wiederholtes Handeln beim Einschleusen von Ausländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2829
  • NVwZ 1999, 1148 (Ls.)
  • NStZ 1999, 466
  • NJ 1999, 494
  • StV 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99
    Eine Zurücknahme der sich aus allgemeinen Regeln ergebenden Strafbarkeit einer einmaligen und nicht wegen eines Vermögensvorteils geleisteten Beteiligung an einer unerlaubten Einreise ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sie war vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt (BGH, Urt. vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98 m.w. Nachw.).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    (2) Bei der Zumessung der Einzelstrafe im Fall II.21 der Urteilsgründe ? betreffend die russische Staatsangehörige ? hat das Landgericht übersehen, dass wiederholtes Handeln, was das Landgericht zusätzlich nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) AufenthG strafschärfend gewertet hat, erfordert, dass der Täter bereits zu einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AufenthaltG angestiftet oder Beihilfe geleistet haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 ? 3 StR 122/99, NStZ 1999, 466; BeckOK AuslR/Hohoff, 34. Ed., AufenthG § 96 Rn. 9).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 414/10

    Einschleusen von Ausländern (Konkurrenzen; Tateinheit; Klammerwirkung; Beihilfe);

    Vielmehr stellt jeder Verstoß eine selbständige Straftat dar, wobei der Tatbestand zwingend eine zuvor begangene Anstiftung oder Beihilfe zu einer der in § 92 Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen voraussetzt (vgl. BGH NJW 1999, 2829; siehe zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG auch Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 201).

    Denn die Vortat muss keines der qualifizierenden Merkmale des § 92a Abs. 1 AuslG erfüllen (BGH NJW 1999, 2829).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

    Wiederholtes Handeln erfordert, dass der Täter bereits zu einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG angestiftet oder Beihilfe geleistet hat, wobei die besonderen Voraussetzungen des § 96 Absatz 1 AufenthG nicht erfüllt sein müssen (BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99, noch zur Rechtslage nach dem AuslG; Hohoff, in: Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 10. Edition, Stand: 01.02.2016, § 96 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01

    Listiges Bestimmen zur Prostitution; Schwerer Menschenhandel; Listige Anwerbung

    Ein wiederholtes Handeln i.S.v. § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist indes nicht festgestellt (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 1).
  • BGH, 29.08.2006 - 4 StR 231/06

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Der Angeklagte hat nämlich nicht zum wiederholten Male (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2829), sondern erstmals einem Ausländer zu einer der in § 92 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6 AuslG bezeichneten Handlung Hilfe geleistet.
  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99

    Versuchtes gewerbsmäßiges Einschleusen eines Ausländers

    Eine solche liegt nur vor, wenn bereits bei einer vorausgegangenen Schleusung zu einer der in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 466).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Ist von den Handlungsmodalitäten des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern nach § 92 a auch das Tatbestandsmerkmal "wiederholt" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99) erfüllt, dann ist es zulässig und geboten, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, dass sein Handeln auch dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllt.
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Ist von den Handlungsmodalitäten des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern nach § 92 a auch das Tatbestandsmerkmal "wiederholt" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99) erfüllt, dann ist es zulässig und geboten, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, dass sein Handeln auch dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllt.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.04.1999 - 4St RR 75/99   

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https://dejure.org/1999,4881
BayObLG, 22.04.1999 - 4St RR 75/99 (https://dejure.org/1999,4881)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1999 - 4St RR 75/99 (https://dejure.org/1999,4881)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1999 - 4St RR 75/99 (https://dejure.org/1999,4881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BayDSG Art. 17 Abs. 3 Satz 2, Art. 37 Abs. 1 Nr. 3
    Datenabruf zu Ausbildungszwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausspähen von Daten; Unbefugter Datenabruf; Revision; Polizeilicher EDV-Bestand; Dienstlicher Anlaß

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § ... 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 82 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 und 2

  • rechtsportal.de

    BayDSG Art. 17 Abs. 3 Satz 2, Art. 37 Abs. 1 Nr. 3
    Datenabruf zu Ausbildungszwecken im Sinne von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDSG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2829
  • BayObLGSt 1999, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98

    Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1999 - 4St RR 75/99
    Soweit die Revision hinsichtlich der X betreffenden Abrufe einwendet, daß sie auf dessen Wohnungsanschrift abgezielt hätten und damit offenkundige Daten abgerufen worden seien, übersieht sie, daß es sich nicht um den Abruf von Daten der Meldebehörde aus dem Melderegister gemäß Art. 34 Abs. 1 MeldeG gehandelt hat, sondern um den Abruf aus polizeilichen Vorgangsdateien und dem Datenspeicher des Bundesverwaltungsamtes (Ausländerzentralregister), die weit über die Personalien und die Wohnanschrift hinausgehende Feststellungen über die registrierten Personen enthalten und schon deshalb nicht für jedermann zugänglich sind (vgl. die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18.1.1999 - 5St RR 173/98).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 5St RR 122/98

    Abrufung von Daten einer polizeilichen Vorgangsdatei ohne dienstlichen Anlass

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1999 - 4St RR 75/99
    Der 5. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß in seinem Beschluß vom 12.8.1998 - 5St RR 122/98 (= BayObLGSt 1998, 130/132) nicht zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß der Senat eine Prüfung des Antragserfordernisses bei Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 3 BayDSG für erforderlich hält.
  • OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18

    Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem

    Bei den im polizeilichen Abfragesystem IGVP gespeicherten Daten mit Informationen über laufende Ermittlungen handelt es sich tatsächlich um personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 I BayDSG a.F., da sie Einzelangaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen enthalten (rechtsgrundsätzlich hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 = DuD 2010, 661 = NStZ-RR 2011, 27 = DAR 2011, 214; BayObLGSt 1998, 130/131; 1999, 85/87).
  • OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10

    Datenschutz: Ordnungswidriger unbefugter Abruf nicht offenkundiger

    Es liegt auf der Hand, dass diese Daten in der Regel nur der Polizei selbst, allenfalls noch Behörden, keinesfalls aber einer unbestimmten Anzahl von anderen Personen zugänglich sein sollen und deshalb nicht offenkundig sind (BayObLGSt 1998, 130/131; 1999, 85/87).
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