Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.11.1999

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   BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99   

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BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99 (https://dejure.org/2000,1359)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - VII ZB 16/99 (https://dejure.org/2000,1359)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 (https://dejure.org/2000,1359)
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§ 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Beschwer eines als Gesamtschuldner in Anspruch Genommenen trotz Zahlung des Urteilsbetrags durch den anderen angeblichen Gesamtschuldner, § 422 Abs. 1 BGB

Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1120
  • MDR 2000, 471
  • WM 2000, 595
  • DB 2000, 817
  • BauR 2000, 771
  • ZfBR 2000, 255
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt die materielle Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (BGH, Beschluß vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942).
  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt die materielle Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (BGH, Beschluß vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942).
  • BGH, 24.06.1953 - II ZR 200/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99
    Dem steht gleich, wenn ein berechtigter Dritter mit Billigung der verurteilten Partei den Urteilsbetrag zahlt und damit das Schuldverhältnis der Parteien zum Erlöschen bringt (BGH, Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52, LM § 91 a ZPO Nr. 4).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942, 943; Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120).

    Dem steht gleich, wenn ein berechtigter Dritter mit Billigung der verurteilten Partei den Urteilsbetrag zahlt und damit das Schuldverhältnis der Parteien zum Erlöschen bringt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52, LM § 91a ZPO Nr. 4; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, aaO).

    Im Hinblick darauf ist ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Beklagten an der Beseitigung des gegen sie ergangenen Urteils im Rechtsmittelverfahren nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, aaO).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 [juris Rn. 15 f.]; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09, NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

    In diesem Fall kommt es zu einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

    aa) Diesen Entscheidungen lagen Zahlungen anderer, mit den jeweiligen Beklagten als Gesamtschuldner verurteilter Parteien zugrunde, deren Schuldnereigenschaft die Beklagte in den Vorinstanzen jeweils bestritten hatte (vgl. BGH, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 7 f.]; NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 10]).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14

    Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Beschwereiner zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.1993 - X ZR 7/92, bei Juris Rn. 12; Beschluss vom 13.1.2000 - VII ZB 16/99, bei Juris Rn. 6).

    Dem steht es gleich, wenn ein berechtigter Dritter mit Billigung der verurteilten Partei den Urteilsbetrag zahlt und damit das Schuldverhältnis der Parteien zum Erlöschen bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.1.2000 - VII ZB 16/99, aaO).

    In diesen Fällen geht die Rechtsprechung von einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen aus, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.1.2000 - VII ZB 16/99, aaO; Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, bei Juris Rn. 9).

  • LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19

    Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung

    Die Beklagte hat unter Aufrechterhaltung ihrer rechtlichen Position zur Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung hiervon abweichend ein Zeugnis erteilt, das inhaltlich auf eine Beendigung durch die Eigenkündigung des Klägers abstellte ( zur Erfüllung nach vorinstanzlicher Verurteilung und den diesbezüglichen Fallgestaltungen, str.: BGH 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09; BGH 13.1. 2000 - VII ZB 16/99 ; Wulf in: BeckOK ZPO, 34. Ed. 1. September 2019, § 511, Rdn. 18.8; Heßler in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Vor § 511, Rdn. 17 und 23 m.w.N. ).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 157/06

    Wirksamkeit der Leistung eines Dritten auf eine fremde Schuld gegen den Willen

    Obgleich die Klägerin die Zahlung der Urteilssumme durch die M... Bau GmbH als "Leistung an Erfüllungs statt" (§ 364 Abs. 1 BGB) angenommen hat und der noch offene Zinsanspruch jedenfalls nicht ohne weiteres (nur bei Überschreiten des Hauptanspruchs oder Geltendmachung des Zinsanspruchs als Hauptanspruch nach Klagerücknahme im Übrigen, vgl. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 511 Rdnr. 32) bei Ermittlung des Beschwerdewertes hinzuzurechnen ist, fehlt es schon deshalb nicht an der erforderlichen Beschwer der Beklagten, weil sie unabhängig von der Frage der Erfüllungswirkung der Zahlung der Urteilssumme durch die M... Bau GmbH wie schon in erster Instanz auch in der Berufungsbegründung ihre eigene Zahlungspflicht aus dem Vertrag in Abrede gestellt und Klageabweisung beantragt hat (BGH NJW 2000, 1120).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen

    Leistet eine Partei, die mit der anderen Partei als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt worden ist, den Urteilsbetrag, so entfällt selbst bei vorbehaltloser Zahlung auf den vorläufig vollstreckbaren Titel nicht ohne Weiteres die Beschwer der anderen Partei und tritt bei im Übrigen streitiger Gesamtschuld nicht auch für den anderen eine Erledigung ein (BGH NJW 2000, 1120; Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Aufl. § 91a Rn. 58 Stichwort "Erfüllungshandlungen; jurisPK-BGB/Kerwer, 7. Aufl. § 362 Rn. 49).

    Die Leistung der Widerbeklagten zu 3 hätte demnach zu einer Erfüllung der von der Beklagten zu 2 behaupteten Forderung gegenüber der Klägerin und der Widerbeklagten zu 2 nur dann führen können, wenn diese ebenfalls Schuldner des Urteilsbetrags gewesen wären (§ 422 Abs. 1 BGB), was sie jedoch im ersten Rechtszug und in ihrer Berufungsbegründung in Abrede gestellt haben (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1120).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 11 U 19/07

    Wegnahme der auf die Baustelle verbrachten Güter durch den Auftraggeber als

    Für den Fall der Erledigung der Hauptsache "zwischen den Instanzen", nämlich zwischen mündlicher Verhandlung in der Ausgangsinstanz und Einlegung des Rechtsmittels, hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass die Beschwer entfällt, wenn der zugesprochene Anspruch vorbehaltlos und endgültig erfüllt wird (BGH, NJW 2000, 1120 mwN; Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl. 2007, Rn. 25; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts auf einen mit einem ausländischen Unternehmen

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der Verurteilte zwischen den Instanzen die zugesprochene Leistung vorbehaltlos erbracht hat (vgl. BGH v. 13.1.2000, VII ZB 16/99, MDR 2000, 471 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18

    Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über

    Zwar kann, wenn eine in erster Instanz streitige Leistung vom Beklagten vorbehaltlos und endgültig erbracht wird, dadurch die für das Rechtsmittel erforderliche Beschwer entfallen oder konkludent auf Rechtsmittel verzichtet werden (§ 515 ZPO; vgl. BGH NJW 2000, 1120 1994, 942), was die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hätte.
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 15 U 204/12

    Auswirkungen der Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger in

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 16/21

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2012 - 8 S 6486/11

    Kfz-Haftpflicht - Leistungspflicht bei Weitergabe Kurzkennzeichen

  • LAG Hessen, 24.04.2006 - 14 Sa 1401/05

    Berufung: Unzulässigkeit bei Beschwerdegegenstand bis 600 Euro im Zeitpunkt der

  • OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und der Beschwer einerseits nach Abgabe

  • OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02

    Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten

  • KG, 24.11.2008 - 2 U 113/06

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Anspruch aus culpa in contrahendo wegen der Verwendung

  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schadensersatzanspruch bei sukzessiver Verursachung eines

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 24 U 152/03

    Erledigterklärung wegen Urteilsleistung nach der mündlichen Verhandlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2016 - 6 Sa 2218/15

    Einseitige Erledigungserklärung - Hauptsachenerledigung durch Erfüllung zwischen

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2020 - 23 U 127/19

    Gewährleistung des Auftragnehmers wegen Mängeln von Fliesenarbeiten

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2010 - 7 U 103/10

    Zulässigkeit der Berufung eines als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten mit

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99   

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https://dejure.org/1999,6203
OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99 (https://dejure.org/1999,6203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.1999 - 12 W 258/99 (https://dejure.org/1999,6203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 1999 - 12 W 258/99 (https://dejure.org/1999,6203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1120
  • MDR 2000, 479
  • MDR 2000, 668
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Sie ist in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zu bejahen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 33 f; OLG Dresden, 5. Zivilsenat, NJW-RR 2002, 144 [nur Leitsatz]; OLG München, NJW-RR 2001, 1578 und MDR 1999, 957; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 926 f; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 87 f; OLG Nürnberg, MDR 2000, 1034 und JurBüro 2000, 88; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121 f; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 241, 242 f und JurBüro 2000, 88 f; zustimmend: Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 123 Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 123 Rn. 4; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 123 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 58 GKG Rn. 23; a.A. OLG Dresden, 11. Zivilsenat, Rpfleger 2002, 213, 214; OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm, Rpfleger 2000, 553 f).

    bb) Angesichts dieser Rechtsprechung steht es den Fachgerichten nicht zu, die nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG angelegte, vom Gesetzgeber auch gesehene bzw. gewollte und vom Bundesverfassungsgericht als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar beurteilte differenzierte Behandlung von Entscheidungs- und Übernahmeschuldner unter Berufung auf eine gleichwohl noch (vermeintlich) feststellbare sachwidrige Ungleichbehandlung dieser beiden Kostenschuldner auszuhebeln (so zutreffend OLG Bamberg, FamRZ aaO; Schütt, MDR 2000, 668).

  • OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 WF 68/00

    Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG nach vergleichsweiser Kostenaufhebung

    Dabei wurde Bezug genommen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10. November 1999 (NJW 2000, 1120 f.) sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (MDR 1999, 1089 ).

    Einer eigenen Anfechtungsmöglichkeit der Prozesspartei, die in der Kostenrechnung nicht als Kostenschuldner ausgewiesen ist, bedarf es deshalb nicht (OLG Frankfurt NJW 2000, 1120, 1121).

    Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung ist zum Teil die Auffassung vertreten worden, dass im Falle der Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich (§ 54 Nr. 2 GKG ) Klagepartei und Beklagtenpartei ebenfalls ohne sachlichen Grund ungleich behandelt würden, mit der Folge, dass dieser Verfassungsverstoß über eine verfassungskonforme Auslegung bzw. eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG zu korrigieren sei (OLG Frankfurt NJW 2000, 1120 ; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2000, 1121; OLG Koblenz NJW 2000 2122).

    Zwar ist dem Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2000, 1120 ) zuzugeben, dass sich für die Ungleichbehandlung der Klägerseite und der Beklagtenseite kaum sachliche Gründe finden lassen, zumal der Hinweis auf Manipulationsmöglichkeiten zu Lasten der Staatskasse durch einen Vergleich nichts daran ändert, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt.

  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 3 WF 100/11

    Prozesskostenhilfe: Keine Übernahmehaftung der berechtigten Partei bei Vergleich

    Der 12. Zivilsenat des OLG Frankfurt, der im übrigen im Beschluss vom 10.11.1999 (12 W 258/99, OLG-Report Frankfurt 2000, 21 = NJW 2000, 1120 = MDR 2000, 479) die gegenteilige Meinung vertritt, befasst sich ebenfalls mit der Frage der Festsetzung vom Gegner der PKH-berechtigten Partei gezahlter Gerichtskosten gegen die PKH-berechtigte Partei.
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01

    Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des

    Dieser Erstattungsanspruch ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Beklagten Ziffer 1 schon für die erste Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, da er nicht Entscheidungsschuldner (vgl. insoweit BVerfG MDR 1999, 1089), sondern Vergleichsschuldner ist (vgl. BVerfG MDR 2000, 1157; Senat in JurBüro 2000, 28 = NJW 2000, 1121; OLG Koblenz NJW 2000, 1122; OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 84; OLG Nürnberg MDR 2000, 1034; OLG Bamberg NJW 2000, 3077; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 87; a.A. OLG Frankfurt NJW 2000, 1120).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00

    Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich

    b) Darüber hinausgehend hat das OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.11.1999 - NJW 2000, 1120 = MDR 2000, 479 m. abl. Anm. Schütt MDR 2000, 668 und Wedel JurBüro 2000, 397 ) aus der genannten Entscheidung des Verfassungsgerichts hergeleitet, § 58 Abs. 2 GKG müsse verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass gegen die bedürftige Partei auch im Falle einer Kostenübernahme durch Vergleich keine Kosten festgesetzt werden dürfen.
  • OLG Frankfurt, 01.10.2002 - 25 W 70/02

    Kostenschuldnerschaft für Gerichtskosten: Haftung der mittellosen Partei als

    Soweit der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluß vom 10.11.1999, OLGR Frankfurt am Main 2000, 21) § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG im Wege der verfassungskonformen Auslegung dahin interpretiert, daß die Haftungsbefreiung des Zweitschuldners auch dann anzunehmen sei, wenn der Mittellose ein Übernahmeschuldner nach § 54 Nr. 2 GKG sei (in diesem Sinne auch LG Berlin NJW-RR 1999, 1087; vgl. auch Egon Schneider in Anmerkung zu der vorzitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts MDR 1999, 1090), vermag sich der Senat insoweit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 33; OLG München FamRZ 2002, 257; OLG Hamm OLGR Hamm 2002, 162; Wedel, Jur. Büro 2000, 397; Schutt MDR 2000, 668- die beiden letzteren mit zahlreichen weiteren Nachweisen) folgend - dem nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 2 WF 67/01

    Prozesskostenhilfe - Kostenregelung durch Vergleich - vergleichswidrige

    Nach verschiedenen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur sollen gleichwohl die Grundsätze der aktuellen Entscheidung des BVerfG auch auf den Fall einer vergleichsweisen Regelung von Kosten anwendet werden, wobei eingeschränkt wird, dass dies bei erkennbar missbräuchlicher Kostenregelung nicht gelten solle (OLG Frankfurt am Main NJW 2000, 1120; Egon Schneider MDR 1999, 1090; s.a. LG Berlin JurBüro 99, 200).
  • OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
    So sieht es auch das Oberlandesgericht Frankfurt und legt deswegen § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG genauso einschränkend verfassungskonform aus wie wir (Beschluss vom 10.11.1999, 12 W 258/99, veröffentlicht in NJW 2000 S. 1120).
  • OLG Dresden, 05.06.2000 - 5 W 161/00

    Erstattungsanspruch des Klägers hinsichtlich von Gerichtskosten gegen den

    Denn entgegen der Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (MDR 2000, 479) kommt eine Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf den Übernahmeschuldner angesichts des eindeutigen und nicht auslegungsfähigen Wortlauts dieser Vorschrift nicht in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03

    Zur Anwendbarkeit des § 58 Abs. 2 GKG auf die Fälle der Übernahmehaftung nach §

    Eine erweiterte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf die Fälle der Übernahmehaftung (vgl. OLG Frankfurt NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm Rpfleger 2000, 553) ist abzulehnen.
  • OLG Koblenz, 15.10.2001 - 11 WF 624/01

    Unterhalt; Abänderung des Unterhaltstitels; Sachverständigengutachten;

  • OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00

    Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 10 WF 22/03

    Zur erweiterten Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG

  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03

    Festsetzung von Gerichtskosten bei Verauslagung durch die Klägerin i.R.d.

  • KG, 05.09.2000 - 1 AR 19/00

    Auswirkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Haftung eines anderen

  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 6 UF 166/10
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