Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2626
BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,2626)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - 3 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,2626)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,2626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 180 b Abs. 2 1. Alternative StGB;
    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung; Beendigungswille; Prostitution; Zuhälterei

  • Wolters Kluwer

    Menschenhandel - Prostitution - Einwirkung - Ausübung - Fortführung - Prostituierte

  • Wolters Kluwer

    Einwirkung auf "auslandsspezifisch hilflose" Prostituierte (Menschenhandel); Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution

  • Judicialis

    StGB § 180 b Abs. 2 1. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180b Abs. 2 Alt. 1
    Voraussetzungen des Menschenhandels nach § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 158
  • NJW 1999, 3275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Einschüchterung, Drohung, aber auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

    Der Sache nach handelt es sich um eine versuchte Anstiftung (BGH NJW 1985, 924 - zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.; Schroeder JZ 1995, 231, 235).

    Der Gesetzgeber erachtet die bloße Einwirkung als derart sozialgefährlich, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen (jetzt: dem Dazubringen) zur Prostitution gleichstellt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BGH NJW 1985, 924; BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 - jeweils zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Einschüchterung, Drohung, aber auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

    Der Gesetzgeber erachtet die bloße Einwirkung als derart sozialgefährlich, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen (jetzt: dem Dazubringen) zur Prostitution gleichstellt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BGH NJW 1985, 924; BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 - jeweils zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 787/76

    Förderung der Prostitution - Das Nicht Nachgehen der Prostitution durch das Opfer

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Die Vollendung des Tatbestandes setzt voraus, daß die Person tatsächlich die Prostitution aufnimmt oder fortsetzt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76 - zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 1. Alternative StGB a.F.).

    Der Gesetzgeber erachtet die bloße Einwirkung als derart sozialgefährlich, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen (jetzt: dem Dazubringen) zur Prostitution gleichstellt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BGH NJW 1985, 924; BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 - jeweils zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Die angefochtene Entscheidung übersieht, daß bei der zum Nachteil aller 14 Frauen verwirklichten Förderung der Prostitution die Begehungsform des § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB diejenige der Nr. 2 verdrängt (BGH NStZ 1990, 80, 81).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Sie waren bezüglich der Unterkunft und der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz sowie des Aufenthalts außerhalb von Unterkunft und Bordell auf den Angeklagten angewiesen (vgl. BGH NStZ 1998, 188; 1999, 349).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Einschüchterung, Drohung, aber auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
    Sie waren bezüglich der Unterkunft und der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz sowie des Aufenthalts außerhalb von Unterkunft und Bordell auf den Angeklagten angewiesen (vgl. BGH NStZ 1998, 188; 1999, 349).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    (1) Das Tatbestandsmerkmal der Fortsetzung im Sinne des § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB bezweckt den Schutz von bereits die Prostitution ausübenden Personen vor noch stärkerer Verstrickung in dieses Gewerbe (s. BGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99, BGHSt 45, 158, 164 mwN).

    Ein Veranlassen zur Fortsetzung liegt zum einen vor, wenn die der Prostitution nachgehende Person, die - nach den Vorstellungen des Täters - den Willen hat, diese Tätigkeit zu beenden, zum Weitermachen gebracht wird (s. BGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99, aaO, S. 163; Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99, NStZ 2000, 368, 369; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 f.; Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340 f.).

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Es reicht vielmehr, daß der Täter auf die Person einwirkt, weil er davon ausgeht, daß sie möglicherweise die Prostitution beenden will (vgl. BGHSt 45, 158, 161 ff. m.w.N.).

    Die Tat ist damit bereits vollendet, wenn der Täter auf das Tatopfer eingewirkt hat, um es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 158, 163; BGH NStZ 2000, 86).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass auch ein "Einwirken" im Sinne der ersten Tatvariante des § 180 Abs. 2 StGB nicht belegt ist (vgl. dazu BGHSt 45, 158, 161).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06

    Zuhälterei (Ausbeuten; Überwachen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen

    Infolge der stationären Krankenhausbehandlung wegen eines Lungenleidens war N. K. dann aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung der Prostitution zwar vorübergehend gehindert, jedoch fehlen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - Anhaltspunkte dafür, dass sie den tatsächlichen Willen hatte, die Prostitution dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufzugeben, bzw. dass der Angeklagte etwa fälschlich davon ausgegangen wäre, sie wolle die Prostitutionsausübung beenden (vgl. BGHSt 45, 158).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Mit dem Merkmal Fortsetzung sollen Personen, die - wie die Zeugin Me. - bereits zur Tatzeit der Prostitution nachgehen, davor geschützt werden, noch stärker in dieses Gewerbe verstrickt zu werden (vgl. BGHSt 45, 158 [zu § 180b StGB a.F.] ; 42, 179 [zu § 181 StGB a.F.]).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 499/99

    Förderung der Prostitution

    Es reicht vielmehr aus, daß der Täter auf die Person einwirkt, weil er davon ausgeht, daß sie möglicherweise die Prostitution beenden will (BGH, Urt. vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen = NJW 1999, 3275).
  • BGH, 25.08.1999 - 3 StR 290/99

    Menschenhandel; Zuhälterei; räuberische Erpressung; Konkurrenzen

    Beide Frauen hatten unabhängig von dem Angeklagten die Prostitution aufgenommen - Es ist nicht festgestellt, daß Frau P. in dem Zeitraum, in dem sie beim Angeklagten und der Nichtrevidentin wohnte, die Prostitution beenden wollte oder der Angeklagte davon ausging, daß sie möglicherweise die Prostitution beenden wollte und er deshalb Vorkehrungen traf, die dem entgegenwirken sollten (vgl. BGH, Urt. vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2364
BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB;
    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung;

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines eingeschliffenen inneren Zustandes beim Vorliegen des Tatbestandsmerkmales eines "Hanges"; Einnbeziehung von Vorverurteilungen im Rahmen einer erforderlichen Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegen eines Hanges; Hang als Ausdruck innerer ...

  • Judicialis

    StGB/DDR § 16 Abs. 3; ; StGB/DDR § 121 Abs. 1; ; StGB/DDR § 16 Abs. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 246a; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de

    StGB § 66

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3275 (Ls.)
  • NStZ 1999, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Das Landgericht hat diese Handlungen rechtlich zutreffend als eine Tat im Sinne des § 52 StGB gewertet (vgl. BGH NStZ 1985, 546; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).

  • BGH, 28.06.1994 - 5 StR 312/94

    Sicherungsverwahrung - DDR - Verurteilungen

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Anhaltspunkte dafür, daß die damals verhängten Strafen das Maß des Schuldangemessenen erkennbar überschritten hätten, liegen nicht vor (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 10).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 509/93

    Anforderungen an die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, daß der Tatrichter die Umstände der einzelnen Taten genauer mitteilt und sich davon überzeugt, daß jedenfalls wegen einer der von der Hauptstrafe erfaßten Taten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt gewesen wäre (vgl. zur Einheitsjugendstrafe: BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 9).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kann dabei auch sein, wer willensschwach ist, aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend zu widerstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 70).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82

    Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (BGH NStZ 1983, 71; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 42).
  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    a) Der neue Tatrichter wird bei der neuerlichen Prüfung, ob die materiellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegeben sind, auch zu prüfen haben, ob ein symptomatischer Zusammenhang (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 6; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 161, 162) zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB begründenden Taten besteht.
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter wird jedenfalls die weiteren Körperverletzungsdelikte, auch wenn sie nicht als Symptomtaten einzuordnen sind, bei der Gefahrenprognose zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18; Urteil vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503), zumal das Landgericht sie in zwei Fällen selbst als "mittel schwere Körperverletzung' eingeordnet hat; auch der beim Angeklagten festgestellte Hang ist ein wesentliches Kriterium der Prognose (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18).

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache, denn anders als bei dem die Gefährlichkeit begründenden Zustand im Sinne der §§ 63, 64 StGB beschreibt das Gesetz seine möglichen Ursachen nicht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Ob bei einer der zugrunde liegenden Taten eine solche Einzelstrafe verwirkt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, insoweit in NStZ 1999, 502 nicht abgedruckt; Ullenbruch in MünchKomm-StGB § 66 Rdn. 70 m.w.N.), lässt das Landgericht unerörtert.
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Es hat ersichtlich angenommen, daß der Hang (i.S.v. § 66 StGB) zu erheblichen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2000, 587 und 1999, 502) hier ausschließlich auf der "Erkrankung" (dem Zustand) des Angeklagten i.S.v. § 63 StGB beruht.
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Der Umstand, dass Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; 2005, 265, 266).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Entscheidend ist das Bestehen eines solchen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGH, Beschluß vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; StV 2007, 633).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die Ermessensausübung der Strafkammer erweist sich auch vor dem Hintergrund als rechtsfehlerfrei, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bis auf den versuchten Totschlag im Jahr 2012 nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde, sondern nur wegen im Lichte des § 66 StGB eher geringfügiger Delikte mit Geld- oder kürzeren Freiheitsstrafen belegt wurde (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit von zurückliegenden Taten und der Frequenz der Tatbegehung BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6 f. und vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Die zugrunde liegenden Taten hat das Landgericht nicht näher mitgeteilt und ihnen damit offenbar auch keine Bedeutung als sonstige Beweisanzeichen für eine Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten beigemessen (vgl. zur Verwertung von Vortaten, die wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, BGH, Urteile vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172, 173; vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239 mwN).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der

  • BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17

    Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen

  • LG Wuppertal, 16.01.2014 - 25 Ks 5/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht