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   LG Berlin, 06.11.1998 - 545 Qs 12/98   

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LG Berlin, 06.11.1998 - 545 Qs 12/98 (https://dejure.org/1998,7757)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.11.1998 - 545 Qs 12/98 (https://dejure.org/1998,7757)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. November 1998 - 545 Qs 12/98 (https://dejure.org/1998,7757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 302
  • NStZ 1999, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Die entgegenstehende Auffassung (LG Berlin NJW 1999, 302; AG Landau NJW 1999, 303) kann sich zwar darauf stützen, daß der Antrag auf Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung in den sogenannten 'Altfällen' seine alleinige Rechtsgrundlage in § 2 DNA-IFG, und damit in einer Norm außerhalb der Strafprozeßordnung hat, daß die Untersuchung außerhalb eines anhängigen Strafverfahrens erfolgt und daß es sich (scheinbar) um eine rein präventive Maßnahme der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung handelt, die der Beweissicherung in einem künftigen Strafverfahren dienen soll (vgl. dazu näher Senge NJW 1999 aaO).
  • OLG Köln, 27.04.1999 - 2 Ws 218/99

    Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zum Zwecke der

    Auch der Senat folgt zu der Frage, ob überhaupt für die Anordnung in "Altfällen" bezüglich Verurteilter außerhalb anhängiger Ermittlungsverfahren nach § 2 DNA-IFG die Zuständigkeit des (Straf-)Richters (so noch unbestimmt Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 81 g Rn. 9 und 11) begründet ist, der - entgegen vereinzelter Rechtsprechung (LG Berlin NJW 99, 302; AG Landau/Pfalz NJW 99, 303), wonach keinerlei Zuständigkeit der Strafgerichte gegeben sei - inzwischen herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum: Danach ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung auch in Altfällen die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei dem Amtsgericht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken NJW 99, 300 = NStZ 99, 209; OLG Celle NStZ 99, 210; LG Karlsruhe NJW 99, 301; AG Bad Kreuznach NJW 99, 303; Senge NJW 99, 253, 255/256; Volk NStZ 99, 165, 168 ff).
  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 2 Ws 109/01

    Anordnung der DNA-Identitätsfeststellung, Zuständigkeit nach Rechtskraft

    Diese sind in der Vergangenheit von den Obergerichten weitgehend übereinstimmend dahin geschlossen worden, dass bis zur Anklageerhebung der Ermittlungsrichter (vgl. dazu OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 = StraFo 2000, 381; siehe auch BGH, a.a.O.; KG NStZ-RR 1999, 145; LG Berlin NJW 1999, 302; OLG Jena StV 1999, 198) und nach Anklageerhebung das erkennende Gericht (vgl. dazu OLG Celle NStZ-RR 2001, 145, Senat in StV 2000, 606), zuständig sind.
  • AG Schwedt, 02.04.2015 - 14 C 186/14
    Entscheidend ist, welche individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten ihm vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen durften (BGH NJW, 2005, 51; BGH NJW 1999, 302).
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