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   BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96   

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BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 (https://dejure.org/1998,1150)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 (https://dejure.org/1998,1150)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 (https://dejure.org/1998,1150)
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Fahrerermittlung

Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 55 Abs. 1, 70 Abs. 2 StPO

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Aspekte der Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mit der Würde des Menschen unvereinbar ist ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrerflucht: Der Halter als Zeuge gegen den Fahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 779
  • StV 1999, 71
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. BVerfGE 38, 105 ff.; 56, 37 ff.).

    Das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 Abs. 1 StPO ist Ausfluß dieses allgemeinen, für den Beschuldigten in §§ 136, 163a, 243 StPO und entsprechenden Vorschriften als selbstverständlich vorausgesetzten rechtsstaatlichen Grundsatzes, daß niemand gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. BVerfGE 38, 105 ff.; 56, 37 ff.).

    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
    Andernfalls würde der (schuldige) Zeuge durch den Gebrauch des Auskunftsverweigerungsrechts einen Verdachtsgrund gegen sich schaffen, was dem Schutzzweck von § 55 StPO zuwiderliefe (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 3).
  • BGH, 24.01.1996 - StB 2/96
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
    Für die Gefahr der strafgerichtlichen Verfolgung muß es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 5).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
    Ob diese Gefahr besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 2).
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    c) Das Oberlandesgericht hat bei der Anordnung der Beugehaft sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 779 f.; 2000, 3775 f.; Meyer-Goßner, aaO § 70 Rdn. 13) beachtet.
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Ob eine Verfolgungsgefahr besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter, dem insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG-K, NJW 1999, S. 779; BGH, Beschluss vom 6. August 2002 - 5 StR 314/02 - juris).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 41/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Zwar berührt bereits die gesetzliche Auferlegung einer Auskunftspflicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese Pflicht darauf gerichtet ist, dass der Betroffene unter Umständen Informationen preisgeben muss, die ihn selbst belasten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f. ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Zwar ist die Auferlegung einer Auskunftspflicht, durch die der Steuerpflichtige in die Konfliktsituation geraten kann, sich selbst eines Dienstvergehens zu bezichtigen, als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG zu beurteilen (BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, NJW 1999, 779) und berührt zugleich die Würde des Menschen, wenn der Betroffene zur Erfüllung der Auskunftspflicht Zwangsmitteln ausgesetzt wird (nicht eindeutig BVerfGE 56, 37 , das allgemein von einem "Zwang" zur Selbstbezichtigung spricht).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08

    Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Wettbewerb; Selbstbelastung; strafbares Verhalten

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von nachfolgenden Kammerentscheidungen festgehalten (vgl. BVerfG, 7. Juli 1995, 2 BvR 1778/94, NJW 1996, S. 916; 16. November 1989, 2 BvR 510/06, NJW 1999, S. 779; 13. Oktober 2003, 2 BvR 1321/02, wistra 2004, S. 19; 15. Oktober 2004, 2 BvR 1316/04, NJW 2005, S. 352; 31. März 2008, 2 BvR 467/08, WM 2008, Seite 989).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Nach § 55 StPO kann jeder Zeuge als Ausdruck der durch das Grundgesetz garantierten Menschenwürde und Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG StV 1999, 71 f) die Auskunft auf Fragen verweigern, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er bestimmte Tatsachen angeben müsste, die unmittelbar oder mittelbar einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und damit die Aufnahme von Ermittlungen gegen ihn oder einen Angehörigen nach § 52 Abs. 1 StPO begründen würden.
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

    Das BVerfG hat hierzu wortgleich ausgeführt: "Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen" (BVerfGE 56, 37-54 und NJW 1999, 779).
  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94

    Zur Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Erzwingung einer Aussage des

  • BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05

    Glaubhaftmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 Abs. 1

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 4 OGs 1/09

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Früherer Abteilungsleiter des

  • LG Bonn, 18.11.2013 - 12 T 414/13

    Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen

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