Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.12.1997 - 7 U 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstandspflicht einer Haftpflichtversicherung für fehlerhafte Estricharbeiten; Vorsätzlicher Verstoß gegen eine Anzeigeobliegenheit durch unterlassene Information über die Durchführung eines versicherungsrechtlich relevanten Beweissicherungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 29.11.1996 - 2 O 117/96
- OLG Stuttgart, 11.12.1997 - 7 U 5/97
Papierfundstellen
- NJW 1999, 799
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
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- OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 18/03
Haftpflichtversicherung: Anzeigeobliegenheit bei Einleitung eines selbständigen …
Zur Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Haftpflichtversicherer anzuzeigen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1997 - 7 U 5/97 - NJW 1999, 799).b) Im Gegensatz zu einem früheren, vom Senat entschiedenen Sachverhalt (Urteil vom 11.12.1997, NJW 1999, 799) geht der Senat nicht davon aus, dass die Klägerseite im Bewusstsein zu einer Anzeige verpflichtet zu sein, dieselbe unterlassen haben, z.B. weil sie - wie der dortige Versicherungsnehmer - der Sache keine besondere Bedeutung beigemessen hätten und sie ohne die Inanspruchnahme der Versicherung erledigen wollten.