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   BGH, 13.11.1998 - StB 12/98   

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BGH, 13.11.1998 - StB 12/98 (https://dejure.org/1998,584)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1998 - StB 12/98 (https://dejure.org/1998,584)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1998 - StB 12/98 (https://dejure.org/1998,584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StPO; § 161 a Abs. 3 StPO; § 135 Abs. 2 GVG; § 264 StPO; § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; § 52 StGB
    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Vereinsverbot; Natürliche Handlungseinheit (bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen infolge der Offenbarung der Beteiligung an einer wegen Strafklageverbrauchs möglicherweise nicht mehr verfolgbaren Straftat

  • Judicialis

    StPO § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts bei einer möglicherweise wegen Strafklageverbrauchs nicht mehr verfolgbaren Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1413
  • NJ 1999, 214
  • StV 1999, 351
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Deshalb hat es der Bundesgerichtshof der Beurteilung des Tatrichters überlassen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit im dargelegten Sinne endgültig - also nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zu bejahen sind (BGH NStZ-RR 1998, 68, 69).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Dabei genügt es, wenn er über Fragen Auskunft geben müßte, die den Verdacht gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH StV 1987, 328; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Eine Begriffsbestimmung dafür, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Fall ermöglichte, gibt es nicht; es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles an (BGH NStZ 1984, 469).
  • BGH, 24.01.1996 - StB 3/96

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Voraussetzung zur

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht nach dieser Vorschrift setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 und 6; Dahs in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 55 Rdn. 10 m.w.N.; Pelchen in KK, StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht nach dieser Vorschrift setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 und 6; Dahs in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 55 Rdn. 10 m.w.N.; Pelchen in KK, StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91

    Mindestwirkstoffmenge - Vorsatz des Täters - Zugrundelegung des Wirkstoffgehaltes

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Dabei genügt es, wenn er über Fragen Auskunft geben müßte, die den Verdacht gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH StV 1987, 328; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
    Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen (oder dessen Angehörigen) in die Gefahr der Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung in der Regel gerechtfertigt (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 3; Dahs aaO Rdn. 18).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG-K, NJW 2002, S. 1411 ; BGH, NJW 1999, S. 1413).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Der Bundesgerichtshof habe in einem Beschluss vom 13. November 1998 (- StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht auch hinsichtlich einer Tat zugebilligt, deretwegen er bereits rechtskräftig verurteilt sei, wenn der Zeuge Gefahr laufe, durch die von ihm verlangten Angaben über die abgeurteilte Tat auch nur mittelbar Hinweise zu einer anderen, möglicherweise nicht vom Strafklageverbrauch erfassten prozessualen Tat zu geben.

    In eine solche Gefahr geriete der Zeuge dann, wenn eine Ermittlungsbehörde aus seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte - nicht müsste -, die sie gemäß § 152 Abs. 2 StPO zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413; Dahs in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl., § 55 Rn. 10; Senge in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 55 Rn. 4; Meyer-Goßner in: Kleinknecht, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 55 Rn. 7; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft durch die Preisgabe seiner (oder seines) Betäubungsmittellieferanten die (oder den) Tatbeteiligten weiterer, noch verfolgbarer, eigener Delikte offenbaren, also Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste, so ist ihm die Erteilung solcher Auskünfte nicht zumutbar.

  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BGH NJW 1999, 1413).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Wenn und solange die Frage des Strafklageverbrauchs mit vertretbarer Argumentation auch verneint werden kann, steht dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 4).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Die Zuordnung eines Geschehens zu einer prozessualen Tat in diesem Sinne hängt von den Umständen im Einzelfall ab, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muss sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH, NStZ 1984, 469 m. w. N.; BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; BGH, NJW 1999, 1413 [1414]; BGH, NStZ-RR 2003, 82).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14

    Zivilprozess: Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts aus sachlichen Gründen

    Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen in die Gefahr eines Vermögensschadens oder einer Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung in der Regel gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 - 1414, juris Rdn. 10).

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren voraussichtlich nach der Durchführung von Ermittlungen abgeschlossen werden wird (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 - 1414, juris Rdn. 12 - zu § § 55 StPO).

  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Für die Abgrenzung, unter welchen Voraussetzungen eine relevante mittelbare Selbstbelastung im Sinne von § 55 StPO besteht, ist anerkannt, dass bereits mögliche Erkenntnisse aus der Zeugenaussage ausreichen, die als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH NJW 1999, 1413 f) belastender Natur sind (vgl. KG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 Ws 31/08 -).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

    Danach ist dem durch das bereits laufende Ermittlungsverfahren erhöht schutzwürdigen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nur dann zu versagen, wenn die Gefahr der Selbstbelastung und damit weiterer Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413, f; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 269, 270).

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.).

    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Für die Beurteilung, ob ein bestimmtes tatsächliches Geschehen Teil der verfahrensgegenständlichen Tat ist, lassen sich über das Vorgenannte hinaus kaum generalisierbare Kriterien angeben; maßgeblich sind stets die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413, 1414).
  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98

    Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02

    Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft

  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • BGH, 28.04.2006 - StB 2/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • AG Halle/Saale, 31.03.2011 - 93 C 2893/10

    Fahrzeugmiete: Erstattung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall;

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01

    Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit;

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

  • BGH, 17.04.2007 - StB 1/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des Zeugenbeistands

  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
  • BFH, 07.05.2007 - X B 167/06

    NZB: Zeuge, Zeugnisverweigerung

  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2012 - 15 U 96/08

    Haftung des Präsidenten einer Apothekerkammer wegen Schmiergeldzahlungen beim

  • AG Halle/Saale, 06.10.2011 - 93 C 4299/10

    Kaufvertrag: Berechnung eines Minderungsanspruchs

  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung

  • AG Halle/Saale, 05.03.2012 - 93 C 2882/11

    Anordnung des persönlichen Erscheinens: Zulässigkeit der Vertretung durch den

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