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   BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98   

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BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98 (https://dejure.org/1998,712)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1998 - III ZR 2/98 (https://dejure.org/1998,712)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - III ZR 2/98 (https://dejure.org/1998,712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbelehrung, unrichtige -; Fristversäumung, - aufgrund unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    BauGB § 217

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 217; VwGO § 58
    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung hemmt Rechtsbehelfsfrist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 217
    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 208
  • NJW 1999, 1113
  • NVwZ 1999, 570 (Ls.)
  • NJ 1999, 203
  • VersR 2000, 380
  • WM 1999, 753
  • DVBl 1999, 777
  • JR 2000, 21
  • JR 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 58 VwGO jedenfalls dann, wenn der Betroffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Baulandsachen mit fristwahrender Wirkung nicht unmittelbar beim Landgericht, sondern nur bei der Verwaltungsbehörde eingereicht werden kann (BGHZ 41, 249).

    5.3; wegen des älteren Schrifttums zu § 154 BBauG s. die Hinweise in BGHZ 41, 249, 261).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher mehrfach offengelassen (Senat BGHZ 41, 249, 260 f; Senatsurteile vom 13. Juli 1972 - III ZR 36/70 - WM 1972, 1129 f und vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 - WM 1983, 737 f).

    In dem zuerst genannten Urteil (vom 16. März 1964 - III ZR 85/63 - zur Rechtslage nach dem Bundesbaugesetz 1960) wird allerdings ausgeführt, es spreche manches gegen die Annahme, daß das Fehlen oder die Unrichtigkeit der in § 154 BBauG angeordneten Belehrung über Rechtsbehelfe den Lauf der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 157 Abs. 2 BBauG hindere.

    Auch die Gesetzesgeschichte könnte, wie in BGHZ 41, 249, 260 f dargelegt wird, in diesem Sinne verstanden werden, wenngleich die vom Senat (aaO) zitierten Gesetzesmaterialien keinen Hinweis dafür geben, daß die Frage, ob eine Bestimmung wie in § 58 VwGO auch im baulandgerichtlichen Verfahren Anwendung finden könnte, ausdrücklich - etwa im Sinne einer Verneinung dieser Möglichkeit - erörtert worden wäre.

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es geht um die Beseitigung der Folgen von "Verlautbarungsfehlern" des Gerichts, das durch die Form seiner Entscheidung den Parteien einen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen hat (BGH, Beschluß vom 3. November 1998 aaO).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Jedenfalls vor dem Hintergrund des heutigen Verständnisses des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz, der sich, soweit jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, aus Art. 19 Abs. 4 GG und für den Bereich des Zivilprozesses aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergibt (zu letzterem vgl. BVerfGE 88, 118, 123 f; BVerfG NJW 1995, 3173), ist eine verfassungskonforme Auslegung der hier maßgeblichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs geboten, die in einem Fall wie dem vorliegenden dem Betroffenen nicht endgültig die Nachteile zuweist, die sich daraus ergeben, daß er sich an die falsche Rechtsmittelbelehrung der Verwaltung gehalten hat.

    Das Erfordernis wirksamen Rechtsschutzes findet insbesondere darin Ausdruck, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu einem Gericht oder einer vorhandenen Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 ff; 93, 99, 108) und daß das gerichtliche Verfahren fair sein muß (vgl. BVerfGE 78, 123, 126).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Das Erfordernis wirksamen Rechtsschutzes findet insbesondere darin Ausdruck, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu einem Gericht oder einer vorhandenen Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 ff; 93, 99, 108) und daß das gerichtliche Verfahren fair sein muß (vgl. BVerfGE 78, 123, 126).

    Der Richter darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Vorkommnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123, 126).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Das Erfordernis wirksamen Rechtsschutzes findet insbesondere darin Ausdruck, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu einem Gericht oder einer vorhandenen Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 ff; 93, 99, 108) und daß das gerichtliche Verfahren fair sein muß (vgl. BVerfGE 78, 123, 126).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Dabei wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einer solchen Belehrung, daß kein Rechtsbehelf gegeben sei, mit Recht der Fall gleichgesetzt, daß in der Belehrung auf einen in Wahrheit nicht gegebenen, falschen Rechtsweg verwiesen wird; genauso wird es behandelt, wenn die Rechtsmittelbelehrung auf einen nicht statthaften Rechtsbehelf hingewiesen hat, obwohl in Wahrheit nur ein anderer Rechtsbehelf gegeben gewesen wäre (vgl. BVerwGE 71, 359; 77, 181, 184; BVerwG NVwZ 1986, 481; Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 58 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
    Dabei wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einer solchen Belehrung, daß kein Rechtsbehelf gegeben sei, mit Recht der Fall gleichgesetzt, daß in der Belehrung auf einen in Wahrheit nicht gegebenen, falschen Rechtsweg verwiesen wird; genauso wird es behandelt, wenn die Rechtsmittelbelehrung auf einen nicht statthaften Rechtsbehelf hingewiesen hat, obwohl in Wahrheit nur ein anderer Rechtsbehelf gegeben gewesen wäre (vgl. BVerwGE 71, 359; 77, 181, 184; BVerwG NVwZ 1986, 481; Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 58 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 42/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Baulandverfahren

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70

    Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs -

  • OLG München, 17.03.1988 - U 1/87
  • BGH, 13.07.1962 - V ZR 96/60

    Kein Entstehen eines öffentlichen Weges durch bloße langjährige Übung

  • OLG Karlsruhe, 02.02.1976 - U 3/75
  • OLG Köln, 13.05.1970 - 2 U 70/69
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

  • BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73

    Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die

  • OLG Zweibrücken, 29.03.1971 - 2 W (Baul) 11/71
  • RG, 26.10.1933 - IV 188/33

    1. Sind die deutschen Gerichte zur Scheidung der Ehe von Ausländern zuständig,

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Das Berufungsgericht kann deshalb eine von der ersten Instanz sachlich abgewiesene Klage im Falle des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen regelmäßig als unzulässig abweisen (BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - III ZR 2/98, NJW 1999, 1113, 1114 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Insoweit ist die Berufung des Klägers, was ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot geschehen kann (Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 66/08, WM 2009, 402 Rn. 24 ff., 34; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - IX ZR 141/07, WM 2009, 918 Rn. 15; Urteil vom 10. Dezember 1998 - III ZR 2/98, WM 1999, 753, 754, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 140, 208 ff.), mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Vollstreckungsabwehrklage als unzulässig abzuweisen ist.
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    (b) Schließlich zwingt das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; vgl. BVerfGE 107, 395, 406 f; BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGHZ 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - I ZB 63/05, NJW 2006, 1290, 1291) nicht zu einer Erstreckung der Vermutungswirkung des § 1362 BGB auf nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

    Dann aber wäre es mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruch der Klägerin auf ein faires Verfahren (BGHZ 140, 208, 217 m.w.N.) unvereinbar, die Klage im Revisionsrechtszug als unschlüssig abzuweisen, in dem der Klägerin weiterer Sachvortrag verwehrt ist.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auch aus der Entscheidung BGHZ 140, 208 läßt sich nichts für den vorliegenden Fall entnehmen, weil dort maßgeblich auf eine entsprechende Anwendung des § 58 VwGO abgestellt wird und damit auf Fälle, in denen eine Rechtsmittelbelehrung gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Dieses Prinzip besagt, daß Entscheidungen, die in unrichtiger oder nicht eindeutiger Form erlassen worden sind, sowohl mit dem Rechtsbehelf angefochten werden können, der ihrer Form entspricht, als auch mit demjenigen, der bei verfahrensrechtlich korrekter Entscheidung gegeben wäre (BGHZ 98, 362, 364; 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. vor § 511 Rn. 32; Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. vor § 511 Rn. 30 f).

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Hätte die hier angefochtene Begleitverfügung der Form nach als Bestandteil des Festsetzungsbeschlusses ergehen müssen, so kann der Beschwerdeführer nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz dasjenige Rechtsmittel geltend machen, welches bei Wahl der gebotenen Form eröffnet gewesen wäre, weil die Wahl einer falschen Entscheidungsform den Rechtsweg nicht verkürzen kann (vgl. BGHZ 98, 362, 364 f; 140, 208, 217 f; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl. Vor § 511 Rn. 82; Musielak/Ball, ZPO 7. Aufl. Vor § 511 Rn. 31; Zöller/Heßler, ZPO 28. Aufl. Vor § 511 Rn. 30; Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO 2. Aufl. § 511 Rn. 9; Hk-ZPO/Wöstmann 3. Aufl. Rn. 12 vor § 511).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Mit "Verfahren" ist aber nach dem gesamten Regelungszusammenhang allein das in Teil IV des Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetzes geregelte Verwaltungsverfahren vor der Enteignungsbehörde gemeint, nicht der in Teil VI (§ 50) angesprochene "Rechtsweg" (Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 - III ZR 2/98 - für BGHZ bestimmt; LG Essen NWVBL 1991, 103).
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05

    Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde

    Mit einer Fehlerhaftigkeit der - nach § 30 Nr. 1 Satz 2 HEG im Beschluss zu erteilenden - Rechtsmittelbelehrung in dem Sinne, dass diese zwingend erforderliche Angaben nicht enthalten hätte oder ihr unrichtige oder irreführende Zusätze beigefügt gewesen wären - was möglicherweise sogar den Fristbeginn für die Klagefrist gehindert hätte (vgl. Senatsurteile vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 - WM 1983, 737, 738 und BGHZ 140, 208, 212 ff) -, hat das noch nichts zu tun.
  • BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    d) Der sich aus dem Verfassungsrecht ergebende Grundsatz, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 93, 99, 108; Senatsurteil BGHZ 140, 208, 217), steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 45/14
    Trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung kann eine in erster Instanz als unbegründet abgewiesene Klage auf Berufung des Klägers als unzulässig abgewiesen werden (BGH NJW 1999, 1113, 1114; BGHZ 145, 316, 331 = NJW-RR 2001, 447; BGH NJW 2009, 1671, 1672; Beck"scher Online-Kommentar ZPO/Wulf, Edition 12, Stand: 15.03.2014, § 528 Rn 14; Musielak/Ball, ZPO, 11. A., 2014, § 528 Rn 18; a.A.: Münchener Kommentar zur ZPO/Rimmelspacher, 4. A., 2013, § 528 Rn 56, Rn 58).

    Die erstinstanzliche Abweisung der Klage als unbegründet hat dem Kläger daher keine erhaltenswerte Rechtsposition verschafft (vgl. BGHZ 140, 208 = NJW 1999, 1113, 1114; vgl. BGH, NJW 2009, 1671, 1672).

  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen

  • BGH, 06.06.2013 - III ZR 360/12

    Wildschadensersatz: Beginn der Klagefrist gegen den Vorbescheid bei fehlerhafter

  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

  • LAG Hamm, 05.02.2016 - 10 SaGa 35/15

    Unzulässigkeit einer Klage auf Unterlassung von im Zusammenhang mit einem

  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer gegen die Einzelgesellschafter einer

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen

  • OLG Köln, 16.04.2021 - 19 U 56/20

    Schwierige Rechtsfragen muss der Architekt nicht beantworten können!

  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 3 U 244/16

    Unzulässige Feststellungsklage gegen Hausratsversicherer trotz Möglichkeit von

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

  • BGH, 15.01.2004 - V ZB 56/03

    Verletzung des fairen Verfahrens durch Zurückweisung eines unter Verletzung des

  • OLG Frankfurt, 02.05.2018 - 3 U 244/16

    Hausratversicherung Feststellungsklage: Sachverständigenverfahren

  • BGH, 13.04.2011 - IX ZR 129/10

    Durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln wird der gesamte,

  • LG Kempten, 25.11.2015 - 53 S 551/15

    Fehlendende Bestimmtheit des Klagegegenstandes

  • LG Gießen, 19.09.2012 - 1 S 130/12
  • OLG Bamberg, 03.02.2010 - 8 U 81/09

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Schiedsgerichtsvereinbarung

  • OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Gerichtsstand; Leasingvertrag; Zuständigkeit;

  • OLG Stuttgart, 14.07.2008 - 10 U 232/07

    Interventionsprozess: (Un-)Zulässigkeit wegen der Vertretung einer GmbH in

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 20 U 119/97

    Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsmarke durch ein Gemeinschaftsmarkengericht;

  • BPatG, 26.05.2010 - 26 W (pat) 184/09

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2003 - 2 L 206/03

    Verwerfung des Zulassungsantrags mangels fristgerecht eingereichter Begründung

  • LG München II, 10.07.2012 - 2 S 773/12

    Unzulässigkeit einer Klage in der Berufungsinstanz: Entgegenstehende Rechtskraft

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