Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1642
BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97 (https://dejure.org/1998,1642)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - IX ZR 199/97 (https://dejure.org/1998,1642)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - IX ZR 199/97 (https://dejure.org/1998,1642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO §§ 29 ff.
    Keine Möglichkeit der isolierten Anfechtung der Aufrechnungslage durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 359
  • ZIP 1998, 2165
  • MDR 1999, 318
  • NZI 1999, 25
  • WM 1998, 2542
  • BB 1999, 230
  • DB 1999, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70
    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    Das Berufungsgericht hat die Abweisung des in erster Linie geltend gemachten Zahlungsantrags zu Recht insbesondere auf die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908 f, gestützt.

    Ferner wird der ebenfalls bereits in der Entscheidung vom 26. Mai 1971 aaO aufgezeigte Gesichtspunkt nicht genügend gewürdigt, daß die Veräußerung des Kaufgegenstandes (hier: der Geschäftsanteile) bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine Befriedigung der Forderung des Beklagten an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) zu werten ist, die dem Konkursverwalter ebenfalls nur einen Anspruch auf Rückgewähr oder Wertersatz des Hingegebenen verleiht.

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    In dem nach Ablauf dieser Frist gestellten Hilfsantrag liegt die Einführung eines neuen Streitgegenstandes, weil mit diesem Antrag ein anderer Gegenstand als mit dem Hauptantrag begehrt wird (vgl. BGHZ 117, 1, 5; auch BGH, Urt. v. 20. März 1997 - IX ZR 71/96, WM 1997, 831, 833, z.V.b. in BGHZ 135, 140).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZR 156/82

    Klage eines Konkursverwalters gegen die Ehefrau des Gemeinschuldners auf

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    Schon aus diesem Grund steht der Umstand, daß die rechtzeitige Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Natur zugleich die Frist für einen Wertersatzanspruch wahrt (vgl. BGHZ 89, 189, 197; BGH, Urt. v. 19. Oktober 1983 - VIII ZR 156/82, WM 1983, 1313, 1315; Jaeger/Henckel aaO § 41 Rdn. 18), der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    Schon aus diesem Grund steht der Umstand, daß die rechtzeitige Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Natur zugleich die Frist für einen Wertersatzanspruch wahrt (vgl. BGHZ 89, 189, 197; BGH, Urt. v. 19. Oktober 1983 - VIII ZR 156/82, WM 1983, 1313, 1315; Jaeger/Henckel aaO § 41 Rdn. 18), der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    In dem nach Ablauf dieser Frist gestellten Hilfsantrag liegt die Einführung eines neuen Streitgegenstandes, weil mit diesem Antrag ein anderer Gegenstand als mit dem Hauptantrag begehrt wird (vgl. BGHZ 117, 1, 5; auch BGH, Urt. v. 20. März 1997 - IX ZR 71/96, WM 1997, 831, 833, z.V.b. in BGHZ 135, 140).
  • RG, 21.12.1889 - I 275/89

    Fällt die Aufrechnung einer gegen den Gemeinschuldner unter Kenntnis seiner

    Auszug aus BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
    Dieses Urteil entspricht einer langen Rechtstradition (vgl. RGZ 26, 81, 84 f; RG JW 1895, 82; Jaeger/Lent, KO 8. Aufl. § 30 Anm. 51; § 53 Anm. 27; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 30 KO Anm. 19 b; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 30 Rdn. 19a, 42, 47; vgl. auch OLG Braunschweig Nds. Rechtspflege 1952, 165; Skrotzki KTS 1961, 6, 7).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Anfechtbar war nach der damaligen Rechtsprechung jedoch nur der Gesamtvorgang aus Herstellung der Aufrechnungslage und Aufrechnung, wenn die Voraussetzungen des § 30 KO oder des § 31 KO vorlagen (BGHZ 58, 108, 113 f ; vgl. auch BGH, Urt. v. 12. November 1998 - IX ZR 199/97, ZIP 1998, 2165, 2166).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Soweit der erkennende Senat in einem früheren Urteil vom 12. November 1998 (IX ZR 199/97, ZIP 1998, 2165, 2166) entschieden hat, der Konkursverwalter könne in derartigen Fällen die Wirkungen der Anfechtung nicht auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken und den Kaufpreisanspruch gegen den Gläubiger geltend machen, hat er daran schon für Fallgestaltungen, die dem erwähnten Urteil des VII. Zivilsenats vom 28. September 2000 zugrunde lagen, nicht festgehalten.

    Er rückt von der Entscheidung vom 12. November 1998, aaO, nunmehr allgemein ab, soweit es um die Frage des Anfechtungsgegenstandes geht.

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Nach der älteren Rechtsprechung war es allerdings erforderlich, die Rechtshandlung anzufechten, durch welche dem Konkursgläubiger eine Forderung verschafft wurde, mit der er aufrechnen konnte, mit anderen Worten, durch welche die Aufrechnungslage hergestellt wurde (BGH, Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908; v. 12. Dezember 1998 - IX ZR 199/97, ZIP 1998, 2165, 2166).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 370/00

    Anfechtung einer Aufrechnungslage

    Hier gelte der konkursrechtliche Grundsatz, daß der Kläger den Kaufvertrag nur im ganzen, nicht aber eine einzelne Wirkung wie die Herstellung der Aufrechnungslage isoliert anfechten könne (BGH, Urt. v. 12. November 1998 - IX ZR 199/97, NJW 1999, 359).

    Wenn sich der Gläubiger durch eine Rechtshandlung zugleich in eine Schuldnerstellung gegenüber dem Schuldner versetzt und so die Voraussetzungen für eine Aufrechnung begründet, wird die erklärte Aufrechnung durch Anfechtung wirkungslos und die Forderung des Schuldners bleibt durchsetzbar (BGHZ 145, 245, 254; 147, 233, 236, 238; BGH, Urt. v. 4. Oktober 2000 - IX ZR 207/00, WM 2001, 2208, 2209 f zu § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO; v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371; anders noch das vom Berufungsgericht angeführte Urt. v. 12. November 1998 aaO).

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Soweit der Entscheidung des IX. Zivilsenates vom 12. November 1998 - IX ZR 199/97 = ZIP 1998, 2165, 2166 etwas anderes entnommen werden könnte, hält der IX. Zivilsenat auf Anfrage für die vorliegende Fallgestaltung daran nicht fest.
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06

    Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung ist anerkannt, dass die rechtzeitige Geltendmachung eines anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs in Natur zugleich die Frist für einen Wertersatzanspruch wahrt (BGHZ 89, 189, 197; BGH, Urt. v. 19. Oktober 1983 - VIII ZR 156/82, WM 1983, 1313, 1315; Urt. v. 12. November 1998 - IX ZR 199/97, ZIP 1998, 2165, 2167; ebenso Huber, aaO § 7 Rn. 13; HK-InsO/Kreft, aaO § 146 Rn. 8; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 146 Rn. 15c; HmbK-InsO/Rogge, 2. Aufl. § 143 Rn. 121).
  • OLG Hamm, 07.11.2000 - 27 U 63/00

    Einhaltung der Anfechtungsfrist durch Klage auf Wertersatz;

    Dementsprechend wird im Übergang vom Rückgewähranspruch in Natur auf einen Wertersatzanspruch keine Klageänderung gesehen (BGH NJW 1999, 359) und wahrt die rechtzeitige Geltendmachung des ersten Anspruches zugleich die Frist für den zweiten (BGH a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass das angefochtene Rechtsgeschäft wirtschaftlich zur Hingabe des Kaufgegenstandes an Erfüllungs Statt in Bezug auf den Darlehensrückzahlungsanspruch der Beklagten (vgl. BGH NJW 1999, 359) und also zur inkongruenten Deckung führte, die eine Begünstigungsabsicht der Gemeinschuldnerin indiziert.

  • OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03

    Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters

    Der Bundesgerichtshof hatte ausgehend von seiner Entscheidung vom 26.5.1971 (WM 1971, 908) in Fällen, in denen jemand gegen den späteren Schuldner eine Forderung hatte und aus Furcht, dieser Forderung wegen finanzieller Schwäche des Schuldners verlustig zu gehen, eine künstliche Aufrechnungslage schuf, eine Beschränkung der Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage und die Geltendmachung des Kaufpreisanspruches durch den Konkursverwalter abgelehnt und entschieden, dass der Konkursverwalter lediglich die Rückgewähr des Kaufgegenstandes verlangen könne (BGH, Urt. v. 12.11.1998, ZIP 1998, 2165 = NJW 1999, 359 = NZI 1999, 25 = MDR 1999, 318, dazu EWiR 1999, 799 (Gerhardt) ).

    Sie solle die Konkursmasse in die Lage versetzen, in welcher sie sich ohne das anfechtbare Verhalten befinden würde, nicht aber ihr Vorteile verschaffen, die diese ohne das anfechtbare Rechtsgeschäft nicht erlangt hätte (BGH ZIP 1998, 2165 = NJW 1999, 359 = NZI 1999, 25 = MDR 1999, 318).

  • LG Lüneburg, 22.11.2021 - 10 O 53/21

    Fischereirecht; Schadensersatz; Unterlassung

    Dass der Beklagte sich eines ihm tatsächlich nicht zustehenden Rechtes berühmt, indiziert schließlich die Wiederholungsgefahr im Sinne einer tatsächlichen Vermutung (BGH NJW 1999, 359 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 626/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3306
BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 626/90 (https://dejure.org/1998,3306)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1998 - 2 BvR 626/90 (https://dejure.org/1998,3306)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1998 - 2 BvR 626/90 (https://dejure.org/1998,3306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Beginn des Laufs der Verfassungsbeschwerdefrist; Bekanntgabe der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung durch formlose Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Fristlaufs zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 350
  • NJW 1999, 359
  • NVwZ 1999, 294 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Vorliegend war der unanfechtbare Beschluss über die Anhörungsrüge vom 2. Dezember 2020 weder nach § 56 Abs. 1 VwGO noch nach anderen Vorschriften zustellungsbedürftig und daher nach § 173 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 ZPO formlos mitzuteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 626/90 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 34/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung zu einem

    Unanfechtbare Beschlüsse von Oberverwaltungsgerichten sind daher den Beteiligten nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 329 Abs. 2 ZPO grundsätzlich formlos mitzuteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 626/90 -, juris, Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 14.12.1998 - 7 U 144/98
    Zuletzt erneut BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, in vier - soweit ersichtlich - bisher unveröffentlichten Beschlüssen mit den Aktenzeichen 2 BvR 1476/94, 2 BvR 626/90, 2 BvR 2059/93 und 2 BvR 69/93).
  • VGH Bayern, 21.08.2000 - 4 C 00.2091

    Nichterhebung von Kosten der gesetzlich nicht vorgeschriebenen Zustellung

    Bei der formlosen Mitteilung dieses Beschlusses an die Beteiligten (§ 173 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 ZPO , vgl. BVerfG, NJW 1999, 350 ) wären die Kosten für die Zustellung durch die Post, die hier zulasten des Klägers mit insgesamt 237, 67 DM angesetzt sind, nicht entstanden (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht