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Rechtsprechung
   EuGH, 19.01.1999 - C-348/96   

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https://dejure.org/1999,185
EuGH, 19.01.1999 - C-348/96 (https://dejure.org/1999,185)
EuGH, Entscheidung vom 19.01.1999 - C-348/96 (https://dejure.org/1999,185)
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - C-348/96 (https://dejure.org/1999,185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Ordnung - Tourist mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats - Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Aufenthaltsverbot auf Lebenszeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Calfa

  • EU-Kommission PDF

    Calfa

    EG-Vertrag, Artikel 48, 52, 56 und 59; Richtlinie 64/221 des Rates, Artikel 3
    Freizügigkeit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausnahmen - Gründe der öffentlichen Ordnung - Strafrechtliche Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Automatische Verhängung eines Aufenthaltsverbots auf Lebenszeit bei Gemeinschaftsbürgern - ...

  • EU-Kommission

    Calfa

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Ordnung ; Tourist mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats ; Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln ; Aufenthaltsverbot auf Lebenszeit

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 7; ; EG-Vertrag Art. 8 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 8 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 8a; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 59

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Donatella Calfa. Freier Dienstleistungsverkehr und ordre public

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausnahmen - Gründe der öffentlichen Ordnung - Strafrechtliche Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Automatische Verhängung eines Aufenthaltsverbots auf Lebenszeit bei Gemeinschaftsbürgern - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV ("Calfa")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos - Auslegung der Artikel 2, 8a Absatz 1, 48, 52 und 59 EG-Vertrag, der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2262 (Ls.)
  • EuZW 1999, 345
  • DVBl 1999, 534
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
    Der Begriff der öffentlichen Ordnung kann gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35).

    Somit darf eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteil Bouchereau, Randnr. 28).

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
    Der in Artikel 59 EG-Vertrag festgelegte Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs, der eines der Grundprinzipien des Vertrages ist, schließt die Freiheit der Dienstleistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen daran gehindert zu werden; Touristen sind als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 15).

    Das Strafrecht darf nämlich nicht die durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (vgl. Urteil Cowan, Randnr. 19).

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
    22 f., vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
    Artikel 56 erlaubt es nämlich den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten u. a. aus Gründen der öffentlichen Ordnung Maßnahmen zu ergreifen, die sie insofern bei ihren eigenen Staatsangehörigen nicht anwenden könnten, als sie nicht die Befugnis haben, diese auszuweisen oder ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu untersagen (Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnrn.
  • EuGH, 17.06.1997 - C-65/95

    Shingara

    Auszug aus EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
    22 f., vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    67 Zwar kann ein Mitgliedstaat die Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefahr für die Gesellschaft ansehen, die besondere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen, doch ist die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eng auszulegen, so dass eine strafrechtliche Verurteilung eine Ausweisung nur insoweit rechtfertigen kann, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnrn.

    68 Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass das Gemeinschaftsrecht der Ausweisung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats entgegensteht, die auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützt, d. h. zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer verfügt wird (vgl. u. a. Urteil Bonsignore, Randnr. 7), insbesondere, wenn die Ausweisung aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung automatisch verfügt wird, ohne dass das persönliche Verhalten des Täters oder die von ihm ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung berücksichtigt wird (vgl. Urteile Calfa, Randnr. 27, und Nazli, Randnr. 59).

    77 Für die Entscheidung, ob ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen der auf Gründe der öffentlichen Ordnung gestützten Ausnahme ausgewiesen werden kann, müssen die zuständigen innerstaatlichen Behörden im Einzelfall feststellen, ob die Maßnahme oder die Umstände, die dieser Verurteilung zugrunde liegen, ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. u. a. Urteil Calfa, Randnr. 24).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Diese darf ausschließlich auf das persönliche Verhalten der betroffenen Unionsbürger gestützt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - Rs. C-348/96 - Calfa - Slg. 1999 I-11 Rn. 24 und vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 66), es sei denn, es handelt sich um eine zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getroffene Maßnahme (§ 12 Abs. 3 AufenthG/EWG), was hier jedoch nicht der Fall ist.

    Auch insoweit hängt aber die Zulässigkeit der Ausweisung von den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere von dem persönlichen Verhalten des Betroffenen ab (EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Sollte der angefochtene Bescheid, der im Tenor anordnet, die Wirkung der Ausweisung nach § 8 Abs. 2 AuslG "gilt unbefristet", nach seiner Begründung ("dauernde Fernhaltung vom Bundesgebiet geboten", S. 6) im Sinne einer Ausweisung auf Dauer zu verstehen sein, würde dies im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erheblichen Bedenken begegnen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - Rs. C-348/96 - Calfa - Slg. 1999 I-11, Rn. 25 bis 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Festzuhalten ist allerdings, dass sämtlichen unionsrechtlich fundierten Ausweisungsmaßstäben gemeinsam ist, dass stets nur auf das persönliche Verhalten des Betroffenen und damit nur auf spezialpräventive Gründe abgestellt werden darf, aus denen sich eine gegenwärtige Gefahr ergeben muss (EuGH, Urteil vom 19.01.1999 - C-348/96 -, InfAuslR 1999, 165 und vom 08.12.2011 - C-371/08 -, InfAuslR 2012, 43; Neidhardt, a. a. O., Rn. 7 f.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96   

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https://dejure.org/1998,855
BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96 (https://dejure.org/1998,855)
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BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 (https://dejure.org/1998,855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung; Vorwurf der Parteilichkeit gegenüber einem Notar; Unausgewogenheit eines Vertragsentwurfs; Beachtung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung der Strafgesetze; ...

  • rechtsportal.de

    Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2262
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hinreichend geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 93, 266 [292 ff.]).

    Damit ist eine Interpretation des strafrechtlichen Beleidigungstatbestandes unvereinbar, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, daß er die Erfordernisse des Ehrenschutzes überschreitet oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr läßt (vgl. BVerfGE 93, 266 [292]).

    Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen keine derartige Vermutungsregel (vgl. BVerfGE 93, 266 [293 f.]).

    Die isolierte Betrachtung eines bestimmten Äußerungsteils oder Satzes wird den Anforderungen einer zuverlässigen Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]).

    Sie sind damit dem Erfordernis, diesen Rechtfertigungsgrund, der dem Einfluß des Art. 5 Abs. 1 GG in besonderer Weise offensteht, vor jeder Verurteilung wegen § 185 StGB zu prüfen, gerecht geworden (vgl. BVerfGE 93, 266 [291]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
    Dabei haben diese jedoch, handelt es sich um Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, das eingeschränkte Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
    Der Vortrag des Beschwerdeführers zu Art. 5 Abs. 1 GG läßt die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hingegen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen (vgl. BVerfGE 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
    Das folgt daraus, daß Tatsachenbehauptungen im Rahmen der fallbezogenen Abwägung regelmäßig ein geringeres Gewicht zukommt als Werturteilen (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
    Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich einem Beweis zugänglich (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]).
  • LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19

    Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media

    Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).

    Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine

    Die Deutung der kritischen Äußerungen als Vorwurf der Unterschlagung bzw. als persönliche Verunglimpfung der Geschäftsleitung wird dem Kontext in dem sie stehen nicht gerecht (vgl. zur Auslegung von Äußerungen auf der Deutungsebene: BVerfG Beschluss vom 16.10.1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Liegt damit eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung des Angeklagten vor, hat diese gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Opfers nur dann von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).

    Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit/Pressefreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262 [2263]).

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