Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 281, 282/98 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 734
- StV 1998, 667
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99
Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der …
Ob die Neufassung des § 57 I StGB die an die Aussetzungsvoraussetzungen zu stellenden Anforderungen verschärft (so wohl OLG Koblenz, StV 1998, 667; Schöch, NJW 1998, 1257 (1258)) oder nur einer auch schon vor der Neufassung von der herrschenden Meinung geforderten Abwägung Rechnung getragen hat (zum Erprobungsrisiko nach der Neufassung des § 57 I StGB s. schon Senat, StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174; so auch OLG Frankfurt a.M., StV 1998, 500), kann dahinstehen.Daß dieses Restrisiko gleich "Null" sein muß, hat auch das OLG Koblenz (StV 1998, 667), auf das sich die StA bezieht, nicht gefordert.
d. Schriftltg.: Vgl. auch OLG Stuttgart, Die Justiz 1998, 289; OLG Hamm, NStZ 1998, 376; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 271, und OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124, sowie OLG Koblenz, NJW 1999, 734.
- OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO
Ansätze für eine noch engere Sicht in Teilen der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Koblenz StV 98, 667) entsprechen nicht der Rechtsprechung des Senats. - OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 635/07
Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung
Die Begutachtungsregelung des § 454 Abs. 2 S. 2 StPO ist eine rein prozessuale Norm und hat keine materielle Wirkung (OLG Frankfurt NStZ 1998, 639, 640; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 253; OLG Karlsuhe NStZ-RR 2000, 315; OLG Koblenz NJW 1999, 734;… Tröndle/Fischer 54. Aufl. § 57 Rdn. 33; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 17.03.1998 - 3 Ws 111/98).
- OLG Koblenz, 10.02.2000 - 1 Ws 87/00
Prognoseentscheidung bei Leugnung der Tat und Entweichen aus der Strafhaft
Darin liegt zumindest in den Fällen, in denen die Prognose unsicher ist und bei erneuter Straffälligkeit gewichtige Rechtsgüter bedroht wären, eine deutliche Verschärfung der Aussetzungsvoraussetzungen (vgl. OLG Koblenz, StV 1998, 667; NStZ 1998, 591). - OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 32/00
Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht"). - OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht"). - OLG Koblenz, 28.03.2000 - 1 Ws 163/00
Maßgebliche Kriterien bei Aussetzung des Strafrestes; Berücksichtigung …
Dabei muss nach der Neufassung des § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB eine erhöhte Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens bestehen; sie muss um so höher sein, je gewichtiger die bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter sind (vgl. OLG Koblenz, StV 1998, 667; NStZ 1998, 591). - OLG Koblenz, 18.06.2001 - 1 Ws 569/01
Erprobungsklausel, Wegfall pädophile Neigung, Prognose, Reststrafaussetzung, …
Das Bestehen einer bloßen Chance reicht nicht mehr aus, weil Wahrscheinlichkeit, selbst auf niedrigster Stufe, mehr voraussetzt als eine bloße Chance (Senat StV 1998, 667; NStZ 1998, 591). - OLG Zweibrücken, 09.10.2007 - 1 Ws 381/07 Erforderlich ist sonach eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Verurteilten und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, wobei die Anforderungen an die Erfolgswahrscheinlichkeit der Strafaussetzung mit dem Gewicht des bei einem etwaigen Rückfall bedrohten Rechtsgutes immer höher werden (OLG Stuttgart StV 1998, 668; OLG Koblenz StV 1998, 667 m.w.N.).
- OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00
Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 282/00
