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   BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98   

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https://dejure.org/1999,1522
BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,1522)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1999 - XI ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,1522)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,1522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung - Sicherung - Sicherungsabtretung - Formular - Auslegung - Bank - Konto - Guthaben

  • Judicialis

    BGB § 398

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398
    Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 398
    Umbuchung eines Bankguthabens auf ein anderes Konto: Keine Auswirkung auf Abtretung des Guthabenbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 398
    Identität der Forderung bei bankinterner Umbuchung des sicherungsabgetretenen Guthabens auf einem Konto

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3776
  • ZIP 1999, 1960
  • MDR 1999, 1515
  • NZI 2001, 24
  • WM 1999, 2303
  • BB 1999, 2424
  • DB 1999, 2560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98
    Das Berufungsgericht hat Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen und die Interessenlage der Beteiligten nicht, wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, WM 1998, 78), berücksichtigt und deshalb verkannt, daß die Forderung auf Auszahlung des Festgeldes mit dem abgetretenen Anspruch identisch ist.
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

    Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 [juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 [juris Tz. 9]).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11

    Kapitalanlage: Pflicht zur Aufklärung über Besonderheiten ausländischer

    Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).

    Auch der Inhalt dieses Abtretungsvertrags ist - wie bereits der Umfang der Sicherungsabtretung des Klägers an die LKK - durch Auslegung der abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06

    Schutz durch § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung - Fristbeginn der Verjährung

    Nach Auffassung des Senats führt hier die gebotene interessengerechte Auslegung (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 3776/3777) der Abtretung nämlich entgegen der Ansicht des Erstrichters dazu, dass dieser Abtretungsvertrag das betreffende Abwicklungskonto (= Geldkonto) mit der Kontonummer ~0, d. h. das dortige Guthaben umfasst.
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