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   BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97   

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https://dejure.org/1998,322
BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Apotheke - Betrieb eines Autoschalters an einer Apotheke

  • Judicialis

    AMG § 64 Abs. 1 und 3; ; AMG § 69 Abs. 1; ; AMG § 14 Abs. 17; ; AptG 1960 § 18; ; ApBetrO § 4 Abs. 5; ; ApBetrO § 17 Abs. 1 Satz 1; ; ApBetrO § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Apotheken, Abgabe von Arzneimitteln über einen Autoschalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kein Verkauf von Arzneimitteln am Autoschalter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über einen Außenschalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 141
  • NJW 1999, 881
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • DVBl 1999, 43
  • DÖV 1998, 738
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Es ist anerkannt, daß die Gerichte bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 , und vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 108 Rn. 19; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 25 a; Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 48).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem eine apothekenrechtliche Auflage betreffenden Urteil vom 29. September 1994 (BVerwG 3 C 1.93 - a.a.0.) auf die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt.

    Diese Regelung läßt unzweifelhaft erkennen, daß die Apothekenbetriebsordnung die Apotheke als einen nach außen abgeschlossenen Komplex ansieht, innerhalb dessen die Apothekengeschäfte abzuwickeln sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87

    Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Vorschrift eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln begründet (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 35.87 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 20).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Es ist anerkannt, daß die Gerichte bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 , und vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 108 Rn. 19; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 25 a; Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 48).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urteil vom 01.06.2007 - 1 K 1972/06 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15

    Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs -

    Die Kammer weist aber darauf hin, dass es zwar in den Pflichtenkreis des Antragstellers fällt, den vollständigen Brandschutznachweis zu erbringen; die Behörde hat aber die Nutzungsuntersagungen wegen ihres Charakters als Dauerverwaltungsakt unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6/97 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 - juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 15.03.1999 - 14 B 93.1542 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte haben die Gerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141 m.w.N.).
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