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   BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98   

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BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 (https://dejure.org/1998,7)
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Gegenläufige Kinderrückführungsanträge

Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG, Haager Kindesentführungsübereinkommen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Im Sonderfall gegenläufiger Kindesentführung nähere Prüfung des Kindeswohls verfassungsrechtlich geboten - Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Interessen der Kinder

  • Wolters Kluwer

    Kindesentführungsübereinkommen - Beachtung des Kindeswohls - Rückführung - Restriktive Auslegung der Ausnahmeklausel Gegenläufige Rückführungsanträge - Verfassungsrechtliche Verankerung des Kindeswohls - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 35

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Entführung, Rückentführung und Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Verfahrensrechtliche Sicherung des Kindeswohls durch Pflegerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 145
  • NJW 1999, 631
  • MDR 1999, 99
  • FamRZ 1999, 85
 
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Wird zitiert von ... (236)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten fordern für das gerichtliche Verfahren nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch verfahrensrechtliche Vorkehrungen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

    b) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ).

    bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt außerdem, daß die betroffenen Kinder im Sorgerechtsverfahren angehört werden (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Da die Elternrechte beider Eltern gleichwertig sind, kann nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht des jeweils benachteiligten Elternteils rechtfertigen (vgl. auch BVerfGE 55, 171 ; 92, 158 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Soweit die Eltern ihren Kindern diese Voraussetzungen nicht bieten können, ist bei der Zuweisung der Elternverantwortlichkeit das Elternrecht vor allem als Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu verstehen, das staatliche "Wächteramt" (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) als Verpflichtung zu kindeswohlgerechtem Handeln zu entfalten (BVerfGE 79, 51 ) und auf die Kindesgrundrechte abzustimmen.

    Die sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten fordern für das gerichtliche Verfahren nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch verfahrensrechtliche Vorkehrungen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

    b) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Das Kind hat als Grundrechtsträger Anspruch auf staatlichen Schutz seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 75, 201 ).

    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).

    Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müssen Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden, wenn eine Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Vertretungsberechtigten wegen eines Interessenkonflikts nicht sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Ist die Rückkehr für diesen Elternteil mit staatlichen Sanktionen verbunden, so sind diese als Folge der rechtswidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ; Bach, FamRZ 1997, S. 1051 ).

    Zwar sind Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen nach Art. 19 HKiEntÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).

    Wirkt sich die gerichtliche Entscheidung eines Konflikts zwischen Eltern auf die Zukunft des Kindes aus, so muß sie auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein und das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen (vgl. BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    In Fällen, in denen Eltern an der Erhebung der Verfassungsbeschwerde wegen eines Interessenwiderstreits gehindert sind, ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müssen Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden, wenn eine Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Vertretungsberechtigten wegen eines Interessenkonflikts nicht sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Das Elternrecht ist ein Grundrecht, das jedem Elternteil einzeln zusteht (vgl. BVerfGE 47, 46 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in entsprechender Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ) Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht und ob das Auslegungsergebnis die geltend gemachten Grundrechte verletzt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 -, EuGRZ 1998, S. 330 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1992 - 5 UF 69/92

    Zuständigkeit; Internationale; Aufenthalt

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 1 UF 471/90

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Sorgerecht für türkisches

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

  • OLG Celle, 02.01.1991 - 18 UF 167/90
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95

    Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Mit der Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen, die politische Beziehungen des Bundes regeln (Art. 59 Abs. 2 GG), wird die verfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Gesetzgebungsorgane an der auswärtigen Gewalt allgemein gewährleistet (vgl. BVerfGE 104, 151 ) und der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl für das von der Exekutive vereinbarte Vertragsrecht erteilt (vgl. BVerfGE 99, 145 ; BVerwGE 110, 363 ).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    cc) Jeder Elternteil im verfassungsrechtlichen Sinne kann sich im Grundsatz auf das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stützen (vgl. Höfling, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band VII, 3. Aufl. 2009, § 155 Rn. 88; Jestaedt/Reimer, in: Bonner Kommentar zum GG, [12/2018], Art. 6 Abs. 2 und 3 Rn. 221; Kaufhold, in: Röthel/Heiderhoff, Regelungsaufgabe Mutterstellung: Was kann, was darf, was will der Staat?, 2016, S. 87 ; Sanders, Mehrelternschaft, 2018, S. 334 ff., insb. S. 337; von Landenberg-Roberg, Elternverantwortung im Verfassungsstaat, 2021, S. 724), wobei Träger des Elterngrundrechts nicht die Gemeinschaft der Elternteile eines Kindes ist, sondern jeder Elternteil für sich (vgl. BVerfGE 99, 145 ; 133, 59 m.w.N.) und damit auch der leibliche Vater (Rn. 3, 38) eines Kindes.
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Wenn Zwangsmittel, die einem umgangsunwilligen Elternteil zur Durchsetzung eines Umgangs mit seinem Kind angedroht werden, ihren Zweck verfehlen, ist der mit der Zwangsgeldandrohung verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit des sich weigernden Elternteils mangels Geeignetheit dieser Zwangsmittel zur Herbeiführung eines Umgangs, der dem Kindeswohl dient, nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

    Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht die verfassungsrechtlich durch Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition des Kindes und seinen Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem Kind in dem streitigen Umgangsverfahren gemäß § 50 FGG ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

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