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   BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98   

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https://dejure.org/1999,576
BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 (https://dejure.org/1999,576)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 (https://dejure.org/1999,576)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1999 - 5 AZR 275/98 (https://dejure.org/1999,576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene Statusfeststellungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 256 ZPO
    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklagen (hier: Statusklagen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene Statusfeststellungsklage, Statusklage, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2918
  • NZA 1999, 669
  • DB 1999, 1224
  • ZUM 2000, 696
  • JR 2000, 219
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
    Die bloße Möglichkeit, daß dem Kläger, wenn er Arbeitnehmer war, Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung zustehen, reicht zur Bejahung des Feststellungsinteresses nicht aus (Weiterführung von BAGE 85, 347 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO 1977).

    Vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - und 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 74, 201, 203; 85, 347 = AP Nr. 22, 40 zu § 256 ZPO 1977).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu bejahen, wenn sich hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG Urteil vom 23. April 1997, aaO; Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Reichsbund), wovon auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. April 1997 (- 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO 1977) die pauschale Behauptung, die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit hätte zu einem Anspruch auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente geführt, nicht ausreichen lassen, um das Feststellungsinteresse zu begründen.

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 13 Sa 780/97
    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 780/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 1997 - 13 Sa 780/97 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 1997 - 13 Sa 780/97 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
    Vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - und 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 74, 201, 203; 85, 347 = AP Nr. 22, 40 zu § 256 ZPO 1977).

    Diese Grundsätze gelten auch für Feststellungsklagen, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis bezogen waren (BAG Urteil vom 21. September 1993, aaO), jedenfalls dann, wenn dieses Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet war.

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu bejahen, wenn sich hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG Urteil vom 23. April 1997, aaO; Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Reichsbund), wovon auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist.
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 124/97
    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
    Dem könnte die Beklagte mit Aussicht auf Erfolg entgegenhalten, daß die Zubilligung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nicht zu einer Gleichbehandlung der Klägerin mit den (anderen) Arbeitnehmern, sondern zu einer ungerechtfertigten Besserstellung führen würde (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1999 - 3 AZR 124/97 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Eine auf eine solche Feststellung gerichtete Klage ist nur dann zulässig, wenn sich hieraus noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben können (BGHZ 27, 190, 196; BAG NZA 1999, 669, 670; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 3 a).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu ermitteln, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

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