Rechtsprechung
   BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96   

Fahrerermittlung

Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 55 Abs. 1, 70 Abs. 2 StPO

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Aspekte der Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mit der Würde des Menschen unvereinbar ist ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrerflucht: Der Halter als Zeuge gegen den Fahrer

Verfahrensgang

  • LG Mainz, 25.01.1996 - 1 Qs 23/96
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 779
  • StV 1999, 71



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04  

    Verwendungsverbot - Sind Informationen aus einer Selbstanzeige verwertbar?

    Zwar berührt bereits die gesetzliche Auferlegung einer Auskunftspflicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese Pflicht darauf gerichtet ist, dass der Betroffene unter Umständen Informationen preisgeben muss, die ihn selbst belasten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f. ).
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06  

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    c) Das Oberlandesgericht hat bei der Anordnung der Beugehaft sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 779 f.; 2000, 3775 f.; Meyer-Goßner, aaO § 70 Rdn. 13) beachtet.
  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00  

    Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung

    Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.).
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  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94  

    Rechtsfolgen der Auskunftsverweigerungen durch einen Betroffenen in einem

    Er verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, die die persönliche Bewegungsfreiheit besonders absichern (vgl. BVerfGE 65, 317 [322 f.]; 70, 297 [307 f.]) und deren Bedeutung und Tragweite auch in einem Verfahren, in dem eine Zeugenaussage mit Hilfe einer Haftanordnung erzwungen werden soll, zu beachten ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08  

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Ob eine Verfolgungsgefahr besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter, dem insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG-K, NJW 1999, S. 779; BGH, Beschluss vom 6. August 2002 - 5 StR 314/02 - juris).

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99  

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache.

    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00  

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Zwar ist die Auferlegung einer Auskunftspflicht, durch die der Steuerpflichtige in die Konfliktsituation geraten kann, sich selbst eines Dienstvergehens zu bezichtigen, als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG zu beurteilen (BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, NJW 1999, 779) und berührt zugleich die Würde des Menschen, wenn der Betroffene zur Erfüllung der Auskunftspflicht Zwangsmitteln ausgesetzt wird (nicht eindeutig BVerfGE 56, 37 , das allgemein von einem "Zwang" zur Selbstbezichtigung spricht).
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07  

    Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom

    Das BVerfG hat hierzu wortgleich ausgeführt: "Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen" (BVerfGE 56, 37-54 und NJW 1999, 779).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 4 OGs 1/09  

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Früherer Abteilungsleiter des

    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist Ausfluss des allgemeinen, als selbstverständlich vorausgesetzten rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass niemand gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen (BVerfGE 38, 105; BVerfGE 56, 37; BVerfG NJW 1999, 779).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08  

    Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Wettbewerb; Selbstbelastung; strafbares Verhalten

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von nachfolgenden Kammerentscheidungen festgehalten (vgl. BVerfG, 7. Juli 1995, 2 BvR 1778/94, NJW 1996, S. 916; 16. November 1989, 2 BvR 510/06, NJW 1999, S. 779; 13. Oktober 2003, 2 BvR 1321/02, wistra 2004, S. 19; 15. Oktober 2004, 2 BvR 1316/04, NJW 2005, S. 352; 31. März 2008, 2 BvR 467/08, WM 2008, Seite 989).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei teilweiser Täter- bzw. Opferstellung

  • BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05  
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