Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 05.03.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; Verhältniszahl, grundstücksbezogen; Grundstücksfläche; relative Zahl, absolute Zahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; Verhältniszahl, grundstücksbezogen; Grundstücksfläche; relative Zahl, absolute Zahl.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude festgelegt? (IBR 1999, 27)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 107, 256
  • NJW 1999, 1651 (Ls.)
  • NZM 1999, 514 (Ls.)
  • DVBl 1999, 238
  • DÖV 1999, 206
  • BauR 1999, 148
  • IBR 1999, 27
  • NVwZ 1999, 415
  • ZfBR 1999, 43



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Wird zitiert von ... (26)  

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07  

    Überplanung einer Streusiedlung im Wald

    Allerdings haben die Gemeinden bei der Ausgestaltung ihrer Bebauungspläne nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 = NJW 1993, 2695; Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 -, BauR 1995, 351; Urt. v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 -, BVerwGE 107, 256 = DVBl. 1999, 238; Urt. v. 30.8.2001 - 4 CN 9.00 -, BVerwGE 115, 77 = NVwZ 2002, 202; OVG Lüneburg, Urt. v. 3.2.1997 - 1 L 4724/96 -, BauR 1997, 438; Urt. v. 8.2.2000 - 1 K 5513/98 -, BauR 2000, 1302) kein "Festsetzungsfindungsrecht".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 10 B 2133/05  

    Bebauungsplan: Entstehen von Pfeifenkopfgrundstücken

    dazu BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - 4 C 1.97 -, NVwZ 1999, 415.

    BVerwG, Urteil vom 8.10.1998, a.a.O..

  • VGH Bayern, 30.05.2003 - 2 BV 02.689  

    Münchner Gartenstadtsatzung steht Bauvorhaben nicht entgegen

    So lässt sich neben Festsetzungen über die Bauweise, über Art und Maß der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH vom 28.7.1998 BayVBl. 1999, 340 ) und über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (vgl. hierzu BVerwG vom 8.10.1998 = BVerwGE 107, 256 ; BayVGH vom 18.01.1993, Az. 15 N 92.994) eine Anpassung der "Wohndichte" an das festgesetzte und vorhandene Erschließungssystem gerade dadurch erreichen, dass die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen gem. § 23 BauNVO im einzelnen bestimmt werden.

    Sie ist aber auch ein Instrument, mit dem die Wohn- oder Besiedlungsdichte eines Gebiets gesteuert und das planerische Ziel einer Anpassung der "Wohndichte" an das festgesetzte und vorhandene Erschließungssystem erreicht werden kann (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 - BVerwGE 107, 256, 260, 262).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

  • verkehrslexikon.de

    Entscheidung des VGH Kassel zur Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen und zu Parkanordnungen als Drei-Straßen-Regelung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1651
  • NZM 1999, 514 (Ls.)
  • NZV 1999, 397 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 684 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung

    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08  

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Ist aber von einer durch ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen bereits erfolgten wirksamen (öffentlichen) Bekanntgabe auszugehen, hatte auch die nach §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO einjährige Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu laufen begonnen (zutreffend HessVGH, Beschl. v. 05.03.1999 - 2 TZ 4591-98 -, NJW 1999, 1651 ).
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00  
    Uneinheitlich wird lediglich beurteilt, ob die für einen Widerspruch gegen ein Verkehrszeichen mangels Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich ab Aufstellung (Bekanntgabe) des jeweiligen Verkehrszeichens zu laufen beginnt (so neuerdings etwa VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1999, NJW 1999 S. 1651, 1652; Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 244), oder ob diese Frist immer dann ausgelöst wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer erstmals oder erneut in den Geltungsbereich des betreffenden Verkehrszeichens gelangt ist (offen gelassen in OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.1999 - 3 Bs 164/99).
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