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   BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98   

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https://dejure.org/1998,67
BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1198
  • NStZ 1999, 181
  • NJ 1999, 271
  • StV 1999, 206
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Die für eine mögliche Verletzung des Beschleunigungsgebotes maßgeblichen Umstände kann sich der Tatrichter als gerichtskundige Tatsachen im Wege des Freibeweises verschaffen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 11).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Daher kann offenbleiben, ob hier ein solcher Verstoß allein mit der Sachrüge hätte gerügt werden können (vgl. BGHR- StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Er hat sodann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist, im Urteil Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BVerfG NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 7, 12).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).

    Sie behält - unbeschadet der insoweit zutreffenden dogmatischen Einordnung (zum Meinungsstreit s. Paeffgen StV 2007, 487, 490 Fn. 7) - ihre Relevanz aber gerade auch wegen der konkreten Belastungen, die für den Angeklagten mit dem gegen ihn geführten Verfahren verbunden sind und die sich generell um so stärker mildernd auswirken, je mehr Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem er von den gegen ihn laufenden Ermittlungen erfährt, und dem Verfahrensabschluss verstreicht; diese sind bei der Straffindung unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Verfahrensdauer durch eine rechtsstaatswidrige Verzögerung mitbedingt ist (vgl. BGH NJW 1999, 1198; NStZ 1988, 552; 1992, 229, 230; NStZ-RR 1998, 108).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Das Landgericht durfte die Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigen, ohne eine Verletzung des Gebots zügiger Verfahrensdurchführung durch die Justizbehörden im Urteil festgestellt zu haben (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1198).
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