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   BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98   

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https://dejure.org/1999,729
BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 (https://dejure.org/1999,729)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/B § 13; ; BGB § 273; ; ZPO § 139; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 277; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 131
  • BauR 1999, 1211
  • ZfBR 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 11, 218 ; 47, 182 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    Danach darf er sich in erster Linie darauf beschränken, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen und neue Angriffsmittel des Berufungsbeklagten abzuwehren (vgl. BGH, NJW 1982, S. 581 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
    103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 51, 188 ; 62, 249 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, d.h., im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; BVerfGE 79, 51, 61; BVerfGE 86, 133, 146 = ZIP 1992, 1020, dazu EWiR 1992, 879 (Kleine-Cosack); BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Eine Regelung, die es dem Berufungsbeklagten auferlegt, erstinstanzliches Vorbringen zu wiederholen oder jedenfalls in Bezug zu nehmen, existiert nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, NJW 2007, 2106 Rn. 43, 44 mwN; Beschlüsse vom 18. November 2009 - IV ZR 69/07, juris Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - IV ZR 158/12, juris Rn. 16; BVerfG, NJW 2000, 131; NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Der in erster Instanz siegreiche Berufungsbeklagte darf sich darauf beschränken, das angegriffene Urteil zu verteidigen, auf neue Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel zu antworten und seinen übrigen erstinstanzlichen Vortrag allgemein in Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95 - abrufbar bei [...] Tz. 9; vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 -NJW 1982, 581 unter I 2; BVerfG NJW 2000, 131).
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