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   BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98   

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BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98 (https://dejure.org/1999,1057)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98 (https://dejure.org/1999,1057)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 (https://dejure.org/1999,1057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung der nach StPO § 172 Abs 3 an einen Klageerzwingungsantrag zu stellenden formalen Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 172 Abs. 3
    Anforderungen an einen zulässigen Antrag im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an Form und Inhalt eines Klageerzwingungsantrags; Anforderungen an die Darstellung des Gang des Ermittlungsverfahrens bei Schilderung des Sachverhalts; Berücksichtigung des Zwecks der Formerfordernisse; Berücksichtigung justizieller Grundrechte bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1027
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).

    Soweit die einschlägigen Verfahrensregeln einen Auslegungsraum belassen, darf ein Gericht diesen nicht in einem Sinne ausfüllen, der zu einem Widerspruch mit den Prinzipien des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz führen würde (vgl. BVerfGE 88, 118 [125]).

    Da von der Erfüllung der formellen Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt, dürfen die Formerfordernisse aber nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 [126 f.] für die formalen Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Das muß auch der Richter bei der Auslegung prozessualer Normen beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Diese formalen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 -, NJW 1979, S. 364; BVerfG [Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -], NJW 1993, S. 382).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Diese formalen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 -, NJW 1979, S. 364; BVerfG [Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -], NJW 1993, S. 382).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10

    Uneidliche Falschaussage gegenüber dem Ermittlungsführer in einem

    Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Hierzu zählen neben den Inhalten der angegriffenen Bescheide und den tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die für ihre Unrichtigkeit sprechen (BVerfG NJW 2000, 1027; KK/Schmid StPO 6. Aufl. § 172 Rn. 38; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 172 Rn. 27 ff., jeweils m.w.N.), nicht zuletzt auch Angaben, die es dem Strafsenat des Oberlandesgerichts ermöglichen, die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO und der Antragsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO zuverlässig zu überprüfen (Meyer-Goßner § 172 Rn. 27a f.; KK/Schmid § 172 Rn. 38).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).

    Damit der Zugang zum Oberlandesgericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, ist ein Antragsteller jedenfalls dann nicht verpflichtet, sich für einen Klageerzwingungsantrag Kenntnis von den Akten zu verschaffen, wenn hierfür keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999, - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; vgl. ferner BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten des Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308, jeweils zur Unzumutbarkeit, trotz einer rechtzeitig bei der Post aufgegebenen Beschwerde deren fristgemäßen Eingang im Wege der Akteneinsicht zu verifizieren).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    Sind Ermittlungen angestellt worden, muss der Antragsteller den Gang des Verfahrens - soweit er ihn kennt (BVerfG NJW 2000, 1027) - wenigstens in groben Zügen darstellen.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382; 2000, 1027; 2004, 1585; Kammerbeschluss vom 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 [juris]) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder sonstige - der Antragsschrift als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommen - externe Schriftstücke und Unterlagen eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 3.11.2014 - 2 Ws 376/14 - und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl. 2013, § 172 Rn. 34, 37; jew. mwN).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11

    Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes

    Dabei ist im Rahmen der Abwägung der gegenläufigen Interessen auch zu berücksichtigen, dass der Verletztenvertreter, wie der Generalbundesanwalt in seiner oben genannten Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, mit der bereits gewährten (Teil-) Akteneinsicht und der offenen Version des Einstellungsvermerks, die vom Originalvermerk in geringstmöglichem Maße abweicht und keine tatsachenoder sinnverändernden textlichen Abweichungen aufweist, ausreichende Informationen für die Fertigung eines zulässigen Klageerzwingungsantrags (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2000, 1027 mwN) erhalten hat.
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Jedenfalls die vorgenannten Anforderungen stehen mit dem Verfassungsrecht in Einklang, weil sie Zulässigkeitsanforderungen formulieren, die sich aus dem Sinn und Zweck der durch §§ 172 ff. StPO eröffneten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit ergeben (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2718; bzgl. der Notwendigkeit einer aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, die dem OLG eine Schlüssigkeitsprüfung ermöglicht ebenso SächsVerfGH NJW 2004, 2729, 2730), ohne zugleich den Zugang zum Gericht in einer mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbaren Weise unzumutbar zu erschweren.

    Dieses Erfordernis des Antrags im Klageerzwingungsverfahren ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar und stellt sich nicht als eine Voraussetzung dar, die den Zugang zum Gericht in einer Art. 19 Abs. 4 GG (oder inhaltsgleiche Bestimmungen des Landesverfassungsrechts) verletzenden, unzumutbaren und durch Sachgründe nicht zu rechtfertigende Weise erschweren würde (siehe BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729; SächsVerfGH NJW 2004, 2729, 2730).

    Die notwendige geschlossene Sachdarstellung im Antrag hat ihren Grund nämlich gerade auch in dem zu Gunsten des Beschuldigten zu berücksichtigenden Beschleunigungsgebot (BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

  • BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Dazu besteht in der Regel nur dann Veranlassung, wenn der jeweilige Antragsteller mit dem Akteninhalt argumentiert (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; stRspr).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Diese an strengen formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; NJW 2000, 1027).

    Sie bezweckt, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substanziierte Anträge zu bewahren (BVerfG NJW 2000, 1027).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem

  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; nachträglicher Eintritt von Tatsachen,

  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03

    Falschbeurkundung im Amt: Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich von

  • BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04

    Keine Verletzung der Rechtsweggarantie durch Ablehnung eines

  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ws 465/19

    Strenge Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 462/18
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • OLG Stuttgart, 18.11.2002 - 1 Ws 255/02

    Unzulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens gegen einen Ausländer wegen

  • OLG München, 27.05.2020 - 4 Ws 56/20

    Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag

  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 95/14

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 2 AGH 21/18

    Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Parteiverrats und des

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 3 Ws 210/09

    Anforderungen an die Form und die Sachdarstellung eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 266/00

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 250/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 1 Ws 16/19

    Formulierung eines Klageerzwingungsantrags bei möglichem strafbefreiendem

  • EGMR, 19.01.2010 - 22448/07

    MARCHITAN v. GERMANY

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 231/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 258/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • OLG Köln, 02.06.2009 - 55 Zs 27/09
  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 259/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 256/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 250
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 342/02

    Ermittlungsverfahren (Klageerzwingungsverfahren) wegen falscher uneidlicher

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