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   BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99   

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BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99 (https://dejure.org/1999,1336)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - 4 StR 106/99 (https://dejure.org/1999,1336)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 4 StR 106/99 (https://dejure.org/1999,1336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 316 StGB;
    Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute Fahruntüchtigkeit; BAK; Variationsbreite

  • Wolters Kluwer

    Fahruntüchtigkeit - Absolute - BAK - Blutprobe - ADH-Verfahren - Gefährdung - Straßenverkehr

  • Judicialis

    StGB 1975 § 316

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 316
    Feststellung der BAK bei voneinander abweichenden Einzelwerten der Blutuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahruntauglichkeit - Grenzwertberechnung - Sicherheitszuschlag von 0,10 Promille bei der Beurteilung der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Grundsätzlich zur Grenzwertberechnung und zum Sicherheitszuschlag 0,10 Promille

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 140
  • NJW 1999, 3058
  • MDR 1999, 1320
  • NZV 1999, 386
  • NJ 1999, 660
  • StV 2000, 25 (Ls.)
  • VersR 1999, 1300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Das vorlegende Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch den Beschluß des Senats vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 - (BGHSt 37, 89) gehindert, den es dahin versteht, daß bei der Kombination von ADH- und GC-Verfahren das Ergebnis der Blutalkoholbestimmung nur dann verwendet werden darf, wenn die Standardabweichung nicht mehr als 0, 03 %o beträgt.

    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 37, 89, auf die das vorlegende Oberlandesgericht Bezug nimmt.

    Hieran hat sich durch Herabsetzung des Beweisgrenzwerts für die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit von 1.3‰ auf 1.1‰ durch die Entscheidung BGHSt 37, 89 nichts geändert.

    Die Entscheidung des Senats BGHSt 37, 89 besagt nichts anderes.

    Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht nach Auffassung des Senats ein so hohes Maß an Wahrscheinlichkeit, daß bei einem Probenmittelwert von 1, 1‰ und mehr der maßgebliche Grundwert von 1, 0‰ (BGHSt 37, 89, 95) tatsächlich erreicht ist, daß die auf diesen Beweiswert gestützte Überzeugung des Tatrichters von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten somit auch unter Beachtung des Zweifelssatzes auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht, die auch das Revisionsgericht bindet.

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 0, 15‰ hat der Senat aber bereits bei der Festlegung der 1, 3‰-Grenze als hinnehmbar erachtet (BGHSt 21, 157, 165).

    Es finden dann die von dem Senat zur Annahme "absoluter" Fahruntüchtigkeit entwickelten Beweisgrundsätze Anwendung (BGHSt 13, 278, 279; 21, 157, 160; 37 aaO).

  • BGH, 06.03.1959 - 4 StR 517/58
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Es finden dann die von dem Senat zur Annahme "absoluter" Fahruntüchtigkeit entwickelten Beweisgrundsätze Anwendung (BGHSt 13, 278, 279; 21, 157, 160; 37 aaO).
  • BayObLG, 03.11.1995 - 1St RR 97/95
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Wird die zulässige Variationsbreite nicht überschritten, so steht der Verwertbarkeit des Mittelwerts nicht entgegen, daß die Standardabweichung, bezogen auf die Einzelwerte, über derjenigen liegt, die im Gutachten 1989 als Obergrenze für die Herabsetzung des Sicherheitszuschlages auf 0, 1‰ zugrundegelegt ist (BayObLG NZV 1996, 75 = JIR 1996, 385 mit zust. Anm. Hentschel; Heifer/Brzezinka BA 1996, 106 f. = Anm. zu BayObLG aaO; Hentschel/Born aaO; Mühlhaus/Janiszewski StVO 15. Aufl. StGB § 316 Rdn. 12 m.w.N.; Sammler/Sprung/Hilgers BA 1992, 205, 208).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist - selbst auf dem Gebiet der exakten Naturwissenschaften ein absolut sicheres Wissen nicht gibt (BGHSt 41, 206, 214 ff.) - ebensowenig ist bei Messungen im Bereich von Naturwissenschaften eine absolute Genauigkeit erreichbar (Gutachten 1966 S. 20, 32 zu Nr. 5; Grüner aaO 361 f.).
  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Sie betrifft über die Entscheidungserheblichkeit für das Ausgangsverfahren hinaus (vgl. BGHSt 25, 281, 283; 43, 265, 288) nach ihrem Wortlaut auch die Anerkennung des Grenzwerts der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1‰ mit einem Sicherheitszuschlag von 0, 1‰ zum Grundwert von 1, 0‰, wenn das untersuchende Institut die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie e.V. für die Blutalkoholbestimmung nicht erfüllt.
  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts beruht auch auf vertretbaren Erwägungen, sie ist deshalb vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen hinzunehmen (BGHSt 19, 242-1 22, 385.386 - 1 Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. GVG § 121 Rdn. 10).
  • LG Hamburg, 12.08.1993 - 603 Qs 500/93
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Dagegen war es nicht das Anliegen des Senats, als Korrektiv die Begrenzung der Standardabweichung an die Stelle derjenigen der Variationsbreite zu setzen (a.A. LG Hamburg NZV 1994, 45; LG München 1 NZV 1996, 378; Schoknecht NZV 1996, 217, 218).
  • LG München I, 20.05.1996 - 24 Ns 489 Js 108510/94
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
    Dagegen war es nicht das Anliegen des Senats, als Korrektiv die Begrenzung der Standardabweichung an die Stelle derjenigen der Variationsbreite zu setzen (a.A. LG Hamburg NZV 1994, 45; LG München 1 NZV 1996, 378; Schoknecht NZV 1996, 217, 218).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Die Vorlegungsfrage ist jedoch zu weit gefasst, weil sie den Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht in genügendem Maße Rechnung trägt und über die für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hinausgeht (vgl. BGHSt 25, 281, 283; 43, 285, 288; 45, 140, 142).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Dies würde die Beweisaufnahme unnötig belasten, zumal es dazu regelmäßig der Hinzuziehung eines Gutachters oder sogar mehrerer Sachverständiger bedürfte; es wäre bei den Massenverfahren wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr unter Alkoholeinfluß unverhältnismäßig und ist auch kein Gebot der Einzelfallgerechtigkeit (vgl. BGHSt 45, 140, 147).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    Dies würde die Beweisaufnahme unnötig belasten, zumal es dazu regelmäßig der Hinzuziehung eines Gutachters oder mehrerer Sachverständiger bedürfte, was bei den Massenverfahren wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr unter Alkoholeinfluss unverhältnismäßig wäre und auch kein Gebot der Einzelfallgerechtigkeit sei (BGH, aaO, NZV 2001, 267, 270; BGHSt 45, 140, 147).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Entscheidung, in der die Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht erörtert wird, geht zwar davon aus, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen beiden Rechtsfolgen nicht bestehe (vgl. auch BGH VRS 18, 347, 348, 350); da jedoch zwischen den Oberlandesgerichten Zweifel über die Reichweite der Entscheidung bestehen, verbleibt es bei der Vorlagepflicht (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 34, 94, 97; 45, 140, 142).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Ob eine Änderung der Rechtsanschauungen zu einem gewandelten Normverständnis geführt hat, ist vielmehr grundsätzlich im Vorlegungsverfahren zu klären; das gilt insbesondere, wenn die Reichweite des Wandels Zweifeln oder Meinungsverschiedenheiten ausgesetzt ist (Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 60; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 29; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 4 StR 106/99 = NJW 1999, 3058, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

    vgl. zu Atemalkoholmessgeräten BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 4 StR 106/99 -, BGHSt 45, 140-148, und vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 -, BGHSt 46, 358-373, jeweils juris m.w.N.
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