Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.01.2000

Rechtsprechung
   OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99   

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https://dejure.org/1999,2670
OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99 (https://dejure.org/1999,2670)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.1999 - 29 U 5265/99 (https://dejure.org/1999,2670)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 29 U 5265/99 (https://dejure.org/1999,2670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschleppunternehmer; Firmengelände; Verbotene Rechtsbesorgung; Inkassotätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Abschleppunternehmer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Inkasso vor Herausgabe abgeschleppter Fahrzeuge

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einzug von Abschleppkosten durch Abschleppunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1347
  • GRUR 2000, 544
  • VersR 2000, 1297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für

    Nach der Rechtsprechung zum gleichlautenden Merkmal in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG handelt es sich bei der Entgegennahme des Geldes vom Halter/Fahrer oder sonstigen Fahrzeugberechtigten auch um eine Einziehung der Forderung (OLG München NJW 2000, 1347; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 746; offen gelassen von BGH NJW 2006, 1804).
  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05

    Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers

    Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Grundsätzlich kann das Inkasso eine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. des Art. 1 § 1 I RBerG darstellen (vgl. Art. 1 § 1 12 Nr. 5 RBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG München, NJW 2000, 1347).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09

    Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

    Nach der Rechtsprechung zum gleichlautenden Merkmal in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG handelt es sich bei der Entgegennahme des Geldes vom Halter/Fahrer oder sonstigen Fahrzeugberechtigten auch um eine Einziehung der Forderung (OLG München NJW 2000, 1347; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 746; offen gelassen von BGH NJW 2006, 1804).
  • LG Hamburg, 25.09.2001 - 312 O 422/01

    Unterlassung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ;

    Unter Rechtsbesorgung fällt insbesondere die Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Dritten (vgl. OLG München, NJW 2000, 1347, 1348 [OLG München 23.12.1999 - 29 U 5265/99] ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG Bamberg, NJW 1996, 854 [OLG Bamberg 16.10.1995 - 4 U 62/95] ; Rennen/Caliebe, a.a.O.), einschließlich der vergleichweisen Erledigung (vgl. BGH, NJW 1961, 1113; NJW 1962, 807; Rennen/Caliebe, a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2000 - 3 O 230/00

    Abschleppen und RberG

    Eine solche Inkassotätigkeit mag unerlaubte Rechtsberatung sein, wenn der Abschleppunternehmer hierfür keine besondere Erlaubnis besitzt (vgl. OLG München NJW 2000, 1347).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14507
OLG Hamm, 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99 (https://dejure.org/2000,14507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99 (https://dejure.org/2000,14507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 1 Sbd 98/99 (https://dejure.org/2000,14507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Streitgenossenschaft; Ausschluss einer gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung bei Bestehen eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands; Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten; Berücksichtigung des allgemeinen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1347
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ist dann zweckmäßig, wenn damit ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn damit einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742 und 1020; Musielak/Smid, ZPO, § 60 Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 1 Sbd 98/99 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist in diesem Beschluß zwar von einer Rechtsauffassung abgewichen, die sowohl von der Literatur vielfach vertreten wird (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 29 ZPO Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 29 ZPO Rdn. 31; Münchner Kommentar/Patzina, ZPO, 2. Aufl., § 29 ZPO Rdn. 81; Musielak/Schmid, ZPO, 3. Aufl., § 29 ZPO Rdn. 22) als auch der Rechtsprechung (BayObLG aaO; OLG Köln aaO; OLG Hamm NJW 2000, 1347; LG Darmstadt AnwBl 1984, 503) zugrunde gelegt worden ist.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Das Gericht ist bei seiner Auswahl - der allgemeinen Meinung (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08 -, NZG 2008, S. 553 ; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - X ARZ 461/93 -, NJW 1993, S. 2752 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 1Z AR 126/98 -, DB 1999, S. 523; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 1 Sbd 98/99 -, NJW 2000, S. 1347; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 32; MünchKommZPO/Patzina, 2. Aufl., § 36 Rn. 31; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 36 Rn. 18; Musielak/Heinrich, ZPO, 6. Aufl., § 36 Rn. 24; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rn. 18; Hk-ZPO/Kayser, 2. Aufl., § 36 Rn. 18; Vossler, NJW 2006, S. 117 ) folgend - von dem Kriterium der Zweckmäßigkeit ausgegangen und hat in diesem Zusammenhang die Frage nach dem gemeinsamen Schwerpunkt des Prozesses in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gerückt.
  • OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung

    Die Vorschrift des § 60 ZPO ist zwar im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; ihre Voraussetzungen sind immer dann zu bejahen, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist (OLG Hamm, NJW 2000, 1347; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7) .

    Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).

  • OLG Celle, 08.07.2005 - 4 AR 68/05

    Grundlagen der Streitgenossenschaft im Fall von zwei unabhängigen

    Bei der Annahme von (einfacher) Streitgenossenschaft ist ein großzügiger Maßstab geboten und die Voraussetzungen des § 60 ZPO sollten immer dann bejaht werden, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist (OLG Hamm NJW 2000, 1347).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen;

    Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (s. BGH NJW-RR 1991, S. 381; BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211; NJW-RR 2003, S. 134; DB 2002, S. 2210, 2211; NJW-RR 1990, S. 742; KG, MDR 2000, S. 1394; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3).
  • KG, 11.09.2006 - 28 AR 34/06

    Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Klage gegen

    Zwar ergibt sich aus dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, der von einer Klageerhebung an dem allgemeinen Gerichtsstand ausgeht, dass grundsätzlich ein Gericht zu bestimmen ist, bei dem mindestens ein Antragsgegner seinen Wohn- oder Geschäftssitz (§§ 12, 13, 17 ZPO) hat (BGH, NJW 1987, 439; OLG Hamm, NJW 2000, 1347; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 36 Rdnr. 22; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rdnr. 31).
  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung

    Das zuständige Gericht ist im Falle des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu bestimmen (BGHZ 90, 155, 157 m.w.N.; BayObLGZ 1993, 170 f.; OLG Hamm, NJW 2000, 1347; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rn. 18 m.w.N.).
  • LG Detmold, 05.12.2005 - 12 O 132/05

    Refinanzierungskredit; Tilgung durch Lebensversicherungssumme

    Diese Voraussetzungen des § 60 ZPO sind dabei weit auszulegen und im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit immer dann zu bejahen, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist [OLG Hamm NJW 2000, 1347].
  • OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 AR 18/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungsumfang im Bestimmungsverfahren; Bedeutung einer

    Die Voraussetzungen des § 60 ZPO sind dabei weit auszulegen (vgl. OLG Hamm, NJW 2000, 1347).
  • BayObLG, 02.02.2004 - 1Z AR 2/04

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Rechtsstreit gegen den Vertragspartner

  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Frage der Willkür;

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