Rechtsprechung
BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGB § 398
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 398
Zur interessengerechten Auslegung der formularmäßigen Sicherungsabtretung des jeweiligen Guthabens auf einem Bankkonto. - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abtretung - Sicherung - Sicherungsabtretung - Formular - Auslegung - Bank - Konto - Guthaben
- Judicialis
BGB § 398
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 398
Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 398
Umbuchung eines Bankguthabens auf ein anderes Konto: Keine Auswirkung auf Abtretung des Guthabenbetrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 398
Identität der Forderung bei bankinterner Umbuchung des sicherungsabgetretenen Guthabens auf einem Konto
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Inhaltsänderung der abgetretenen Forderung; Abgrenzung zur Schuldumschaffung
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3776
- ZIP 1999, 1960
- MDR 1999, 1515
- NZI 2001, 24
- WM 1999, 2303
- BB 1999, 2424
- DB 1999, 2560
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98
Das Berufungsgericht hat Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen und die Interessenlage der Beteiligten nicht, wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, WM 1998, 78), berücksichtigt und deshalb verkannt, daß die Forderung auf Auszahlung des Festgeldes mit dem abgetretenen Anspruch identisch ist.
- OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …
Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 [juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 [juris Tz. 9]). - OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Kapitalanlage: Pflicht zur Aufklärung über Besonderheiten ausländischer …
Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).Auch der Inhalt dieses Abtretungsvertrags ist - wie bereits der Umfang der Sicherungsabtretung des Klägers an die LKK - durch Auslegung der abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).
- OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
Schutz durch § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung - Fristbeginn der Verjährung …
Nach Auffassung des Senats führt hier die gebotene interessengerechte Auslegung (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 3776/3777) der Abtretung nämlich entgegen der Ansicht des Erstrichters dazu, dass dieser Abtretungsvertrag das betreffende Abwicklungskonto (= Geldkonto) mit der Kontonummer ~0, d. h. das dortige Guthaben umfasst.