Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 25.09.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,28
BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98 (https://dejure.org/1998,28)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 (https://dejure.org/1998,28)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 (https://dejure.org/1998,28)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,28) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für den Umbau eines Kurhauses - Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot - Veränderungen des Nutzungscharakters eines Kurhauses

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; BauGB § 29; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebaurecht - Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter Innenbereich; Umgebungsbebauung; Einfügen; Rücksichtnahmegebot; Zu- und Abgangsverkehr; Zumutbarkeitsmaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maßstab für Erweiterung und Änderung im 34er-Gebiet (IBR 1999, 79)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2832 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 523
  • DVBl 1999, 254 (Ls.)
  • DÖV 1999, 701 (Ls.)
  • BauR 199, 152
  • BauR 1999, 152
  • ZfBR 1999, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (517)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Dies hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt bekräftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, vom 10. August 1990 BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 - und vom 12. März 1998 BVerwG 4 C 10.97 - NVwZ 1998, 424 = DÖV 1998, 600).

    Hinzu kommt, daß die Bauaufsichtsbehörde über die Zulassung eines Vorhabens auf der Grundlage dieser Vorschrift nach Ermessen entscheidet, das sich nur ganz ausnahmsweise zu einer Rechtspflicht verdichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).

    Ob eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt, läßt sich schon deshalb nicht abschließend beurteilen, weil für eine Zulassung auch unter den nach dieser Vorschrift erleichterten Voraussetzungen jedenfalls dann kein Raum ist, wenn durch die veränderte Anlage Immissionen hervorgerufen werden, die der Nachbarschaft nicht zumutbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).

  • BVerwG, 23.07.1992 - 7 B 103.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Das Immissionsschutzrecht ordnet zwar, ebenso wie das Bauplanungsrecht, die Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs, auch wenn sie auf öffentlichen Straßen erzeugt werden, der Anlage zu, durch deren Nutzung sie verursacht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 - BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Das Immissionsschutzrecht ordnet zwar, ebenso wie das Bauplanungsrecht, die Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs, auch wenn sie auf öffentlichen Straßen erzeugt werden, der Anlage zu, durch deren Nutzung sie verursacht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 - BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Nach § 24 Satz 1 BImSchG hat die zuständige Behörde vielmehr bei der Entscheidung, ob sie den gesetzlichen Anforderungen Geltung verschaffen will, einen Ermessensspielraum, der unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung, die in § 25 Abs. 2 BImSchG zum Ausdruck kommt, nur dann in Richtung auf ein Einschreiten reduziert ist, wenn die von der Anlage hervorgerufenen Immissionen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92).

    Für die Bemessung der Zumutbarkeit der mit einem solchen anlagenbezogenen Verkehr verbundenen Lärmbeeinträchtigungen bieten die TA-Lärm und die VDI-Richtlinie 2 058 Bl. 1 brauchbare Anhaltspunkte, auch wenn beide an sich dazu bestimmt sind, die Anforderungen zu konkretisieren, denen Anlagen genügen müssen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163, und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Eine Bebauung oder bauliche Nutzung, die in früherer Zeit zwar genehmigt worden ist, die in den tatsächlichen Gegebenheiten aber deshalb keinen sichtbaren Niederschlag mehr findet, weil sie später wieder beseitigt oder eingestellt worden ist, hat bei der Qualifizierung der "Eigenart der näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 und vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155).

    Denn ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1978 BVerwG 4 C 96 und 97.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34, und vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Für die Bemessung der Zumutbarkeit der mit einem solchen anlagenbezogenen Verkehr verbundenen Lärmbeeinträchtigungen bieten die TA-Lärm und die VDI-Richtlinie 2 058 Bl. 1 brauchbare Anhaltspunkte, auch wenn beide an sich dazu bestimmt sind, die Anforderungen zu konkretisieren, denen Anlagen genügen müssen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163, und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360, und vom 19. September 1989 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360, und vom 19. September 1989 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
    Liegen früher ausgeschöpfte Nutzungskapazitäten über die Schwankungen hinaus, die insbesondere für gewerbliche Nutzungen üblich sind, aber auch für sonstige Nutzungen charakteristisch sein können, lange Zeit brach, und deutet auf der Grundlage der vorhandenen Bausubstanz nichts auf eine Rückkehr zum vorherigen Nutzungsumfang hin, so wird die bodenrechtliche Situation der baulichen Anlage und ihre Umgebung nunmehr von der so reduzierten Nutzung geprägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21; Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 CB 12.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 126).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 07.04.1988 - 4 B 56.88

    Verhältnis zwischen Rücksichtnahmegebot nach § 34 Abs. 1 BauGB und

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Erfordernis der Gebietsverträglichkeit weichen nicht von Rechtssätzen ab, die der Senat in seinem Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - (NVwZ 1999, 523) zur Beurteilung der Zumutbarkeit des Zu- und Abgangsverkehrs auf dem Vorplatz eines Kur- und Gemeindehauses aufgestellt hat.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 S. 64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 45/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998- 4 C 5.98 -, BRS 60 Nr. 83 = juris Rn. 22 und vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BRS 46 Nr. 62 = juris Rn. 20f.; Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, , BRS 74 Nr. 95 = juris Rn. 9 und 12 (ausdrücklich zur überbaubaren Grundstücksfläche), und vom 24. Mai 1988 - 4 CB 12.88 -, BRS 48 Nr. 137 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 2166/91 -, Bl. 18 des amtlichen Umdrucks, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, BRS 57 Nr. 95 = juris Rn. 4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8062
OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98 (https://dejure.org/1998,8062)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.1998 - 3 S 379/98 (https://dejure.org/1998,8062)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 1998 - 3 S 379/98 (https://dejure.org/1998,8062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSG § 24 Abs. 1, § 25, § 26 Abs. 1; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1, § 42 Abs. 2, § 123

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitigkeiten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst; Auskunftserteilung ; Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten; Eigenständige Rechte; Wehrfähige Rechtsposition

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2832
  • NVwZ 1999, 1120 (Ls.)
  • DÖV 1999, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Er hat insoweit allerdings zu beobachten, ob hierbei Konflikte auftreten, die gesetzlicher Klarstellungen oder der Einführung etwa von Streitlösungsmechanismen wie dem Ausbau von Klagebefugnissen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 1998 - 3 S 379/98 -, NJW 1999, S. 2832; weitergehend Art. 76 Abs. 2 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr [Datenschutz-Grundverordnung] vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 11 endgültig) bedürfen.
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Die Anforderung des Berichts über die Strafrechtsabteilung beim Leitenden Oberstaatsanwalt in Görlitz hinsichtlich der Einzelheiten des Verfahrens gegen N stellt das Erheben personenbezogener Daten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 SächsDSG dar; eine zweckbestimmte Auswertung dieser Daten oder auch nur eine zielgerichtete Kenntnisnahme von ihnen ist eine Nutzung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SächsDSG (OVG Bautzen NJW 1999, 2832, 2835) und die Unterrichtung Dritter ein Übermitteln im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 4 lit. a SächsDSG.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Denn unabhängig davon, dass die Möglichkeit körperschaftsinterner Auseinandersetzungen jeder Kompetenzverteilung immanent ist, erfolgt die Kompetenzzuweisung grundsätzlich nicht zum Schutze "eigennützig" wahrzunehmender Interessen der kompetenzbelehnten Stelle, sondern dient in der Regel allein dem einwandfreien und reibungslosen Funktionsablauf innerhalb der Gesamtorganisation und damit der Wahrung öffentlicher Interessen (vgl. Wißmann, ZBR 2003, 303; Martensen, JuS 1995, 989; Schoch, JuS 1987, 786; Bethge, DVBl. 1980, 313; Papier, DÖV 1980, 294; s. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 15.08.1996, LKV 1997, 229 f., sowie vom 25.09.1998, NJW 1999, 2832 f.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht